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Autor Thema: Ich weiß nicht wie ich mein Problem bezeichnen soll  (Gelesen 2112 mal)

mehdi

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Ich weiß nicht wie ich mein Problem bezeichnen soll
« am: 21. April 2009, 13:57:28 »

Ich lebe mit meinem Sohn zusammen, beide befinden wir ins in der Privatinsolventz durch eine Erbschaft meines verstorbenen Mannes die wir in unwissenheit der Fakten angenommen haben.
Am 31.3.2009 hat mein Sohn nun wegen Streitigkeiten mit seinem Chef seinen Arbeitsplatz fristlos gekündigt :-(
Er ist nun, bei der ARGE vorstellig geworden. Die ihm natürlich eine 3 Monatige Sperre verhängt haben.
Da ich selbst nur eine Witwen- und EU Rente von insgesamt 840,- Euro erhalte bin ich auf seinen Anteil an der Miete und Lebenshaltungskosten angewiesen.
Die Dame von der ARGE sagte, das wir beim Sozialamt vorstellig werden sollten, die würden uns wärend dieser 3 monatigen Sperre ein Dahrlehen gewähren. Als mein Sohn dann sagte, das er in Privatinsolvenz sei, meinte die Dame: dann haben Sie ein Problem. Die Privatinsolvenz würde platzen wenn er das Hilfe Darlehen der Stadt annähme.
 Fakt aber ist, das wenn er es nicht annimt werden wir die Wohnung verlieren. Unseren TH habe ich noch nicht informiert.

Es wäre hilfreich, wenn mir jemand sagen könnte was ich machen soll. Ich weiß nicht mehr weiter.
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dobberstein

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Re: Ich weiß nicht wie ich mein Problem bezeichnen soll
« Antwort #1 am: 21. April 2009, 14:35:44 »

Den Treuhänder informieren.
In welcher Phase befinden Sie sich?
Sprich wann wurde eröffnet ? Sind Sie  bzw. Ihr Sohn schon in der Wohlverhaltensperiode?
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mehdi

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Re: Ich weiß nicht wie ich mein Problem bezeichnen soll
« Antwort #2 am: 21. April 2009, 14:46:37 »

Tschuldigung, ja, wir sind in der Wohlverhaltensphase. Eröffnung war im Dez 2008
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dobberstein

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Re: Ich weiß nicht wie ich mein Problem bezeichnen soll
« Antwort #3 am: 21. April 2009, 14:57:22 »

Sorry, Glaub ich nicht. Haben Sie einen Beschluß darüber, dass Ihr Verfahren aufgehoben worden ist ?
Reden Sie mit Ihrem Treuhänder.
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Feuerwald

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Re: Ich weiß nicht wie ich mein Problem bezeichnen soll
« Antwort #4 am: 21. April 2009, 15:08:34 »

"Die Privatinsolvenz würde platzen wenn er das Hilfe Darlehen der Stadt annähme"

-> das ist dummes Gerede. Gehen Sie in ein Forum für Sozialrecht (bspw. www.elo-forum.de) und fragen Sie dort nach, welche Leistungen  Ihnen oder Ihrem Sohn zustehen. Einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II dürfte sehr wohl bestehen und wenn tatsächlich nur als Darlehen ist das auch OK.


 
 
 
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