Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: marla-01 am 06. März 2008, 08:34:49

Titel: IK nach 1.1.07 - Schrb. Amtsgericht § 200 InsO nach Schlussverteilung aufgehoben
Beitrag von: marla-01 am 06. März 2008, 08:34:49
Ich habe letztes Jahr die Privatinsolvenz beantragt.

Amtsgericht ... hat am 16.11.07 wurde beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie für die Zeit von sechs Jahren ab Eröffnung des Insolverfahrens (25.04.2007) folgende Verpflichtungen erfüllt.

Dann folgt der § 295 InsO.


Gestern erhielt ich nun ein weiteren Beschluss vom Amtsgericht

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.  (Name und Anschrift, Geb.-Datum) hat das Amtsgericht durch Rechtspfleger ... am 10.01.2008 beschlossen:

Das Insolvenzverfahren wird gemäß § 200 InsO nach Schlussverteilung aufgehoben.

Kann mir jemand erklären, was das heißt? Meine Anwältin ist für die nächsten Tage nicht erreichbar.

gez. Marla-01
Titel: Re: IK nach 1.1.07 - Schrb. Amtsgericht § 200 InsO nach Schlussverteilung aufgeh
Beitrag von: ThoFa am 06. März 2008, 14:34:26
Hallo,

das Insolvenzverfahren wurde aufgehoben und Sie befinden sich nun in der Wohlverhaltensphase. Läuft alles nach Plan.

MfG

ThoFa