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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !  (Gelesen 6262 mal)

anna1977

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Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
« Antwort #20 am: 15. Juni 2010, 12:02:51 »

Echt doofe Situation ! Der GV holt sich bestimmt keinen Gerichtsbeschluss wenn ich nachweise das ich " krank " bin ! ER will halt pfänden , kann eraber glkaub ich nicht wenn ich Gründe habe die EV zu verschieben ! Da kommt mir nur Krankheit in den Sinn . Alles andere lässt er logischerweise nicht gelten . Gegt keiner ran beim Gericht , Abt . Insolvenz ! Mittag :thumbup: halt ..
probiersw gleich weiter . Würd schon gern wissen wann die eigentliche Eröffnung stattfindet !
Also der GV sagt bei krankheit kommt er auch zu mir ! Weiss da jemand Rat wie ich mich verhalten soll ??? :shock:
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Fallera

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Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
« Antwort #21 am: 15. Juni 2010, 12:12:13 »

Warum geben sie nicht einfach die EV ab und gut ist? Was spricht dagegen? Eine Kontopfändung kann der Gläubiger ohnehin durchführen bis zur Eröffnung! Gleich ob EV oder nicht!
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lenchik22

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Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
« Antwort #22 am: 15. Juni 2010, 12:12:58 »

Hat er schon einen Termin vorgeschlagen oder angesetzt? Dann würde ich irgendwie was sagen. An dem Tag bin ich beim ARzt oder k. A. Es ist halt schwierig. Bei uns war der GV sehr nett. Er hat den Antrag auf Inso gesehen und in 2 Wochen einen Termin für die EV vorgeschlagen. Dazu müssten wir aber zu ihm. Zum Glück haben wir den Beschluss bekommen. Habe ihm diesen gefaxt und Ruhe war.

Er zeigte sich verständnissvoll. Dein GV scheint nicht sehr nett zu sein??? Oder hast du ihn vielleicht unfreundlich behandelt???
Ich verstehe ihn so wieso nicht. Er hat doch das Schreiben gesehen. Das heißt Inso läuft. Auch wenn du diese EV abgibst kann der Gläuber nach der Eröffnung nichts machen. DAs muss doch dem GV klar sein. Das ist unnötige Arbeit, die er da betreiben will... Meine Meinung...

LG
Lena
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anna1977

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Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
« Antwort #23 am: 15. Juni 2010, 12:33:57 »

Dieser einer Gläubiger weswegen der GV da war , hat meine KTO Daten nicht ! Sobald ich die EV leiste , hat er sie ! Dann pfändet er ! Ich hab den GV nicht reingelassen , nur im Flur Schreiben vom Gericht gezeigt ! Und ich hab gesagt das ich im Verfahren bin ! Das hat ihm so garnicht gepasst und er sagte was von wegen das ist ja noch nit die endgültige Eröffnung .. Auf dem Zettel stand ich soll in seinen Sprechstunden vorbeikommen , am Besten noch diese Woche  :mad2:
Klar , bevor der Beschluss der eigentlichen Eröffnung kommt , ist mir schon klar ! Werde mir ne Krankmeldung holen und den GV dann auch nicht reinlassen ! Was meint Ihr ??
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lenchik22

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Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
« Antwort #24 am: 15. Juni 2010, 12:46:58 »

So würde ich es machen. Zumindest diese Woche, bis du was genaueres vom Gericht hast.

Außerdem dauert es dann auch ein Paar Tage bis zur Kontopfändung.

Da gibt es aber Maßnahmen wegen Kontopfändung. Da muss man zum Gericht und so ein Schein holen, damit das pfändungsfreie Einkommen freigegeben bleibt/wird.

Ich würde auch schnellstens ein neues Konto für dich eröffnen. Wo kein Gehalt von deinem Mann drauf ist. Und da dein Lohn ja eh erst später eingeht (zum 30.???), hast du noch ein wenig Zeit bis dahin diesen Schein vom Gericht zu holen.

Dann wäre es nicht mehr so schlimm, wenn du diese EV abgibst.
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Fallera

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Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
« Antwort #25 am: 15. Juni 2010, 12:48:12 »

Ich würde nochmal mit dem GV sprechen! Vorher beim Gericht anrufen! Eine leichte Krankheit ist kein Grund für ein Nichtabgeben der EV!

Mein Vorschlag:
-Geben sie die EV ab.
-Eröffnen sie dann sofort ein neues konto und buchen das guthaben um.
-Heben sie ausreichend bargeld ab und stellen sie alle lastschrifteinzüge auf überweisungen um! Lastschriften können später auch vom TH zurückgefordert werden.
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anna1977

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Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
« Antwort #26 am: 15. Juni 2010, 13:04:04 »

Was bringt mir ein neues Konto ? Meins ist bei der Post ! woanders bekomm ich immo keins aufgrund meiner Bonität ! Meine 300 Euro Lohn gehen am 5 . ein . Das Geld meines Mannes ist futsch wenn Gläubiger nach EV leisten pfändet ! Deswegen will ich keine EV leisten . Mein Mann geht in die Regelinsolvenz bald , muss noch Bilanzen zusammensuchen ! Solang hat er kein kto , Gehalt bei mir ! sein Kto ist gepfändet , nachdem er EV leistete ! wir brrauchen sein Gwhalt für Miete , Leben und so natürlich ! Warum soll ich Kto neu eröffnen ? Und wo ? Was soll das bringen ? Damit ich beim leistewn der EV Postbank kto nicht angeben muss ????Der GV fragt doch nach Konten . Ob neu oder alt ? Ich hol eh immer komplettes gehalt ab von meinem Mann !! :heulen:
Ichz hab Osteochondrose , keine pipifax , sondern arges rückenleiden ! Das wär dochn Grund oder ????
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 13:05:43 von anna1977 »
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Fallera

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Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
« Antwort #27 am: 15. Juni 2010, 14:15:19 »

Wenn die Insolvenz eröffnet wurde, sperrt die Bank aus Haftungsgründen erst mal das Konto! Das ist die normale Vorgehensweise. Das konnto muss dann vom TH wieder freigegeben werden. Das kann allerdings ein wenig dauern (zwischen 1 tag und 1 woche in der Regel) In der Zeit werdet Ihr kein Geld holen können und es werden keine Überweisungen ausgeführt, unabhängig ob Guthaben drauf ist oder nicht.

Bei der Sparkasse oder Deutschen Bank solltet Ihr eigetl. Problemlos ein Konto auf Guthabenbasis bekommen.

Ich würde die EV abgeben und danach ein neues Konto eröffnen. Somit gibst du bei der EV nur die aktuell bestehenden Konten an.

« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 14:22:44 von Fallera »
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anna1977

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Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
« Antwort #28 am: 15. Juni 2010, 14:19:14 »

Das nach Eröffnung meines Verfahrens mein Konto erst mal gepfändet wird , weiss ich ! Dann hab ich einen Inso Verwalter ! Aber jetzt noch nicht ! deshalb will ich mit Krankheit die EV umgehen ! Ich kann nur hoffen das das hier in Köln schgnell geht , ich nach dem schreiben vom 29.04. nun die eigentliche Eröffnung bekomme , damit ich den GV nit länger hinhalten muss !! :nono:
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