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Autor Thema: ich habe schon wieder eine frage  (Gelesen 1725 mal)

ballycoola

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ich habe schon wieder eine frage
« am: 09. September 2011, 14:22:03 »

hallo,
ich gebe dieser tage meinen insolvenzantrag ab. (privatinsolvenz) nur ich und nicht mein mann gehe in die pi.den pfändbaren teil meines übergangsgeldes, dass ich während meiner umschulung von der rentenversicherung bekomme, trete ich ab. wird das einkommen meines mannes mitberechnet? sein einkommen beträgt im moment etwas über 900 euro netto.
und was passiert, wenn sich meine finanzielle lage währen der pi negativ verändert? muss ich dann trotzdem den betrag wie zur eröffnung aufbringen?

danke schon mal für die antworten

gruß ballycoola
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Der_Alte

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Re: ich habe schon wieder eine frage
« Antwort #1 am: 09. September 2011, 15:58:07 »

Sie treten für die Dauer des Verfahrens den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab. Das Einkommen des Ehemannes wird nicht angerechnet.
Grundsätzlich gilt Ihr Mann als unterhaltsberechtigte Person, daher wird, soweit nicht noch Kinder anzurechnen sind, erst ab einem Nettoeinkommen von 1420 € überhaupt gepfändet.
Der Treuhänder im Insolvenzverfahren kann bei Gericht einen Antrag stellen, dass Ihr Mann wegen seines eigenen Einkommens nicht mehr als unterhaltsberechtigt anzusehen ist. Stimmt das Gericht diesem Antrag zu verringert sich die Pfändungsgrenze auf 1029 €. Sobald Sie ein Einkommen unterhalb dieser genannten Grenzen haben erfolgt keine Pfändung, bei darüber liegenden Einkommen entsprechend der Pfändungstabelle (links im Menü)
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ballycoola

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Re: ich habe schon wieder eine frage
« Antwort #2 am: 09. September 2011, 16:07:04 »

danke für die antwort.
das mit der unterhaltsberechtigten person geht aber in dem insolvenzantrag nicht hervor. der wurde von einer kanzlei ausgefüllt, die auf insolvenzrecht spezialisiert ist.in meinem insolvenzantrag steht eine pfändungssumme von 182 euro. was kann ich denn jetzt da machen. laut kanzlei muß der iv-antrag bis zum 20.09. beim ag eingereicht sein und leider melden die sich jetzt nicht mehr zurück. wird denn vom gericht noch einmal die pfändungsgrenze berechnet?
wie gesagt, mein mann verdient ca 900 euro netto, wenn er keine überstunden macht . ich bekomme 1299 übergangsgeld und 144 euro essens und fahrgeldzuschuss. nun bin ich ganz verzweifelt, weil uns ja jeder pfennig wehtut.

gruß ballycoola
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Der_Alte

  • Gast
Re: ich habe schon wieder eine frage
« Antwort #3 am: 09. September 2011, 16:20:54 »

Ob der Berater das hinschreibt oder nicht, ist egal.
Sie teilen der Kasse, von der Sie das Übergangsgeld erhalten, mit, dass Sie verheiratet sind und damit einer Person - Ihrem Mann - unterhaltspflichtig sind. Daraufhin wird die Kasse das entsprechend berechnen und nichts abführen. Essengeld und Fahrtkostenzuschuss sind pfändungsfrei.
Sollte der Treuhänder den Antrag bei Gericht stellen - wie vorher aufgeführt, haben Sie bei 1299 € Netto einen Pfändungsbetrag von 182,78 € Damit müssen Sie dann auskommen.
Das ist so  :heulen:

Ohne dass es jetzt ein Vorwurf sein soll, denn es ist den meisten von uns so gegangen: Wir müssen lernen unsere Ausgaben an die Einnahmen anzupassen. Wir sind in der Regel deswegen in die Insolvenz gegangen, weil wir vorher über unsere Verhältnisse gelebt haben. Das ist die ersten Monate sicher sehr schwer, aber mit gutem Willen und Selbstkontrolle kann es gehen. Ich selbst habe über ein halbes Jahr gebraucht, bis auch am Monatsende noch soviel Geld auf dem Konto war, dass ich davon leben konnte. Vielleicht schaffe ich es mit Beginn der WVP, dass ich dann auch etwas beiseite legen kann - vielleicht
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ballycoola

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Re: ich habe schon wieder eine frage
« Antwort #4 am: 09. September 2011, 16:34:23 »

danke für die rasche antwort und sie haben natürlich recht. ich will ja auch für meine schulden aufkommen und wenn ich genug verdiene gebe ich auch gerne mehr.

gruß nballycoola
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