"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Regelinsolvenz - Grundsatzfragen  (Gelesen 2470 mal)

kofengdo

  • Gast
Regelinsolvenz - Grundsatzfragen
« am: 16. Januar 2007, 09:37:17 »

Hallo, nachdem ich nun längere Zeit passiver Forumsnutzer gewesen bin, wird für mich die Luft langsam enger und der Weg zur Rehelinsolvenz kürzer. Nach dem (laufenden) Konkurs meiner GmbH habe ich (seit 16Jahren) als freiberuflicher Ingenieur weitergearbeitet - die Einnahmen decken aber nicht meine Verpflichtungen gegenüber Banken und dem Komkursverwalter der ehemaligen GmbH.
Hier nun meine Fragen in der Hoffnung, das Betroffene mir mit ihren Erfahrungen weiterhelfen können:

Das zuständige Amtsgericht sagt mir, ich solle den Antrag formlos einreichen und würde dann erfahren, was verlangt wird - ist das üblich??

Kann ich mit der (formlosen) Antragstellung gleich Gläubigerschutz beantragen, denn sonst steht früher oder später ein GV vor der Tür ...

Wenn ich diesen unerwünschten Besuch bekomme, wäre dann überhaupt noch eine EV abzugeben oder ist das dann eher Gläubigerbevorteilung??

Ich wohne mietfrei im Wohneigentum meiner Frau, habe einen Ehevertrag vor der Heirat gemacht und auch eine Inventarliste, was denn nun wem gehört - kann oder muß ich GV oder vorläufigen Isoverwalter überhaupt in die \"fremde\" Wohnung lassen, oder trifft man sioch auf neutralem Boden?

Wenn ich als freiberuflicher Ingenieur keinen sauberen Anspruch auf Inanspruchnahme der Pfändungsfreigrenzen habe, bin ich dann dem IV geldtechnisch auf Gedeih und Verderb ausgeliefert? Wie verhalte ich mich, wenn der IV der Auffassung ist, ich hätte keinen Geldbedarf ??

Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Antragstellung - Verfahrensdauer und Wohlverhaltensphase; insbesondere in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung ist mir nicht recht klar, was ich im Sinne der freiberuflichen Geschäftstätigkeit darf; bei der GmbH hieß es damals,erstmal so weitermachen, als ob nichts wäre!
Kann ich Rechnungen schreiben und Geld empfangen und laufende Kosten des Ingenieurbüros bezahlen, ohne wegen Gläubigerbevorteilung in Schwierigkeiten zu kommen?

Wenn die Auftragslage weiter sinkt, gibt es noch geringere Einnahmen. Bewerbungen zur Anstellungen werden nicht sonderlich erfolgversprechend sein. Was passiert in diesem Fall in der WVPhase, wenn ich dieses vergleich- und pfändbare Anstellungseinkommen nicht erziele und auch den Jackpot nicht knacke?

Muss ich meine Gläubiger von der Antragsstellung zwingend informieren?

Bestimmt kommen weitere Fragen, aber ich wäre schon dankbar, wenn ich erstmal auf diesen ersten Block in wenig Unterstützung bekommen würde ....

Besten Dank im Voraus sagt
Wolfgang
[addsig]
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Regelinsolvenz - Grundsatzfragen
« Antwort #1 am: 16. Januar 2007, 14:39:43 »

Hallo,

das ganze lässt sich kurz und bündig beantworten. Gehen Sie in eine Beratung.

Es fängt schon damit an, dass Sie einen vernünftigen Antrag abgeben sollten und nicht den vom Gericht benannten \"Zweizeiler\". Nicht umsonst gibt es bei einer Regelinsolvenz keinen Formularzwang, einfach ausgedrückt: Verbraucherinsolvenz mit einem Antrag von der Stange , Regelinsolvenz nach Maß.

MfG

ThoFa[addsig]
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz