Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: anna1977 am 15. Juni 2010, 09:59:51

Titel: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 09:59:51
Ich habe den Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten ! So weit war ich erleichtert .
Nun muss ich noch auf das eigentliche Schreiben vom Amtsgericht warten , in dem mir mein Treuhänder / Insolvenzverwalter zugeteilt wird . Das Schreiben des Beschlusses ist vom 29.04. 10 . Nun kam gestern der Gerichtsvollzieher mit einem Gläubigerschreiben , Haftbefehl zur Abgabe der EV :uneinsichtig: ! Ich zeigte Ihm den Beschluss und er meinte das heisst noch nichts ..ich wäre ja mit diesem ersten Schreiben noch nicht im Verfahren ! Ich soll mich kümmern und so weiter . Ich  war total verdutzt . Dieser Gläubiger ist bereits mit in der Auflistung und somit informiert über mein anstehendes Verfahren !  Meine Sorge ist das wenn ich nun die EV abgebe , mein Konto gepfändet wird ! Da kommt auch das Gehalt meines Mannes drauf , der übrigens ins Regelinsolvenzverfahren gehen wird . Warum will dieser Gläubiger noch die EV ?? Muss ich sie abgeben oder kennt Ihr einen sicheren Weg den Termin zur abgabe der EV zu verschieben bis mir mein Treuhänder zugewiesen wird ?? Ich will die EV nicht abgeben , will keine Kontopfändung ! Kann der Gerichtsvollzieher trotz Krankmeldung auch zu mir kommen und dann die EV abnehmen gegen meinen Willen ?? ich hab ja dann vorab die Krankmeldung an Ihn geschickt ! Ich hielt diesen ersten Beschluss für die Eröffnung und das sagte ich dem Gerichtsvollzieher ! Dann sagte er schroff er kommt mit der Polizei wieder ! Als ich in den Briefkasten schaute hatte er mir beim Gehen einen Zettel eingeworfen , statt wie angekündigt mit der Polizei wiederzukommen !  :gruebel:Auf dem vorgefertigten Zettel stand ich soll mich bei ihm melden , wegen Haftbefehl , ansonsten nach zwei erfolglosen Versuchen wenn Schuldner nicht da ist, Zwangsöffnung , da er ja zwangsvollstrecken will . Bin echt am verzweifeln . Hm , was mache ich mit dem Flachbildfernseher den uns die Schwiegereltern geschenkt haben ?? Kann man den pfänden ?? Oder reicht dann tatsächlich die EV ? Ich würde mich über Antworten auf meine Fragen sehr freuen , wäre dann bestimmt beruhigter ! Danke vielmals im Vorraus ! :sad:
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: lenchik22 am 15. Juni 2010, 10:07:54
Was steht genau im Beschluss drin???

Steht da nicht drin, dass Inso am xxx eröffnet wurde???

Der GV ist echt komisch. Unser hat nichts mehr gemacht, als ich ihm lediglich den Antrag auf Inso gezeigt habe. Dann habe ich ihm den ERöffnungsbeschluss gefaxt und es war Ruhe!!!

Die dürfen nichts vollstrecken usw. wenn Inso eröffnet ist. Deswegen ist er wahrscheinlich so stinkig.

LG
Lena
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 10:16:52
War es der Eröffnungsbeschluss oder nur die Ankündigung das die Eröffnung läuft?
Ich denke, es ist egal die EV abzugeben wenn sie eh in Inso gehen. NOrmalerweise hilft es wenn sie mit dem GV sprechen und den Termin verzögern bis die Inso eröffnet ist.
Solange noch nichts eröffnet ist, darf der GV natürlich vollstrecken. Wenn sie wirklich einen Eröffnungsbeschluss haben, darf er natürlich auch nicht mehr vollstrecken! Insolvenzgläuber erst recht nicht!
Zwecks der Kontopfändung wird es wahrscheinlich sein, dass die Bank das Konto erst einmal sperrt. Dies muss der Insolvenzverwalter dann wieder freigeben.

Was den Fernseher angeht, so wird er wahrscheinlich nicht gepfändet werden aber das kommt auf den TH an.
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 10:19:00
Die dürfen nichts vollstrecken usw. wenn Inso eröffnet ist. Deswegen ist er wahrscheinlich so stinkig.

Das gilt nur für Insolvenzgläubiger! Für Neugläubiger haben eine sechsmonatige Sperre und dürfen nicht in das Einkommen vollstrecken. Eine Einzelzwangsvollstreckung ist auch im Verfahren möglich!
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 10:37:45
Also im ersten Schreiben des Gerichts steht :" BESCHLUSS
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag fortgesetzt.
1. Die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens wird abgelehnt , weil der Schuldenbereinigungsplan nach der vfreien Überzeugung des Gerichts voraussichtlich nicht angenommen wird .

2. Der Schuldnerin werden für das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren die Verfahrenskosten gestundet . "



So , ich weiss von meiner Schuldenberaterin das da noch der richtige Eröffnungs Brief  kommt wo mir auch der Treuhänder gestellt wird . Der Gerichtsvollzieher hat dieses erste Schreiben eingesehen und sich darauf berufen das dies noch nicht die eigentliche Eröffnung sei !  :dntknw:
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 10:40:40
Was hat der Gläubiger von der EV wo er doch vom Verfahren , das ansteht , weiss ?? Mit dem Fernseher wollt ich wissen ob der Gerichtsvollzieher von gestern ihn pfändet wenn er nochmal trotz Krankmeldung die ich nun hole , vorbeikommt ? Ich aber doch dann die Ev leisten muss ? Also wird er gepfändet oder wird von mir nuer EV geleistet ? Und meine Frage war ja die EV irgend möglich hinauszuzögern ????
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 10:42:35
Da hat der GV leider recht!
Hinauszögern geht! Man muss halt mit dem GV sprechen! Ansonsten sehe ich da keine Möglichkeit auch wenns kurz vor der Inso natürlich keinen Sinn macht! Aber der Gläubiger könnte noch vollstrecken solange die Inso nicht eröffnet ist und das würde meiner meinung nach auch den Fernseher betreffen.

Die Zeit von der Antragsstellung bis zur Eröffnung ist extrem schwierig!!
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 10:49:47
Na ja , sprechen schützt mich nicht vor dem zickigen Gerichtsvollzieher ! Nur die Krankmeldung !Darf er dann trotz Krankmeldung kommen ??? Muss ich ihn trotz Krankmeldung reinlassen ?? Gestern liess ich ihn im Flur draussen stehen und zeigte ihm dann das schreiben vom Gericht !  :whistle:
Wie lang dauert es bis nochn Schreiben kommt mit Treuhänder Zuweisung in der Regel ? Wie scxhon geschrieben , Schreiben vom Gericht ist von Ende April !! Würd die EV gern noch hinauszögern ! Wenn der Gläubiger Konto pfändet nach Ev , hab ich ja noch keinen Treuhänder ders wieder aufmachen könnte  :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 10:54:13
Die ev dient nicht dazu den Schuldner vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen, sondern dem Gläubiger weitereMöglichkeiten der Vollstreckung (Konto Einkommen, Vermögen etc.) aufzuzeigen.

Nachfragen beim zuständigen Gericht hilft evtl. dürfte aber nicht mehr lange dauern bis zur Eröffung.

Du musst den GV nicht reinlassen ausser er kommt mit der Polizei.

Ich würde mich schon mal ein neues Konto eröffnen und einiges an Bargeld zu hause deponieren.! Guter Tip auch in Bezug auf die Insoeröffnung!

Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: lenchik22 am 15. Juni 2010, 10:58:36
Man kann doch im Internet nachschauen, ob die Inso schon eröffnet ist und den vorläufigen TH. Ich kenne den Link leider nicht. Der müsste hier noch bei anderen Foren sein.

@Fallera: kennen Sie den LInk auswändig??
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 11:00:39
www.insolvenzbekanntmachungen.de
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 11:10:20
 :?
Oh mann , ich bin da echt nicht so bewandert ..
Was soll ich auf der Seit machen ??? Ein Aktenzeichen hab ich ja bereits !! Wenn ich die Krankmeldung habe und dem GV schicke , dann kommt er doch nicht mit der Polizei , oder ????
Was soll ich fragen und sagen wenn ich beim Gericht anrufe ? Wo bleibt mein Eröffnungsverfahren , mein Treuhänder ? Der GV will ne EV ? sorry , bin verzweifelt langsam !
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 11:12:52
Nur nicht den kopf hängen lassen!!

Fragen sie beim Gericht nach ob schon ein Eröffnungsbeschluss vorliegt für Ihr verfahren!

Bez. der EV bin ich auch kein Experte! Schwierig da was zu empfehlen.
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: lenchik22 am 15. Juni 2010, 11:16:02
:?
Oh mann , ich bin da echt nicht so bewandert ..
Was soll ich auf der Seit machen ??? Ein Aktenzeichen hab ich ja bereits !! Wenn ich die Krankmeldung habe und dem GV schicke , dann kommt er doch nicht mit der Polizei , oder ????
Was soll ich fragen und sagen wenn ich beim Gericht anrufe ? Wo bleibt mein Eröffnungsverfahren , mein Treuhänder ? Der GV will ne EV ? sorry , bin verzweifelt langsam !

Namen eingeben und Datum ab 29.04.10.
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 11:20:04
Hab ich , danke euch sehr ! Keine Ergebnisse zum Aktenzeichen !
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: lenchik22 am 15. Juni 2010, 11:24:20
Dann ist es wohl noch nicht eröffnet. Sehr komisch. Normalerweiße, wenn keine gerichtliches Reinigungsplan gemacht wird, wird die Inso gleich eröffnet.

Sie können beim Gericht anrufen und die Person fragen, die auf dem Beschluss drauf steht.

LG
Lena
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 11:28:05
Detailsuche ankreuzen!!

Probiers mal mit Deinem Nachnamen und Ort des Gerichtes.
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 11:37:43
Hab DETAILSUCHE angekreuzt , klar auch Vor und Nachnamen angegeben , unten hab ich alles so galassen . Zuständiges Gericht auch angeklickt :neutral:
NOTHING !
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 11:40:24
Ja ich hab ne Durchwahlnummer und auch ein Aktenzeichen wie gesagt . Da geht keiner ran ..Versuche es gleich wieder um nach dem Stand der Dinge zu fragen...Und Ihr meint mit ner Krankmeldung muss ich GV nit reinlassen ? Mit Krankmeldung kommt der bestimmt nicht mit der Polizei :gruebel:
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 11:42:04
Du musst ihn generell nicht reinlassen ausser er hat einen gerichtsbeschluss oder kommt mit der polizei! wie er reagiert weiß ich nicht! evtl. nochmal mit ihm sprechen!
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 12:02:51
Echt doofe Situation ! Der GV holt sich bestimmt keinen Gerichtsbeschluss wenn ich nachweise das ich " krank " bin ! ER will halt pfänden , kann eraber glkaub ich nicht wenn ich Gründe habe die EV zu verschieben ! Da kommt mir nur Krankheit in den Sinn . Alles andere lässt er logischerweise nicht gelten . Gegt keiner ran beim Gericht , Abt . Insolvenz ! Mittag :thumbup: halt ..
probiersw gleich weiter . Würd schon gern wissen wann die eigentliche Eröffnung stattfindet !
Also der GV sagt bei krankheit kommt er auch zu mir ! Weiss da jemand Rat wie ich mich verhalten soll ??? :shock:
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 12:12:13
Warum geben sie nicht einfach die EV ab und gut ist? Was spricht dagegen? Eine Kontopfändung kann der Gläubiger ohnehin durchführen bis zur Eröffnung! Gleich ob EV oder nicht!
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: lenchik22 am 15. Juni 2010, 12:12:58
Hat er schon einen Termin vorgeschlagen oder angesetzt? Dann würde ich irgendwie was sagen. An dem Tag bin ich beim ARzt oder k. A. Es ist halt schwierig. Bei uns war der GV sehr nett. Er hat den Antrag auf Inso gesehen und in 2 Wochen einen Termin für die EV vorgeschlagen. Dazu müssten wir aber zu ihm. Zum Glück haben wir den Beschluss bekommen. Habe ihm diesen gefaxt und Ruhe war.

Er zeigte sich verständnissvoll. Dein GV scheint nicht sehr nett zu sein??? Oder hast du ihn vielleicht unfreundlich behandelt???
Ich verstehe ihn so wieso nicht. Er hat doch das Schreiben gesehen. Das heißt Inso läuft. Auch wenn du diese EV abgibst kann der Gläuber nach der Eröffnung nichts machen. DAs muss doch dem GV klar sein. Das ist unnötige Arbeit, die er da betreiben will... Meine Meinung...

LG
Lena
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 12:33:57
Dieser einer Gläubiger weswegen der GV da war , hat meine KTO Daten nicht ! Sobald ich die EV leiste , hat er sie ! Dann pfändet er ! Ich hab den GV nicht reingelassen , nur im Flur Schreiben vom Gericht gezeigt ! Und ich hab gesagt das ich im Verfahren bin ! Das hat ihm so garnicht gepasst und er sagte was von wegen das ist ja noch nit die endgültige Eröffnung .. Auf dem Zettel stand ich soll in seinen Sprechstunden vorbeikommen , am Besten noch diese Woche  :mad2:
Klar , bevor der Beschluss der eigentlichen Eröffnung kommt , ist mir schon klar ! Werde mir ne Krankmeldung holen und den GV dann auch nicht reinlassen ! Was meint Ihr ??
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: lenchik22 am 15. Juni 2010, 12:46:58
So würde ich es machen. Zumindest diese Woche, bis du was genaueres vom Gericht hast.

Außerdem dauert es dann auch ein Paar Tage bis zur Kontopfändung.

Da gibt es aber Maßnahmen wegen Kontopfändung. Da muss man zum Gericht und so ein Schein holen, damit das pfändungsfreie Einkommen freigegeben bleibt/wird.

Ich würde auch schnellstens ein neues Konto für dich eröffnen. Wo kein Gehalt von deinem Mann drauf ist. Und da dein Lohn ja eh erst später eingeht (zum 30.???), hast du noch ein wenig Zeit bis dahin diesen Schein vom Gericht zu holen.

Dann wäre es nicht mehr so schlimm, wenn du diese EV abgibst.
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 12:48:12
Ich würde nochmal mit dem GV sprechen! Vorher beim Gericht anrufen! Eine leichte Krankheit ist kein Grund für ein Nichtabgeben der EV!

Mein Vorschlag:
-Geben sie die EV ab.
-Eröffnen sie dann sofort ein neues konto und buchen das guthaben um.
-Heben sie ausreichend bargeld ab und stellen sie alle lastschrifteinzüge auf überweisungen um! Lastschriften können später auch vom TH zurückgefordert werden.
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 13:04:04
Was bringt mir ein neues Konto ? Meins ist bei der Post ! woanders bekomm ich immo keins aufgrund meiner Bonität ! Meine 300 Euro Lohn gehen am 5 . ein . Das Geld meines Mannes ist futsch wenn Gläubiger nach EV leisten pfändet ! Deswegen will ich keine EV leisten . Mein Mann geht in die Regelinsolvenz bald , muss noch Bilanzen zusammensuchen ! Solang hat er kein kto , Gehalt bei mir ! sein Kto ist gepfändet , nachdem er EV leistete ! wir brrauchen sein Gwhalt für Miete , Leben und so natürlich ! Warum soll ich Kto neu eröffnen ? Und wo ? Was soll das bringen ? Damit ich beim leistewn der EV Postbank kto nicht angeben muss ????Der GV fragt doch nach Konten . Ob neu oder alt ? Ich hol eh immer komplettes gehalt ab von meinem Mann !! :heulen:
Ichz hab Osteochondrose , keine pipifax , sondern arges rückenleiden ! Das wär dochn Grund oder ????
Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 14:15:19
Wenn die Insolvenz eröffnet wurde, sperrt die Bank aus Haftungsgründen erst mal das Konto! Das ist die normale Vorgehensweise. Das konnto muss dann vom TH wieder freigegeben werden. Das kann allerdings ein wenig dauern (zwischen 1 tag und 1 woche in der Regel) In der Zeit werdet Ihr kein Geld holen können und es werden keine Überweisungen ausgeführt, unabhängig ob Guthaben drauf ist oder nicht.

Bei der Sparkasse oder Deutschen Bank solltet Ihr eigetl. Problemlos ein Konto auf Guthabenbasis bekommen.

Ich würde die EV abgeben und danach ein neues Konto eröffnen. Somit gibst du bei der EV nur die aktuell bestehenden Konten an.

Titel: Re: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !
Beitrag von: anna1977 am 15. Juni 2010, 14:19:14
Das nach Eröffnung meines Verfahrens mein Konto erst mal gepfändet wird , weiss ich ! Dann hab ich einen Inso Verwalter ! Aber jetzt noch nicht ! deshalb will ich mit Krankheit die EV umgehen ! Ich kann nur hoffen das das hier in Köln schgnell geht , ich nach dem schreiben vom 29.04. nun die eigentliche Eröffnung bekomme , damit ich den GV nit länger hinhalten muss !! :nono: