Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PleiteCGN am 14. Juni 2013, 21:27:48

Titel: IK - Lebensversicherung Kind und Riester
Beitrag von: PleiteCGN am 14. Juni 2013, 21:27:48
Hallo zusammen,

angenommen jemand meldet Verbraucherinsolvenz an.
Meines Wissens müssen dann alle Lebensversicherungen angegeben werden.

Wenn nun für das Kind eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, diese LV allerdings als Versicherungsnehmer den eigenen Großvater hat, der Insolvente aber die Beiträge zahlt und dies im Zuge eines Unterhaltsverfahrens auch so erklärt.
Wie sieht das aus?
Hätte die LV angegeben werden müssen?

Jemand hat eine Riesterrente abgeschlossen.
Diese übersteht auch das Insolvenzverfahren (hier hatte der Treuhänder Kenntnis von der Versicherung).
Kaum ist man in der WVP kündigt man die Riester und schließt eine neue Riesterrente bei einem anderen Anbieter ab.
Wie ist das zu bewerten?

Gruß

PleiteCGN