Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Neustapler am 09. Oktober 2011, 08:40:11

Titel: IK eröffnet - Was passiert nun
Beitrag von: Neustapler am 09. Oktober 2011, 08:40:11
Hallo alle miteinander! :hi:

Wie oben geschrieben, ist die PI von meinem Mann eröffnet. Erfahren habe ich es allerdings nur durch die Veröffentlichung im Internet, Post kommt wohl noch?!

Nun frage ich mich, was passiert jetzt. Muss er nun abwarten, bis der TH sich meldet? Oder muss mein Mann den Kontakt aufnehmen?

Die, Anmeldefrist wurde auf den 16.11., der Prüfungstermin wurde auf den 16.12.2011 festgelegt. Heisst das, die Lohnabtretung findet bis dato noch nicht statt? Und wenn ja, muss man die Beträge zurücklegen ab Eröffnung (30.09.2011) oder kann man bis dahin über den vollen Lohn verfügen?

Und nun noch eine Frage. Das Girokonto ist ein Gemeinschaftskonto. Ich selbst bin noch dabei, einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben, der gute Aussicht auf Erfolg hat. Bis jetzt ist das Konto noch auf, bleibt das so oder wird es noch gesperrt?!

Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten :smiley:
Titel: Re: IK eröffnet - Was passiert nun
Beitrag von: Der_Alte am 09. Oktober 2011, 16:14:28
Wie oben geschrieben, ist die PI von meinem Mann eröffnet. Erfahren habe ich es allerdings nur durch die Veröffentlichung im Internet, Post kommt wohl noch?!


- Ja, es kommt die Tage noch der Beschluss per Postzustellungsurkunde.

Nun frage ich mich, was passiert jetzt. Muss er nun abwarten, bis der TH sich meldet? Oder muss mein Mann den Kontakt aufnehmen?

- Der Treuhänder wird sich kurzfristig melden

Die, Anmeldefrist wurde auf den 16.11., der Prüfungstermin wurde auf den 16.12.2011 festgelegt. Heisst das, die Lohnabtretung findet bis dato noch nicht statt? Und wenn ja, muss man die Beträge zurücklegen ab Eröffnung (30.09.2011) oder kann man bis dahin über den vollen Lohn verfügen?

- Anmelde- und Prüfungstermin ist nur für die Gläubiger und hat mit der Abtretung nichts zu tun. Der Treuhänder wird die Abtretung dem Arbeitgeber offenlegen und ab der nächsten Gehaltsabrechnung abführen lassen.

Und nun noch eine Frage. Das Girokonto ist ein Gemeinschaftskonto. Ich selbst bin noch dabei, einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben, der gute Aussicht auf Erfolg hat. Bis jetzt ist das Konto noch auf, bleibt das so oder wird es noch gesperrt?!

- Das weiss allein die Bank.