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Autor Thema: IK: Job als Außendienstler antretten?  (Gelesen 1382 mal)

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IK: Job als Außendienstler antretten?
« am: 06. Mai 2013, 15:20:05 »

Hallo,

ich mache derzeit eine Umschulung und befinde mich seit Herbst letzten Jahres in Privatinsolvenz.

Nun habe ich von fast allen Dozenten und von vielen Bekannten, Verwandten und Freunden zu hören bekommen das ich gut reden und gut verkaufen kann.

Mir wird daher oft nahe gelegt in den Außendienst zu gehen, was mich auch wirklich reizt. Denn,
A) Rede ich gern
B) Höre ich gern zu
C) Fahre ich für mein leben gern Auto!

Nun ist es nunmal so das die meisten Stellen im Außendienst auf freiberuflicher Basis sind oder ganz schlimm(weil für mich irrelevant aus meiner überzeugung heraus) im Networkmarketing- Model.

Aber da ist ja noch die Privatinsolvenz.
Und da sind auch meine Fragen angesiedelt.

Könnte ich in der Privatinsolvenz, im laufenden Verfahren, eine Stelle im Außendienst antretten, wenn diese auf als Freiberufler ausgeübt würde?
Müsste ich bei Gericht oder TH eine Genehminung einholen?
Wenn das Verfahren bis dato beendet ist, mus ich dann jemanden Fragen, bezüglich Freiberufler?

Die Nachteile als freiberufler sind mir durchaus bewusst, kein festes Einkommen etc.

In einigen Bereichen bekommt man ja ggf. ein kleies Fixum und den Rest erwirtschaftet man sich anhand seines Umsatzes. Wenn ich nun vom bislang kleinsten Fixum von dem ich gehört/gelesen habe ausgehe reicht dies, da ich mittlerweile alles heruntergeschraubt habe, aus um meine Kosten zu decken, es währen sogar 5 € mehr als ich jetzt habe.

Schonmal vielen vielen dank im Vorraus!
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Re: IK: Job als Außendienstler antretten?
« Antwort #1 am: 14. Mai 2013, 16:18:19 »

Um es ganz kurz zu machen:

Könnte ich in der Privatinsolvenz, im laufenden Verfahren, eine Stelle im Außendienst antretten, wenn diese auf als Freiberufler ausgeübt würde?

- ja

Müsste ich bei Gericht oder TH eine Genehminung einholen?

- nein

Aber man sollte sich vorher mit dem TH absprechen, zB was Freigabe der Tätigkeit anbelangt.
Und man sollte sich Gedanken machen, im Hinblick auf die Stundung der Verfahrenskosten (Aufhebung nach § 4c InsO?)und s.u.


Wenn das Verfahren bis dato beendet ist, mus ich dann jemanden Fragen, bezüglich Freiberufler?

- nein
Aber nach Verfahrensaufhebung gilt die Erwerbsobliegenheit des § 295 InsO. Bei Selbständigen muss er Zahlungen an den TH leisten, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen ist (§ 295 Abs. 2 InsO). Ist das pfändbare Einkommen geringer als bei der jetzigen Tätigkeit, wäre das mE bedenklich.

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Re: IK: Job als Außendienstler antretten?
« Antwort #2 am: 21. Mai 2013, 09:43:31 »

Vielen Dank für die Antwort.

Dann heist es, wenn es soweit ist, ggf. einmal gut alles durchrechnen, ob es Sinn machen würde.
Andernfalls gehts ab in die Marketing Schiene:)
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