Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lilevi am 06. Juli 2007, 18:55:33

Titel: ich brauche dringend einen Rat
Beitrag von: lilevi am 06. Juli 2007, 18:55:33
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und vielleicht kann mir jemand helfen.
Ende letzten Jahres habe ich private Insolvenz eingereicht, dass ist alles durch
und läuft.
Zu der Zeit war ich arbeislos, aber seit mitte Januar diesen Jahres bin krank geschrieben.
Und diese Umstellung vom Arbeitlosengeld zum Krankengeld, was noch weniger ist,
habe ich vergessen dem Insolvenzverwalter zu zu schicken.
Das ist mir jetzt aber erst aufgefallen und ich muss doch jede Veränderung angeben.
Mir ist  es ganz schlecht vor Aufregung, wenn ich daran denke.
Was soll ich tun, soll ich es nachreichen, oder bekomme ich jetzt Schwierigkeiten.
Ist das ein Vergehen in einem IV.
Bitte könnte mir jemand etwas dazu schreiben

Gruß lilevi
Titel: Re: ich brauche dringend einen Rat
Beitrag von: paps am 06. Juli 2007, 19:44:26
es gehört grunsätzlich zu Ihren Obliegenheiten Veränderungen zu melden.

Das Sollten Sie jetzt schnellstmöglich nacholen.

DA Sie bisher keine pfändbaren Beträge abgeführt haben, dürfte es keine weiteren Probleme mit der verspäteten Meldung geben.

Denken Sie aber daran, dass Sie mindestens folgende Obliegenheiten erfüllen:

Zitat
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1.
    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.
    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.
    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.
    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
Titel: Re: ich brauche dringend einen Rat
Beitrag von: lilevi am 06. Juli 2007, 20:31:30
vielen, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Montag morgen werde ich es sofort erledigen.
Danke