Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: marla-01 am 06. März 2008, 08:34:49
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Ich habe letztes Jahr die Privatinsolvenz beantragt.
Amtsgericht ... hat am 16.11.07 wurde beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie für die Zeit von sechs Jahren ab Eröffnung des Insolverfahrens (25.04.2007) folgende Verpflichtungen erfüllt.
Dann folgt der § 295 InsO.
Gestern erhielt ich nun ein weiteren Beschluss vom Amtsgericht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. (Name und Anschrift, Geb.-Datum) hat das Amtsgericht durch Rechtspfleger ... am 10.01.2008 beschlossen:
Das Insolvenzverfahren wird gemäß § 200 InsO nach Schlussverteilung aufgehoben.
Kann mir jemand erklären, was das heißt? Meine Anwältin ist für die nächsten Tage nicht erreichbar.
gez. Marla-01
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Hallo,
das Insolvenzverfahren wurde aufgehoben und Sie befinden sich nun in der Wohlverhaltensphase. Läuft alles nach Plan.
MfG
ThoFa