Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nalancelina am 30. Dezember 2008, 14:06:00
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grüße euch alle erstmal.
ich bin neu hier. also habt erbahmen mit mir :lollol:
also..... mein verfahren wurde am 25.06.2007 eröffnet. meine letzte post bekam ich am 01.04.2008. dort stand drin:... Nach Anhöhrung der Beteiligten soll das Verfahren nunmehr zu gegebener Zeit aufgehoben werden.....
Schlussbericht, Schlussrechnung und Verteilungsverzeichnis sind zur Einsicht.......ect....
dort wurde dann auch eine frist bis zum 17.02.2009 gesetzt..
ich wäre echt froh darüber wenn jemand mir sagen könnte wie weit ich nun schon bin. heisst das die WVP kommt?
das Verfahren ist wohl auch schon schriftlich erfolgt.
ich danke für eine antwort :hi:
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Bis zum Februar 2009 wird`s schon noch dauern.
Erst wenn Sie den Beschluß in den Händen haben, dass das Verfahren nach §200 Inso aufgehoben ist, ist es auch so.
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danke erstmal für die schnelle antwort :cheesy:
das heisst also dann das ich in die WVP komme?!
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Hallo und ja, sofern bzw. sobald der Beschluß über die Aufhebung des Insolvenzverfahren vorliegt bzw. verkündet wird, beginnt die WVP.
LG
MissTraut