"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: IK: Freiberuflicher Nebenerwerb  (Gelesen 3122 mal)

Tretgeber

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 46
IK: Freiberuflicher Nebenerwerb
« am: 05. Juni 2014, 08:26:17 »

Hallo Forum,

ich suche schon seit geraumer Zeit nach Informationen, zum Thema Nebenerwerb als Freiberufler.

Grundrahmen:
Das Insolvenzverfahren läuft seit Oktober´12. Die TH-Rechnung wurde genehmigt und der Schlussstermin im schriftlichen Verfahren angeordet (§§ 196, 197, 304 Abs. I i.V.m. 5 Abs. 2 InsO). Bis zum August´14 haben alle Beteiligten Gelegenheit schriftlich Stellung zu nehmen. Dieser Termin ist auch der gesonderte Prüftermin nach (§ 177 Abs. 1 InsO).
Diese Woche Akteneinsicht,
Drei von sieben Gläubiger meldeten ihre Forderung an. Einer von Ihnen zog nachträglich die Anmeldung zurück, bzw. setzte die Summe auf Null.
Die TH Kosten konnten aus der Masse bedient werden, über sind noch etwa 160,00 €.
Die Rechtspflegerin sagte das nach dem Prüftermin die Verfahrensaufhebung und RSB-Ankündigung folgt. Auf meine Frage ob ich damit im September rechnen könnte antwortete sie, dass es sich bis Januar ziehen könnte, kommt drauf an wieviele Gläubiger bedient werden müssen und wie die Masse verfügbar ist.

So das war die Situation.

Zu meinen zwei Frage:
Ich habe meine Freizeit genutzt und ein Buch geschrieben, mittlerweile schreibe ich an einem zweiten. Diese möchte ich gerne veröffentlichen. Ich weis das ich im laufenden Verfahren die Tätigkeit freigeben lassen muss, um vom Gewinn zu Profitieren. Und zudem die Gläubiger durch eine Ausgleichzahlung gleichstellen ?muss?.
Mit der Veröffentlichung würde ich bis Anfang kommenden Jahres warten. In der WVP muss der TH die Tätigkeit ja nicht mehr freigeben. Doch fällt auch hierbei üblicherweise eine Ausgleichzahlung an.
Als Autor/Schriftsteller gibt es nun keine brauchbaren Vergleichseinkommen. Auch ist der Arbeitsaufwand nicht genau bezifferbar. Dies ist nur ein Nebenerwerb.

Fragen:
1. Kann man mit dem TH vereinbaren die Ausgleichzahlung anhand der Honorare/Kosten=Gewinn zu berechnen?
2. Währe eine solche Vereinbarung auch im laufenden Verfahren möglich?

Vielen Dank für Eure Meinungen.
Gespeichert
--------
Tretgeber
--------
Das Leben zieht an Dir vorbei, wenn Du es nicht anpackst.
 

eidechse

Re: IK: Freiberuflicher Nebenerwerb
« Antwort #1 am: 05. Juni 2014, 10:54:45 »

Es kommt ja bei der Abführungspflicht nach § 295 Abs. 2 InsO nicht auf die Tätigkeit an, die als selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, sondern auf eine hypothetische angemessene abhängige Beschäftigung und was dabei dann pfändbar wäre. Man guckt halt, was hat der Schuldner gelernt bzw. als was war er denn schon tätig, ermittelt dann das Einkommen, was der Schuldner in diesem Beruf erzielen könnte, und berechnet daraus den hypothetischen Pfandbetrag. Wenn es sich um ein Nebengewerbe handelt und Sie sind vollzeit berufstätig, dann stellt sich sowieso die Frage, ob aus der Nebentätigkeit überhaupt etwas abzuführen ist (in der WVP bzw. bei Freigabe des Nebengewerbes im Insolvenzverfahren).
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: IK: Freiberuflicher Nebenerwerb
« Antwort #2 am: 05. Juni 2014, 11:39:35 »

Für mich stellt sich die Frage, ob es überhaupt ein Nebenerwerb im klassischen Sinne ist. Schriftstellerei ist doch eher ein Hobby, bei dem man manchmal mit etwas Glück ein kleines Zubrot erwerben kann. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob man solche Tätigkeit als Gewerbe beim Finanzamt anmelden kann.

Und wenn es ein Hobby ist, ist in der WVP der Erlös aus dem Hobby keine Erwerbseinkommen, sondern sonstiges Einkommen und das ist nicht von der Abtretung erfasst.
Gespeichert
 

Tretgeber

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 46
Re: IK: Freiberuflicher Nebenerwerb
« Antwort #3 am: 05. Juni 2014, 12:14:46 »

@ Der Alte:
Da habe ich mich schon schlau gemacht. Dachte auch zuerst das es da eine gewisse Grenze gibt. Egal ob keins, eins oder 1.000 Bücher verkauft werden muss man sich als freiberufler melden. Ein Gewerbe ist nicht nötig. Da jedoch die pflicht zur Meldung als Freiberufler gegeben ist zählt schon jeder Cent als Einkommen.

@Eidechse:
Ich bin in ein - zwei Monaten mit meiner Umschulung fertig, warte nur noch auf den Termin für die mündliche Prüfung. Bewewrbungen laufen und eine Firma(Zeitarbeit, speialisiert auf das Büro) die ausgesprochen gut Zahlt, besser als der Betrieb in dem ich mein Praktikum machte, gab mir schon eine 70% Zusage. Wen ich weiss wann der Termin ist soll ich mich melden. Innerhalb zwei wochen vor der Prüfung will man mich kennenlernen und in die Kartei aufnehmen. Schon beim Erstkontakt hätte ich zwichen drei Aufträgen wählen können.

Somit wäre ich Vollzeit Beschäftigt und hätte ein übberdurchschnittliches (pfändbares) Einkommen für diesen Beruf. Somit könnte es dann tatsächlich sein, dass der nebenerwerb nicht zur pfändung gezogen wird?
Na da werd ich mal mit meiner TH reden. Bin ich mal gespannt.
« Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 12:48:23 von Tretgeber »
Gespeichert
--------
Tretgeber
--------
Das Leben zieht an Dir vorbei, wenn Du es nicht anpackst.
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz