Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: babydoll12345 am 26. Juli 2010, 08:14:44
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Hallo
Ich und mein Mann gehen seperrat in die inso..Er hat arbeitseinkommen auf seinem Konto ich nur Sozialleistungen..
Meine frage: wir haben unsere Konten zu P-Konten umstellen lasse. Wird der Insolvenzverwalter trotzdem die Konen sperren bez. kommen wir trotzdem nicht mal an unser freibetrag ??
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Das Konto wird nicht vom TH gesperrt sondern von der Bank aus Haftungsgründen. Der TH gibt das Konto danach wieder frei. Bez. des genauen Ablaufs bei P-Konton bei Insolvenzeröffnung fehlt mir die Erfahrung. Grundsätzlich sind bei einem P-Konto eigtl. keine Kontosperrungen mehr möglich zumindest sollten sie über die gesetzliche Grenze von 985,15 EUR verfügen können.