Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bandit75 am 28. Februar 2008, 23:14:56

Titel: IK durch Schuldnerberatung , darf ich jetzt noch zahlen?
Beitrag von: bandit75 am 28. Februar 2008, 23:14:56
Folgendes Problem,

ich habe mich für die Privatinsolvenz entschieden und die Schuldnerberatung bereitet nun alles vor (Gläubiger anschreiben wegen aktueller Forderungen) um dann den außergerichtlichen Vergleich zu versuchen, nun hat sie mir gesagt, ich dürfe aber nun auch keine Schulden mehr bezahlen, da ich dann ja jemanden bevorzugen bzw. die anderen benachteiligen würde.

Nun habe ich eine Laborrechnung  bzw.  Mahnung vom Sommer 2007 erhalten, es handelt sich auch nur um 41 €, aber ich weiß nun nicht, ob ich die noch zahlen soll oder darf, andere Rechnungen ähnlichen Datums laufen nämlich bereits in die Insolvenz, beim Gericht eingereicht ist die Insolvens ja noch nicht, mir wäre es schon wichtig diese Rechnung zu bezahlen, da dieses Labor sämtliche Aufträge für meinen Arzt übernimmt, die die Kasse nicht zahlt, also sonst zukünftig diese Untersuchungen nicht mehr möglich wären,
ach ja ich würde die Summe von meinem derzeitigen ALG II bezahlen, also nicht etwa irgendwelches vorhandenes Vermögen dafür verbrauchen.

Für einen schnellen Rat wäre ich dankbar

Titel: Re: IK durch Schuldnerberatung , darf ich jetzt noch zahlen?
Beitrag von: Feuerwald am 28. Februar 2008, 23:21:33
Miete, Strom und den Milchmann zahlen Sie sicherlich auch noch ?

Ein Zahlungsverbot ist mir nicht bekannt. Ob der Treuhänder später solche Zahlungen anfechten kann, steht auf einem andern Blatt und das dürfte wohl kaum möglich sein.

Freilich macht es keinen großen Sinn, noch nach links und rechts zu bezahlen, wenn ein Insolvenzverfahren angelaufen ist.