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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: IK soll eröffnet werden  (Gelesen 4181 mal)

juann

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IK soll eröffnet werden
« am: 14. Oktober 2012, 15:23:47 »

Hallo an alle. Gestern kam der Brief vom Amtsgericht, das die aussergerichtliche Einigung gescheitert ist und Sie die IK eröffnen werden.Sie wollen meine Kontoauszüge, nur leider habe ich kein eigenes Konto noch eine eigene Wohnung?Ich wohne bei einen Familienmitglied und übernehme als ausgleich halt die Kosten für die Verpflegung und Telefon.Was kann mir jetzt passieren?
ganz liebe grüße
juann :rougi:
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Die_Anderen_waren_es

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2012, 17:40:10 »

wer will deine Kontoauszüge? Das Gericht? Wäre seltsam.
Das du bei Verwandten wohnst stellt kein Problem dar...aber die Sache ohne Konto: Wovon lebst du? Du scheinst ja Geld zu erhalten. Von wem? geht das Geld auf ein fremdes Konto ist es sone Sache. dazu gelten die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes. Es ist nie ratsam, das Konto eines anderen für seine Zahlungen zu nutzen.

du schreibst in einem anderen post, dass sich ein Anwalt um alles gekümmert hat...wieso stellt sich dann hier diese Problematik.. er hätte dich doch schon bei Antragstellung fragen müssen in Bezug auf Bankverbindung, Einkommen, Guthaben, Wohnverhältnisse und diese hätte doch schon im Antrag angegeben werden müssen. Komischer Anwalt
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juann

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2012, 18:08:06 »

Hi! Das mit dem Konto wußte mein Anwalt und hat mich darauf hingewiesen
Im Antrag wurde kein Konto angegeben.Das Amtsgericht will meine Kontoauszüge haben, wegen der Eröffnung. Warum weiss ich nicht. Ich habe keine Geldwäsche. Ich gehe ganz normal arbeiten und mein Gehalt geht bei meiner Mama aufs Konto.
Natürlich wurde der Anwalt informiert das ich keine eigene Wohnung habe, die wollen ja Auskünfte zu Mietkautionen haben, diese habe ich verneint, da ich keine Wohnung habe. Nur Angst das mein Cousen dadurch schwierigkeiten bekommt wegen meiner Inso.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #3 am: 14. Oktober 2012, 18:20:47 »

Dein Cousin wird keine Schwierigkeiten bekommen ...du wohnst ja nur da und bist dort hoffentlich gemeldet. Die Sache mit dem Konto deiner Mutter ist da schon etwas bedenklich: genau hier tritt das Geldwäschegesetz in Kraft. Ok, ich setzte mal voraus, dass du dort kein Geld aus Drogen und Waffenhandel bunkerst...aber es soll böse menschen geben, die setzten das erst einmal voraus. Wenn du als Mit-Kontoinhaber angegeben bist kein Problem ansonsten sehe ich da ne Menge Fragen auf EUCH beide zukommen. Deine Mutter hat bei der Kontoeröffnung mit Sicherheit unterschrieben, dass Sie auf eigenen Namen handelt. Jetzt könnte die Bank auch unangenehme Fragen stellen...das Gericht macht sich da auch schon seine Gedanken. Es ist absolut unüblich, dass das Gericht Kontoauszüge verlangt. Hast du im Antrag (Inso) das Konto deiner Mutter genannt? Wenn ja, kannst du Glück haben, wenn nein,/UND DAS HAST DU SO GESCHRIEBEN) könnten die o.g. Unterstellungen in Kraft treten da man annimmt, du hast etwas zu verheimlichen. Normalerweise ist die Überprüfung Aufgabe des TH nach Eröffnung. Ich würde mir direkt morgen ein eigenes Konto zulegen und dem Gericht dieses Konto mit ner guten Erklärung nennen.

Das Gericht sieht halt, das du Arbeitseinkommen erzielst und macht sich natürlich Gedanken, wo das Geld hinfließt!
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2012, 18:35:16 von Die_Anderen_waren_es »
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juann

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #4 am: 14. Oktober 2012, 18:57:04 »

@jungshund. Natürlich bin ich da gemeldet.So Ähnlich hat mir der Anwalt es auch gesagt. Das mit den Konto habe ich seit Jahren abgeschrieben, da ich keins bekomme bei den Banken, niergend. Also habe ich das so geregelt
Was soll ich mit ein Konto nur für mein Gehalt? Abbuchungen habe ich keinerlei weder aus Versicherungen noch irgendwelchen Verträgen?
Kartenzahlungen lehne ich ab und wenn ich was kaufe dann wird in Bar bezahlt.
So ganz verstehe ich das mit den Konto nicht? Ich dacht man kann mit sein Pfändungsfreien Vermögen machen was man möchte?
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Die_Anderen_waren_es

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #5 am: 14. Oktober 2012, 19:31:30 »

klar kannst du mit deinem pfändungsfreien vermögen machen was du willst...aber dazu musst du es ja auch haben....also benötigst du einen Nachweis darüber wo dein Arbeitgeber das Geld hin überweist...und da gibt es nun mal son paar klitzekleine Regeln an die man sich halten sollte. Aber deine Einstellung... Wozu ein Konto...ich brauche keins! gibt mir doch arg zu denken. Keine Versicherungen? Zumindest die wichtigste ne private Haftpflichtversicherung....die sollte jeder haben!!!!Was meinst du wie schnell du da in ganz große Schwierigkeiten kommst..... und die Aussage, dass du bei keiner Bank ein Konto bekommst ist totaler Blödsinn! Was hast du blos für einen Anwalt? hast du überhaupt schon einmal am gesellschaftlichen Leben teilgenommen? Sorry, ist nicht böse gemeint...Du hörst dich an wie ein pubertierender Teen der keine Ahnung von nichts hat und noch nie Verantwortung übernehmen musste.
Wenn du alles in bar bezahlst, keine Verträge hast etc. wie kommst du dann in eine solche Situation? Glaube mir. innerhalb von 2 Stunden hast du ein Konto ..entweder direkt in Berlin oder online in 3 Tagen!!!..du musst dein leben mal selbst in den Griff nehmen und dann klappt das auch.
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juann

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #6 am: 14. Oktober 2012, 19:54:44 »

@junghund.Ich glaube schon das ich genügend Erfahrung im Leben habe. Meinen jetzigen Job habe ich mir gesucht um endlich aus meinen Schulden rauszukommen und auch bereit bin dafür monatlich abzuzahlen. Lass mal mit Versicherungen habe ich nichts mehr am Hut, als ehemaliger selbständiger, sind die Versicherungen in der Inso am meisten betroffen.Ich glaube Du denkst etwas falsch von mir. Habe genug erfahrungen gemacht und mein Leben selbst geführt. Wenn man Schulden hat ist es nicht so einfach alles gerade zu biegen.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #7 am: 14. Oktober 2012, 20:33:05 »

Also, Versicherungen in der Inso sind absolut nicht betroffen. Die einzigen sind kapital-bildende mit einem entsprechenden Rückkaufswert. Reine Risikoversicherungen sind völlig unproblematisch...na ja, wollen wir hoffen, dass du nicht versehentlich irgend etwas kaputt machst und zahlen sollst....es kann ganz schnell passieren dass du aufeinmal nen paar tausend Euros an der Backe hast. ich finde so ein verhalten unverantwortlich.
Dein Verhalten lasst darauf schließen, dass du nicht sehr erfolgreich warst und auch nicht sehr verantwortungsvoll. Alleine schon deine Einstellung zu Banken und Versicherungen und deinem Umgang mit Konten und Zahlungen. Als ehemals selbstständige solltest du zumindest einige Kenntnisse in Bezug auf Finanzen, Konten gesetzl. Regelungen, Versicherungen etc. haben.

Ich möchte dich hier nicht persönlich angreifen, aber überlege dir mal wie es weiter gehen soll wenn du nichteinmal die heute nötigen Basics einhälts.

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juann

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #8 am: 14. Oktober 2012, 21:06:59 »

@jungpund.bislang ging das 45 jahre gut.Muss jeder für sich selber entscheiden ob er eine private haftpflicht macht. Es geht doch nicht um erfolgreich? Wollte ich nicht mehr machen. Wenn Kunden nicht bezahlen? Natürlich kenne ich die Reglungen und nur weil ich kein Konto habe bin ich doch kein Verbrecher.?
Das kleine Gehalt was man bekommt damit wird man doch auch nicht Reich als Putzfrau! Wenigstens gehe ich arbeiten und zahle Steuern etc und dann bald für die Inso.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #9 am: 14. Oktober 2012, 21:35:55 »

Na, wenn du nur ein "kleines"gehalt bekommst, dürfte auch so gut wie nicht gepfändet werden....dann sei froh, dass es so ist....aber ändere deine Einstellung zu finanziellen Dingen, Banken und Versicherungen....."bis jetzt ist alles gut gegangen"   ja, das sagte der Fußgänger, welcher unachtsam über die Strasse ging auch, als er einen Unfall mit erheblichen Sachschaden verursachte.....danach war sein Stolz gebrochen und ihm gehts noch schlechter als in soner "schönen" Insolvenz.

Nur mal son Beispiel zu dir: du arbeitest als Putzfrau" ok, alle Achtung. Nehmen wir mal an, du hast Schlüssel von einem zu reinigenden Objekt. du verlierst diese Schlüssel und der Kunde lässt die Schließanlage austauschen...was meinst du, wer das bezahlen wird?

Meine Exfrau hatte damals den Tresor und Hauptschlüssel ihres Arbeitgebers verloren. Dieser Schlüssel passte bei ca 9 Filialen. der Austausch erfolgte sofort noch teilweise in der Nacht und kostete mal so nebenbei 14,600€...wir hatten "Dienstschlüssel" versicher...Gott sei Dank.....und sone haftpflichtversicherung kostet keine 70Euro im Jahr für ne komplette Familie.
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2012, 21:41:52 von Die_Anderen_waren_es »
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juann

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #10 am: 14. Oktober 2012, 22:34:33 »

@jungpund naja bin zwar putzfrau , aber kriege gutes gehalt da ich in der firma als hausangestellte arbeite. Mein gehalt ist weit über der pfändungsgrenze und ich zahle mein pfändbaren betrag . Mit schlüsseln habe ich da nichts zu tun läuft über kartenleser.Ich hatte früher auch sone stellen mit schlüssel.mach mal mein freund klar, der sagt brauch man nicht.lach grins.
Muss da erstmal sehen mit ein Konto.Reicht ein Konto aus wo ich verfügen kann, also als Kontoberechtigter? Dann würde es meine Mama machen
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Die_Anderen_waren_es

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Re: IK soll eröffnet werden
« Antwort #11 am: 16. Oktober 2012, 11:52:15 »

Es ist ausreichend, wenn du bei der Banke als Verfügungsberechtigte namentlich angegeben bist. Selbstverständlich hat dann natürlich der TH auch das Recht, dieses Konto einzusehen. Es kann manchmal etwas schwierig werden, einzelne Zahlungen auseinander zu halten. Bei Überweisungen und Abbuchungen macht es Sinn, den namen des Auftraggebers explizit anzugeben.
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