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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ich habs auch getan....  (Gelesen 2972 mal)

Tanja

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Ich habs auch getan....
« am: 08. Februar 2007, 21:10:42 »

Hallo!
Nun darf ich wohl auch hier schreiben! ;-)
Ich habe heute die Insolvenz angemeldet.
Also erstmal das außergerichtliche...aber es läuft auf gerichtliche hinaus!
Meine SB sagte mir,das sie sich in 4-6 Wochen wieder meldet.Dann habe ich noch ne Woche Zeit,um den Antrag fürs gerichtliche zu unterschreiben.
Dann meinte sie,das die Eröffnungsphase der Inso ca. 16 Wochen dauert.Und dann beginnt die WVP!
Ist das so korreckt?
Und die kleinen Beträge,die ich bis zur Eröffnung der Inso noch voll bezahlen kann,haben wir rausgelassen.

Wegen der KFZ-Steuer konnte sie mir nix sagen,sie meinte aber sie erkundigt sich!
Aber sie sagte auch,das sie mal was gehört hat..aber weiß nicht mehr,ob es der gleiche hintergrund ist.

Und wegen den Schulden vom haus kanns wohl doch noch probleme geben!
Weil in spätestens 10 Tagen bekommt die Bank ein schreiben der SB.Und ich hoffe,das sie den Kredit dann noch gewähren?
Weil mein Ex will wohl doch keine Inso machen.Außer wenn er Unterhalt zahlen muß....

VLG
Tanja[addsig]
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Tanja

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Ich habs auch getan....
« Antwort #1 am: 08. Februar 2007, 21:18:22 »

Eins habe ich noch vergessen!
Die SB meinte noch,das es wohl ab jetzt ungefähr 12 Wochen dauert,bis die Inso bei Gericht angemeldet wird.
Bis dahin habe ich noch zeit,die kleinen Raten noch abzuzahlen.
Und sie erzählte was von 2 Anträgen,für die Stundung der Kosten!

VLG
Tanja[addsig]
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paps

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Ich habs auch getan....
« Antwort #2 am: 08. Februar 2007, 22:02:00 »

Sie dürfen.  :))
Schön, dann sind die wesentlichen Probleme ja in ein paar Wochen geklärt.
Die Insolvenz ist zwar noch nicht wirklich eingeleitet, aber der erste Schritt ist getan.

Kostenstundung:
Sollte zum normalen Antrag dazu gehören, wie der Antrag auf Erteilung der RSB.
Jedoch entscheidet das Insolvenzgericht ob die Kosten abschnittweise oder gleich für alle Abschnitte gestundet werden.

Anderen Falls müßten Sie die Kosten erst aufbringen.

Einzelne Gläubiger noch vorab zum Abschluß zu bringen, ist m.E. für Sie nicht schädlich.

Wenn es bei Ihnen tatsächlich 4 Monate vom Einreichen des Antrages, bis zur eigentlichen Eröffnung dauert, ist die Aussage korrekt.
Manche Gerichte versuchen noch eine gerichtliche Einigung, die dauert auch seine Zeit.

Die Bank wird sich hüten, ihnen noch einen Kredit zu gewähren. Auch wenn die Bank das Schreiben noch nicht hätte, würde ein neuer Kredit unter falschen Voraussetzungen die RSB kosten.

Sie sollten, wie bereits gesagt, Unterhalt und Inso trennen.
Auch während der Inso ist eine Pfändung in den Vorrechtsbereich möglich, um den Unterhalt der Kinder zu sichern.
Ich würde nicht davon abgehen.
Für Sie ist das Thema Haus ja mit Ihrem heutigen Schritt erledigt.
Es sei denn Sie machen Ihren Entschluß sich zu entschulden rückgängig.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Tanja

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Ich habs auch getan....
« Antwort #3 am: 08. Februar 2007, 22:39:11 »

@Paps:
Danke für ihre Antwort!

Also huete habe ich nur die Vollmacht? unterschrieben.
Die SB schreibt nun alle Gläubiger an.

Das die Bank mir keinen Kredit mehr gibt,das weiß ich ja...Ich hätte auch nicht unterschrieben.Der Mann von der Bank hat noch erwähnt,das er den Kredit nur bewilligt,wenn der mit in die Unterhaltsberechnung mit reinfließt!?
Das kläre ich morgen mit meiner Anwältin!
Am Dienstag hat mein Ex noch nen Termin bei der Bank.Da will ich aber nicht mit hin....Mein Ex soll da anrufen,ob ich mit soll oder nicht!
Für mich hatte sich das Gespräch nämlich so angehört,als ob nur mein Ex den Kredit nehmen soll!

Mein Ex ist ziemlich schlecht drauf.Weil er nun befürchtet,das ich ihn sozusagen in die Inso zwinge mit meinem Verhalten!
Er sagt es nicht,aber man merkt es ihm an.Er hat nun Angst,das er den Kredit nicht bekommt.Und,das meine Gläubiger nun auf ihn zurückkommen.Die ich ich erst nach der Trennung gemacht habe!

Zitat:\"Sie sollten, wie bereits gesagt, Unterhalt und Inso trennen.
Auch während der Inso ist eine Pfändung in den Vorrechtsbereich möglich, um den Unterhalt der Kinder zu sichern.
Ich würde nicht davon abgehen. \"

Den kompletten Absatz verstehe ich gar nicht!

Naja,ne gerichtliche Einigung wäre glaube ich auch zwecklos.Ich habe ja nix zum abzahlen übrig.

VLG
Tanja

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Tanja

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Ich habs auch getan....
« Antwort #4 am: 08. Februar 2007, 22:45:11 »

Eins habe ich noch.

Wegen den KFZ Steuern...da bin ich noch ziemlich unsicher.Weil meine SB mir auch nicht helfen konnte!

Sie meinte,ich solle zahlen,damit es nicht zu einer Zwangsabmeldung kommt.
Kann ich nachvollziehen!

Ist es denn wirklich üblich,das der IV das so macht?
Also die gezahlten Steuern einzieht,und man dann nochmal zahlen muß?

VLG
Tanja

PS:Würde es irgendwas bringen,wenn ich das Auto kurzfristig abmelde?Um Zeit zu schinden wegen der Bezahlung?Sind halt noch 161€ offen....
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paps

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Ich habs auch getan....
« Antwort #5 am: 08. Februar 2007, 23:50:10 »

auch wenn`s spät ist....

Sie kennen den Jahresbeitrag für die fällig KFZ-Steuer?
Zahlen Sie anteilig bis März 07.
Anschließend für das folgende Quartal im Voraus.
Funktioniert hier Problem los.
Und Ja zum Tag der Eröffnung wird die KFZ-Steuer neu berechnet. Zuviel gezahlte Steuer ginge an den Versicherungsnehmer zurück. Aber wegen der Verfügungsgewalt geht die Erstattung an den IV.
Eine Abmeldung bewahrt Sie nicht vor weiteren Kosten.
Ab- und Anmeldung wollen auch bezahlt werden. (hier etwa 60 ,-Euro)

Ich an Ihrer Stelle würde weder zu einem Termin noch zu einer Vertragsunterzeichnung zur Bank gehen, soll doch Ihr Ex sehen, wie er  sein  Leben geregelt bekommt.

In die Inso zwingen können Sie ihn ja nur indirekt. Es bleibt ja immer noch der Weg, ohne Inso was geregelt zu bekommen. Man muß dann nur aktiv werden und nicht hoffen...
Wenn es vom Gehalt her nicht geht, wird kein anderer Weg bleiben, außer man hat ein dickes Fell (!!!!)


Unterhalt geht vor Pfändung.
Verdient Ihr EX soviel, dass er Einkünfte über dem Grundbedarf hat, kann diese Spanne zur Unterhaltszahlung gepfändet werden.
Auch eine Insolvenz schützt nicht davor.
ZB: 1.000 Netto des Ex. Die wären ja unpfänbar bei den unterhaltsberechtigten Kindern.
Jetzt wird aber per Beschluß festgestellt, dass von den 1.000 noch 300,- Unterhalt an Sie für die gemeinsamen Kinder zu zahlen sind.
Das wäre dann in den Vorrechtsbereich hinein.
Sie hätten 300,- Unterhalt für die Kinder und Ihr Ex 700,- zum Leben.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Tanja

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Ich habs auch getan....
« Antwort #6 am: 09. Februar 2007, 00:15:01 »

Danke für die späte Auskunft! :-D

Jetzt habe ich das verstanden mit den Steuern.
Aber läßt sich auf sowas einfach das Finanzamt ein?
Ich habe ja 50€ schon bezahlt...von 211€!
Sagen wir mal,ich habe bis Juni gezahlt,die Inso wird im Mai angemeldet,dann kann der IV nur die Steuern für Juni einziehen...?
Ist das so korreckt?

Ich würde auch gerne nicht mit zur Bank gehen...
Aber es ist nun mal so,das es unsere Schulden sind.Und ich habe die ja nun auch mit gemacht!
Und ich glaube nciht,das ich da so einfach raus komme.
Und ich finde es auch unfair,ihn alles alleine zu überlassen.
Auch wenn er es soweiso schon zahlt.

Das mit der Inso zwingen ist so ne Sache.
Das liegt jetzt alleine nur am Unterhalt.Wenn er Unterhalt zahlen muß nach der Scheidung,kann er die Kredite nicht zaheln...dann kommt er um eine Inso nicht rum.

Bekomme ich keinen Ku wegen den Ehelichen Schulden,kann er die Kredite zahlen...
Dauert genauso lange wie ne Inso.Da muß er auch 6 Jahre zahlen.
Nur das er bei ner Inso nur 25€ zahlen muß und normal sind es nur für den Bankkredit 380€!
:denken:
Wenn er die Inso macht,komme ich besser bei weg,und er auch.Aber er sieht es noch nicht so...

Aber mein Ex hat doch dann nen Selbstbeahlt von 890€!
Ich weiß,das alles dadrüber an die Kinde gehen kann...
aber meine Anwältin meinte,das die Ehelichen Schulden halt bei der berechnung mit rangezogen werden.Die werden dann so behandelt,als ob die den Lohn mindern....

mal schauen was da morgen raus kommt!

Vielen lieben Dank...
Tanja[addsig]
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Tanja

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Ich habs auch getan....
« Antwort #7 am: 09. Februar 2007, 11:03:25 »

So,bin nun frisch von meiner Anwältin zurück!

Und es ist so,wie ich es mir gedacht habe!
Sie meinte auch,das wir ihm nicht raten können in die Inso zu gehen.
Aber sie denkt,das die Bank das schon für ihn erledigen wird.
Weil ich ja nun nicht mehr mit unterschreiben kann.
Oder der Anwlt ihm das vernüftigt erklärt!
Ich könnte auch,trotz das er die Schulden tilgt,KU per Gericht einfordern.
Aber das würde nur böses Blut geben!

Wenn er die Inso doch anmelden sollte,sollte ich vorher den KU beim JA titulieren lassen,damit der bei der Inso mit angerechnet wird.
Tja,nun heißt es warten,was der Ex machen wird.

Aber mal ne FRage zum Ku in der Inso:
Wenn mein Ex 1700@ Netto verdient,und der Selbstbehalt ist ja 890€,kann dann der gesamte rest an die Kinder gehen?
Und wie sieht das dann mit dem Kindegeld aus,das wird ja bei ihm wieder mit rangerechnet,oder?

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Tanja
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Tanja

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« Antwort #8 am: 09. Februar 2007, 11:21:54 »

Eins noch schnell:

Wir bekommen ja noch die Eigenheimzulage und das Baukinder geld für 07 ausgezahlt!
Dürfen wir wohl auch laut Aussage der Bank behalten!

Steht mir da die Hälfte zu?
Meine Anwältin meinte ja.
Aber ich solle halt drauf auspassen,das das Geld weg ist,wenn die Inso beantrag wird bei Gericht!
Und nicht aufs Sparbuch der Kinder packen,weil die das dann nachvollziehen können!

Ich könnte es gut gebrauchen...wer nicht!?

Aber wie erkläre ich das dem Ex?
Er will das Geld bestimmt für die Tilgung nehmen!Kann ich auch gut verstehen,aber es geht mir echt Scheiße,sonst wäre ich den Schritt in die Inso nicht gegangen!

Er hat die letzte Zulage auch alleine behalten.
1000€ bekam immer die Bank,aber die anderen 1500€ hat er behalten.Und damit dann Grundstückssteuern und Müllgebühren bezahlt!
Kann ich ihm vorschlagen,das er das anteilmäßig ausrechnet,was er für dieses jahr noch bezahlen muß,und ich dann vom Rest die Hälfte bekomme?

Hoffe habe es jetzt einigermaßen verständlich erklärt! :pfeifen:

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paps

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« Antwort #9 am: 09. Februar 2007, 21:43:11 »

Unterhalt:
Es waren 2 Knder? Dann sind 55 Euro pfändbar.
Voraussetzung er zahlt auch den Unterhalt. Sagen wir mal 250,- pro Kind.
Blieben noch 1.145,- Euro. für Ihren EX.

Zahlt er keinen Unterhalt, dann halt 1.645,- . Es bestünde jedoch die Möglichkeit, durch den IV den Pfändungsbertrag  auf Antrag herabsetzen zu lassen, dann wäre er wieder bei 990,-

Deshalb auch der Rat Ihrer Anwältin, den Unterhalt schnellstmöglich titulieren zu lassen.
Warum wollen Sie den Kindesunterhalt alleine bestreiten?
Ich habe in meinem früheren Leben mit 3 Kindern alleine gelebt, weil sich die Mutter abgesetzt hat, da es alles zuviel wurde. Ich weis also wie schwer es ist.
Und nur weil man sich mal geliebt hat? Nein, dass ist kein Grund.

zum 2. Posting:
Wer hat denn die Eigenheimzulage und die Kinderförderung beantragt, wessen Konto wurde angegeben? Steht alles in der Mitteilung des Finanzamtes.
Ist der bescheid an beide Eheleute gerichtet, dann staht Ihnen die Hälfte zu, wenn Sie noch im Haus wohnen (gemeinsam).
Ansonsten ist dem FA anzuzeigen, dass damals berücksichtigte Personen nicht mehr unter der Förderadresse wohnen.

Vorschlagen wird da nicht viel helfen. Wer wohnt wo?
ggF hilft eine kleine Info ans FA seit wann nicht mehr gemeinsam das Förderobjekt bewohnt wird.
Und es kommt zu einer Rückforderung für vergangene Jahre.  :))


Und nochmal, ohne mich in Ihre Verhältnisse einmischen zu wollen, lassen Sie endlich von ihrem Ex los, wenn sie es wollen, ansonsten sollten Sie nach gemeinsamen Wegen suchen, wenn er es will.

Mir scheint, dass sie ein wenig ausgenutzt werden, obwohl Sie diejenige sind, die sich \"Klarheit\" verschafft. :applaus: [addsig]
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« Antwort #10 am: 10. Februar 2007, 00:43:54 »

@Paps:
Genau,es waren 2 Kinder!
Aber wieso sagt meine Anwältin immer nur was von den 100%.Also 2x 199€!
Weil wenn ich mehr titulieren lasse,dann muß ich ja halt die hälfte vom Kindergeld ihm geben,dann bin ich ja trotzdem wieder bei den 199€/Kind!

Ich muß wirklich gestehen,das ich es mich nicht traue andere Schritte zu gehen!
Ich will den Kindern einen normalen Umgang mit den Vater ermöglichen.Und wenn es um Geld geht...man weiß ja was da immer bei rauskommt!
Und ich habe die Schulden ja nun auch mit gemacht!
Und habe wirklich ein schlechtes Gewissen,wenn ich nur dran denke,das er KU und die Schulden zahlen muß!

Vielleicht bin ich wirklich naiv.Ich will es nicht so enden lassen,wie andere Leute,die nur noch per Anwalt kommunizieren können!Und die Kinder an der Tür abgeben!
Wir müssen nun mal noch ein paar JAhre mit einander auskommen!

Das mit der Eigenheimzulage ist ja nun doch komplizierter als ich dachte!

:-o

Ich wohne ja nicht mehr da!Die Eigenheimzulage haben wir damals noch jeder die hälfte auch sein Konto bekommen.Als wir geheiratet haben,ging alles nur noch auf da Konto des Ex!

Oweia...was passiert denn,wenn die mitbekommen,das wir dort schon nicht mehr zusammen wohnen?

Ist das jetzt ihr ernst gewesen,das ich dem FA einen Tip geben soll?
Würde ich nie machen....

Und ich will defenetiev nix mehr vom Ex.Nur einen guten Kontakt wegen der Kinder.

Sieht das echt so aus,das ich mich ausnutzen lasse?
Empfinde ich nicht so,aber selbst merkt man sowas ja meistens immer zu spät!
Aber wie kommen sie dadrauf?
Nur weil ich versuche einen friedlichen Weg für beide zu finden?
Aber ich mußte mir das schon öfters anhören,das ich mal an mich denke soll und nicht immer grübel,wie er das wohl empfindet!

Vielleicht ist da ja doch was dran!?
Aber ich habe nunmal die Schulden mitgemacht...also muß ich ja auch dafür grade stehen.
Und ich habe manchmal das Gefühl,das ich mich einfach aus der Sache rausstehle.Und ihn da alleine mit lasse!

VLG und vielen DAnk für die vielen guten Tips....

Tanja[addsig]
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