Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Neslo am 23. März 2012, 18:09:49

Titel: Ich werde Vater
Beitrag von: Neslo am 23. März 2012, 18:09:49
Hallo,

ich bin seit Dez. 2007 in PI, und seit Dez. 2011 WVB, ich werde nun im Juni das erstemal Vater, meine Freundin arbeitet noch wird aber in Elternzeit gehen, wie schaut es da aus mit Unterhaltspflicht???

Gruss Neslo
Titel: Re: Ich werde Vater
Beitrag von: HeinoHome am 23. März 2012, 18:33:34
Moin,

erstmal herzlichen Glückwunsch...  und danke für den neuen Rentenzahler! :superb:

Ihr Kind wird natürlich berechnet und auch die Mutter... Die Mutter allerdings nur für 3 Jahre, wenn Sie nicht verheiratet sind.
Ich musste meinem IV und dem Arbeitgeber die Geburtsurkunde des Kindes schicken, und den Arbeitgeber zusätzlich die Berücksichtigung der Kindesmutter mitteilen, damit die Pfändungsbeträge korrekt berechnet werden.
Eigentlich muss das Amtsgericht auch noch benachrichtigt werden, für mich hat das der IV übernommen.

Also: ab Juni sind Sie für 2 Personen unterhaltspflichtig.
Bei mir wurde nicht nach der Höhe des Elterngeldes gefragt, und die Unterhaltspflicht für die Kindesmutter wurde ohne Nachfrage anerkannt.

Grüße aus Hamburg
Titel: Re: Ich werde Vater
Beitrag von: Neslo am 25. März 2012, 11:59:47
Danke für Deine Antwort, da gehts mir jetzt besser.....noch bis Dez. 2013 dann habe ich es hinter mir mit der PI, es waren harte Jahre für mich....aber jammern bringt nix...heute gehts mir Uns gut...das Leben ist schön..


Gruss Neslo
Titel: Re: Ich werde Vater
Beitrag von: Neslo am 20. Dezember 2012, 20:59:37
Hallo,

nun bin ich Vater seit Anfang Dezember,und auch verheiratet ich habe Geburturkunde und Heiratsurkunde zum IV und Amtsgericht als Kopie geschickt, meine Frau geht nicht arbeiten.
Heute Informierte mich mein Arbeitgeber das ich nun für 2 Personen Unterhaltspflichtig bin, und mein IV meint aber nur den Kind gegenüber ich Unterhaltspflichtig bin, weil meine Frau ca 550€ Elterngeld bekommt, liegt das der IV richtig? Mein Arbeitgeber sagt nein, würde mich auf eine Antwort freuen..... :cheesy:

Mfg

Neslo
Titel: Re: Ich werde Vater
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 21. Dezember 2012, 10:43:53
Hallo, der TH liegt da ersteinmal falsch! Er hat dies nicht zu entscheiden! Er muss ersteinmal einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihre Frau nicht als  unterhaltsberechtigte Person gilt. Bis zum Beschluss gilt Ihre Frau als solche! Bei dem Einkommen ihrer Frau gehe ich davon aus, dass sie weiterhin als unterhaltsberechtigte Person gilt...entsprechende Literatur mit Urteilen sind hier im Forum schon gepostet...bitte suchen. Ich gehe mal davon aus, dass ihre Frau vorher Arbeitseinkommen erziehlt hat und vorher nicht unterhaltsberechtigt war. Schreiben Sie zur Klärung direkt das zuständige Gericht mit entsprechenden Nachweisen an.
Titel: Re: Ich werde Vater
Beitrag von: Neslo am 23. Dezember 2012, 09:31:27
Hallo,

erstmal danke für deine Antwort Die_Anderen_waren_es!! Ich habe hier ein schreiben von meinen TH da bestätigt er mir das ich meiner Ehefrau Unterhaltspflichtig bin, ich hatte ihn vor ca. 4 Wochen deshalb angeschrieben, ich habe dann noch eine Frage ich bin ja in der PI, soll ich Steuerfreibetrag eintragen lassen oder nicht? Und welche Steuerklasse wäre dann auch die richtige???

Gruss

Neslo
Titel: Re: Ich werde Vater
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 24. Dezember 2012, 11:57:03
Wenn sie der Alleinverdiener sind, macht Steuerklasse 3 Sinn. Zu überlegen ist natürlich, in wie weit sich das auf die Pfändug auswirkt.
Im laufenden Verfahren bringt ein Eintrag / Steuerfreibetrag nicht viel: Monatlich mehr>mehr zu pfänden...Steuererklärung am Jahresende>Der TH freut sich.
Man muss da halt genau gegenrechnen um zu sehen wo unterm Strich mehr über bleibt. In der WvP gehören die Steuerstattungen wieder ihnen..solange keine offenen Forderungen vom FA gegengerechnet werden...In der WVP macht es also Sinn, das monatliche Einkommen niedrig zu halten und sich den Batzen zum Jahresende auszahlen zu lassen