Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: joanmanuelle am 26. Februar 2010, 14:00:47
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ich lebe und arbeite in Spanien, mit Spanischem Vetrag, kann man trotzdem pfänden? wie es im Deutschland der Fall ist? bitte um Beratung Danke
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JA........ohne Probleme
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ich muss noch ergänzen, das verfahren läuft noch bei mir in Deutschland, jetzt bin in Spanien, lassen es die Spanischen Gesetze zu dass vom meinem Lohn Geld aus dem Ausland gepfändet wird?
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Auch hier nochmals: JA
Sie sind auch in Spanien ( wie in der gesamten EU und m.E. auch weltweit ) nicht vor Pfändungen sicher......bedeutet zwar Mehraufwand ( Kosten ) für den GL aber es ist ohne weiteres möglich.
Aber warum sollen die GL pfänden können wenn doch ihr Verfahren in D schon läuft ?
Verstehe ich jetzt nicht ganz.......
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Hallo , Vielen Dank für die Antworten, es ist so ich habe seit 5 Jahren in Deutschland Inso angemeldet, alles läuft in Deutschland schon, aber wegen Krankheit bin ich nach Spanien gekommen, die Anwältin sagte mir am Anfang ich brauch nichts zahlen, nun wissen sie das ich hier arbeite und wollen mein Lohn pfänden, ich weiss in Deutschland können sie es, aber weiss nicht ob die von Deutschland aus sie es auch können,
Danke
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Hallo nochmal,
im Insolvenzverfahren kann natürlich nicht gepfändet werden. Weder in D noch in Spanien.
Hatte das missverstanden.Sorry
Voraussetzung ist es sind keine neuen Schulden, die nach der Eröffnung entstanden sind
Verweisen Sie das örtliche Gericht auf das Verfahren in Deutschland.
Es gilt Deutsches Insolvenzrecht. Egal wo Sie sich aufhalten.
Ohne Inso geht natürlich das Pfänden, wenn Arbeitgeber und Aufenthaltsort bekannt sind, ohne weiteres
Am besten Sie halten mal Rücksprache mit Ihrem Anwalt wie es weitergeht.