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Autor Thema: Ich habe ein Buch voller Fragen zur Privatinsolvenz  (Gelesen 2664 mal)

Safri169

  • Gast
Ich habe ein Buch voller Fragen zur Privatinsolvenz
« am: 13. März 2008, 02:20:07 »

Hallo zusammen!

So, nach langer Recherche, vielem Grübeln und nachdenken, habe ich mich entschlossen, mich bei Euch anzumelden, um vielleicht Antworten auf ungeklärte Fragen zu bekommen.

Zuerst einmal:

Ich habe derzeit Verbindlichkeiten in Höhe von etwa 18-20.000 € bei etwa 15 Gläubigern,
davon ist der Grossteil ein Kredit bei einer Bank. Mein Stiefvater (Beamter, Nettoverdienst etwa 2.500 €, mit meiner Mutter verheiratet, keine Unterhaltspflichtigen Kinder mehr, Haus- und Grundbesitz im Wert von etwa 100.000 €, noch nicht abbezahlt, meine Mutter an Krebs erkrankt, deshalb Pflegebedürftig, Selbständig, aber derzeit natürlich ohne Einkommen) hat für diesen Kredit damals eine Bürgschaft übernommen. Wenn ich Privatinsolvenz beantrage, muss er dann für dei Verbindlichkeiten bei den Bank mit aufkommen, aufgrund der genannten Umstände?

Frage zwei:

Ich habe einen PKW, 16 Jahre alt, Wert etwa 600 € geschenkt bekommen. Ich habe eine Anstellung als Arbeiter in Aussicht (Netto-Lohn etwa 1.200 - 1.300 €)...die ich, da ich auf dem Land wohne, um die Mietkosten gering zu halten, aufgrund der Arbeitszeiten nur mit einem Fahrzeug erreichen kann. Kann mir dieses Farhzeug gepfändet werden?

Frage drei:

Ich habe gelesen, ich soll zur Schuldnerberatung gehen... (....bezahlen Sie keine alten Schulden mehr!) habe ich auf der selben Internetseite (da ich nicht weiss, ob ich die URL hier posten darf, gebe ich sie Euch gerne wenn Ihr mir eine Mail schreibt) gelesen. Wie soll ich das verstehen? ALLE Zahlungen einstellen? Ich habe da auch gelesen, dass ich den Gläubigern NICHT sagen soll, dass ich Privatinsolvenz anstrebe. Stimmt das? Wie verhalte ich mich da richtig?

Frage vier:

Mir droht die Kündigung der Wohnung, da ich (momentan wie gesagt arbeitslos) die Miete im Moment nicht mehr auftreiben kann. Wie verhalte ich mich meinen Vermietern gegenüber richtig? Was passiert bei einer Zwangsräumung? Mir wurde die Kündigung bereits angedroht, mit dem Vermerk, dass der Vermieter ein Pfandrecht hat...was ist da dran?

Das wars erstmal zu meinen Grundlegenden Fragen, aber mir wird sicher noch etwas einfallen...
Wäre klasse, wenn ich ein paar hilfreiche Antworten bei Euch bekommen könnte.
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Feuerwald

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Re: Ich habe ein Buch voller Fragen zur Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 13. März 2008, 12:01:46 »

Wenn ich Privatinsolvenz beantrage, muss er dann für dei Verbindlichkeiten bei den Bank mit aufkommen, aufgrund der genannten Umstände?

->  Mal ganz allgemein: Ja, eine Bürgschaft bleibt bestehen.


Ich habe einen PKW, 16 Jahre alt, Wert etwa 600 € geschenkt bekommen. Ich habe eine Anstellung als Arbeiter in Aussicht (Netto-Lohn etwa 1.200 - 1.300 €)...die ich, da ich auf dem Land wohne, um die Mietkosten gering zu halten, aufgrund der Arbeitszeiten nur mit einem Fahrzeug erreichen kann. Kann mir dieses Fahrzeug gepfändet werden?

-> kann / kann nicht / kann zur Not aus der Masse frei gekauft werden, da wird man abwarten müssen und sehn was zu tun ist, wenn es soweit ist.


Wie verhalte ich mich da richtig?

-> bevor Sie alle Zahlungen einstellen, sollten Sie sich in Beratung befinden.
 

Mir droht die Kündigung der Wohnung, da ich (momentan wie gesagt arbeitslos) die Miete im Moment nicht mehr auftreiben kann. Wie verhalte ich mich meinen Vermietern gegenüber richtig? Was passiert bei einer Zwangsräumung? Mir wurde die Kündigung bereits angedroht, mit dem Vermerk, dass der Vermieter ein Pfandrecht hat...was ist da dran?

-> unpfändbares ist und bleibt unpfändbar und dazu gehört gewöhnlicher Hausrat. Sie sollten schnell versuchen, ein Darlehen zur Wohnungssicherung (ARGE / JobCenter / Sozialamt/ Wohnungsamt) zu beantragen und ggf. erg. Sozialleistungen (AGL II). Den Vermieter würde ich dann über die Maßnahmen unterrichten. Ein Zwangsräumung setzt einen Räumungstitel voraus. Der muss gerichtlich durchgesetzt werden. Da gibt es noch  e i n i g e Gestaltungsmöglichkeiten. Von heute auf morgen kann der Vermieter nicht aussperren.  Sollte es dennoch zu einer Zwangsräumung kommen, wird der Gerichtsvollzieher nach Termin und Fristsetzung durchführen und Hab und Gut – falls keine neue Unterkunft gefunden wurde – zunächst auf Kosten der Vermieters bei einer Spedition oder einem Lagerhaus einlagern lassen. Nur soweit muss es nicht kommen. Noch haben Sie viele Möglichkeiten. 

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