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Autor Thema: IK und Weihnachstgeld  (Gelesen 1627 mal)

Bambi

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IK und Weihnachstgeld
« am: 12. November 2009, 19:53:53 »

Erst mal vielen Dank für den lieben Geburtstagsgruss, habe mich sehr darüber gefreut.

Habe mich ein wenig rar gemacht, da mir die 'Beschäftigung' mit allem was seid der Freigabe unserer Wohnungen im le. Jahr geschehen ist, doch sehr zu schaffen gemacht hat. Dieses Kapitel haben wir zum Glück beendet. Beide Wohnungen sind versteigert worden und wir sind sie somit 'Gott sei dank' los. Die Wohnung, welche uns in die Insolvenz getrieben hat wurde - bemerkenswerter Weise - im ersten Termin für noch nicht einmal die Hälfte des finanzierten Betrages von der finanzierenden Bank selbst ersteigert; da hat es mir ein letztes Mal fast die Sprache verschlagen. Meine Wut hat sich gelegt und ich hoffe, dass sie diesen Schrott bis ans Ende ihrer Tage an der Backe haben.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Mein Mann und ich befinden uns seid Ende Juli 07 im IK, sind beide berufstätig und beide beim gleichen Arbeitgeber. Nun hat unsere IV vor kurzem beantragt, das eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung nicht mehr berücksichtigt wird und diesem Antrag hat das Gericht stattgegeben, d.h. ab Oktober müssen wir einiges mehr abgeben als bisher.

Nun hat die zuständige Sachbearbeiterin meines Mannes dies im Oktober bereits umgesetzt, die meinige erst jetzt im November, was zur Folge hat, dass der im Oktober zu wenig gezahlte Betrag nun nachgezahlt werden mußte. Da wir im Nov. Weihnachtsgeld erhalten, hab ich gedacht es trifft mich nicht ganz so hart mit der Nachzahlung.

Nun haben wir heute unsere Abr. erhalten und bei mir ist im Grunde das komplette Weihnachtsgeld weg, wohingegen mein Mann fast 500 € mehr hat als sonst. Auf Nachfrage hat mir meine SB erklärt, dass die 500 € Freibetrag vom Brutto abgehen würden und daher, in Kombination mit der Nachzahlung, halt nix mehr übrig bleibt.? Wie kann es dann aber sein, dass mein Mann fast 500 € Netto mehr hat. Außerdem gilt doch bei der Berechnung der Pfändungsbeträge eigentlich immer der Nettolohn. Ich versteh das nicht und hoffe, das es mir jemand erklären kann.

Liebe Grüße

Bambi
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rookie

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Re: IK und Weihnachstgeld
« Antwort #1 am: 13. November 2009, 15:08:46 »

Die 500 Euro mehr bei Ihrem Mann wird das Weihnachtsgeld sein....

Und bei der Berechnung des Pfändungsbetrages ist nicht immer der Nettolohn entscheidend sondern wie sich das Gehalt zusammensetzt.....

Es gibt auch unpfändbare Elemente in der Berechnung....z.B. Erschwerniszulagen oder Einmalzahlungen.
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Bambi

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Re: IK und Weihnachstgeld
« Antwort #2 am: 13. November 2009, 21:03:50 »

Danke für die Antwort, die mir aber leider nicht wirklich weiterhilft.

Wir sind wie gesagt beide in einer Verwaltung tätig, werden nach dem gleichen Tarif bezahlt usw. Aus diesem Grund irritiert mich die unterschiedliche Berechnungs-/Sichtweise.

Mich interessiert vor allem, ob die 500 € beim Weihnachtsgeld Brutto oder Netto sind.
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paps

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Re: IK und Weihnachstgeld
« Antwort #3 am: 13. November 2009, 21:45:37 »

Der Beschluss muss ja rechtzeitig vor dem Oktobergehaltslauf vorgelegen haben.
Sonst wäre bei Ihrem Mann nicht bereits richtig(?naja) berechnet worden.

Ihre SB hat nun nur die Möglichkeit eine Gehaltsnachberechnung für Oktober vorzunehmen.
Der sich ergebende pfändbare Betrag wird in der Novemberabrechnung zusätzlich überwiesen.

Wenn Sie beide das gleiche Brutto und die gleiche Steuerklasse haben, müssten Sie nun nur noch die Differenz der Auszahlung zwischen Ihrem Mann und Ihnen nehmen und diese vom Gehalt Ihres Mannes beispielhaft abziehen.
Das ergibt dann ihren zu überweisenden Betrag.

Die unpfändbaren Bezüge sind im Übrigen Brutto vom Netto abzuziehen.
Das geht aus §850e ZPO und den entsprechenden Fachkommentaren hervor.
« Letzte Änderung: 13. November 2009, 21:48:13 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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