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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: IK beider Ehegatten, Auto des Mannes von Frau benötigt  (Gelesen 3387 mal)

AnnaWitt

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Mein Mann und ich sind seit Dez. 2011 eröffneten IK-Verfahren. Anfangs hatten wir 2 versch. Insolvenzverwalter vom Amtsgericht benannt bekommen. Der meines Mannes hat unser Auto, welches auf den Namen meines Mannes läuft und welches mein Mann lt.Aussage des Verwalters nicht für den Arbeitsweg benötigt (wir leben in Berlin und er arbeitet auf dem Bau meist in Berlin), mit in die Insolvenzmasse genommen. Monatliche Zahlung zum Freikaufen ist vereinbart.

Nun verhält es sich so, dass ich, als Ehefrau in Brandenburg arbeite und auf das Auto angewiesen bin. Das zählt für den Insolvenzverwalter, welcher nun inzwischen auch mein Verwalter ist, nicht. Ist das so korrekt? Wir leben gemeinsam, haben einen gemeinsamen Hausstand, gemeinsame steuerliche Veranlagung etc. Nur, weil mein Mann in den Papieren steht und die Versicherung auf seinen Namen läuft, zahle ich ja trotzdem mit. Müssen wir das Auto wirklich freikaufen? Wer kennt sich hier rechtlich aus. Danke für Eure Hilfe.
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Insokalle

Re: IK beider Ehegatten, Auto des Mannes von Frau benötigt
« Antwort #1 am: 05. Juni 2012, 17:51:33 »

a) Unpfändbar sind auch die Gegenstände des Schuldners, die sein Ehegatte zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt.
b) Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt.
BGH, Beschluss vom 28.1.2010 - VII ZB 16/09; LG Mühlhausen (Lexetius.com/2010,209)

Dies unter der Voraussetzung, dass Ihr Mann Eigentümer des Wagens ist. Außerdem dürfte für Sie keine zumutbare Möglichkeit bestehen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen.
Es ist denkbar unglücklich, dass Sie diese Vereinbarung unterschrieben haben, ohne sich vorher zu informieren.


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AnnaWitt

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Re: IK beider Ehegatten, Auto des Mannes von Frau benötigt
« Antwort #2 am: 06. Juni 2012, 12:30:29 »

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich ja informiert, beim Verwalter und auch beim Amtsgericht. Da bekam ich ja diese Aussage, dass sei im Insolvenzrecht eben so. Die Schuldnerberatung konnte uns im Vorfeld auch keine 100% ige Aussage geben, es hieß nur, "wir können uns das nicht vorstellen, da ich den Wagen ja brauche".

Ich schreibe den Verwalter mal an, denn im Internet finde ich keinen § auf den ich mich direkt beziehen kann, immer nur Artikel in denen einer der Partner insolvenz ist, nicht, so wie leider bei mir, beide Partner. Dies ist auch der Grund, warum auf dieses Forum aufmerksam wurde.
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AnnaWitt

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Re: IK beider Ehegatten, Auto des Mannes von Frau benötigt
« Antwort #3 am: 22. Juni 2012, 18:12:14 »


Hallo,brauche noch mal Hilfe,siehe Eingangstext. Nachdem ich meinen IV nun noch einmal darauf hingewiesen habe, dass ich das Auto meines Mannes für die Erreichung meines Arbeitsplatzes benötige und ihm einen Link aus einem Rechtsforum geschickt habe
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=135029&spid=1296&spk=1288&sfk=49

kam von ihm folgende Antwort: Zitat:
Hinsichtlich der Fahrzeugs verweise ich auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Demnach gehört das Fahrzeug auch zur Insolvenzmasse, sofern es im Zivilrecht unpfändbar sei.
 
Des Weiteren bitte ich um Beachtung, dass es sich bei der von Ihnen übersandten Entscheidung um eine Einzelfallentscheidung handelt.

 :neutral :Was nun? Sind die Gerichte hier doch nicht einig? Danke im Vorfeld für Eure Unterstützung.
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Der_Alte

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Re: IK beider Ehegatten, Auto des Mannes von Frau benötigt
« Antwort #4 am: 22. Juni 2012, 19:22:02 »

Er hat natürlich grundsätzlich Recht. Allerdings würde ich dazu tendieren, dass er, weil das Fahrzeug für den Weg zur Arbeitsstätte benötigt wird, es sofort aus der Insolvenzmasse freigeben muss. Und nach meiner Meinung auch ohne eine Ablösezahlung.
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ThoFa

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Re: IK beider Ehegatten, Auto des Mannes von Frau benötigt
« Antwort #5 am: 22. Juni 2012, 20:30:39 »

Hallo,

Hinsichtlich der Fahrzeugs verweise ich auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Demnach gehört das Fahrzeug auch zur Insolvenzmasse, sofern es im Zivilrecht unpfändbar sei.

die Begründung ist unsinnig.

§ 36(2) verweist auf 811(1) Nr. 4 und 9 ZPO und nicht auf den gesamten Paragraphen.
Sie sollten das Insolvenzgericht zur Klärung einschalten.

MfG

ThoFa
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Der_Alte

  • Gast
Re: IK beider Ehegatten, Auto des Mannes von Frau benötigt
« Antwort #6 am: 22. Juni 2012, 22:15:40 »

Danke für die Aufklärung, man muss die Gesetze tatsächlich besser lesen.
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