Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: koelner84 am 28. Juni 2012, 16:59:28
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Hallo,
am 04.06.2012 wurden die Schreiben mit dem vorschlag zum AEV versendet.
Anfang der Woche habe ich mit meiner Schuldenberaterin telefoniert, in der ersten Runde stimmte niemand dem Plan zu (nichts anzubieten, weder Vermögen, einmalzahlung noch pfändbares Einkommen). Sie versucht nun nochmal mit allen zu reden.
Woweit so gut.
Jetzt aber kamm heute ein schreiben vom Finanzamt:
Umsatzsteuerzahlung in höhe von ca. 250€ für das Jahr 2011(rückzahlung geltend gemachter Vorsteuerbeträge)
Hatte diesen Betrag absolut vergessen.
Ich überlege nun beim Finanzamt anzufragen ob Ratenzahlung(90, 80 und 80€) möglich sei. Fände es beschämend einen Betrag von lächerlichen 250€ mit in die Inso zu nehmen.
Nun meine Frage:
Macht das sinn Raten zu vereinbaren oder soll ich die Schulden von vornerein mit in die Inso nehmen, also meiner Beraterin nächste Woche den neuen Gläubiger mitteilen? Auch wenn der AEV schon läuft. Das ist mir so peinlich!!
Danke für die Hilfe
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:gruebel: Weiß keiner eine Antwort? :dntknw:
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Für wann ist der Antrag beim zuständigen Gericht vorgesehen?
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@sashsash
Ende August/ mitte September soll der finale Termin bei der Schuldnerberatung sein, zum ausfüllen des Antrags. Ergo Mitte Septemer soll der Antrag raus gehen.
Würde folgende Raten anbieten wollen:
15.07 90€ / 15.08 80€ / 15.09 80€
Angenommen das Finanzamt stimmt der Ratenzahlung nicht zu:
dann müßte ich die Forderung mit in die Insolvenz nehmen. Könnte dann das Finanzamt irgendetwas machen, bzw. sagen das ein versagens grund sein könnte? Wie z.B.: Das ich versucht habe einen Gläubiger(in dem fall das Finanzamt) vorzugsweise behandelt zu haben obwohl die Insolvenz schon absehbar war.
Würde die Raten aus dem Unpfändbaren Betrag Zahlen. Wie schon erwähnt habe ich kein Pfändbares einkommen(934,80€)
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Vor der Insolvenzeröffnung gelten noch nicht die strengen Regeln der Gleichbehandlung aller Gläubiger.
Allerdings hat der spätere TH das Recht, die Zahlung zurückzuverlangen.
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Danke für die Antwort.
1. Also kann ich versuchen mit dem Finanzamt die Raten zu vereinbaren. Solange ich keine entscheidung
habe kann ich der Schuldnerberatung die Forderung nennen aber ohne das Sie es zunächst berücksichtigen
müsste?
2. Wenn Sie sich drauf einlassen kann der TH die Zahlungen zurückverlangen, wenn er es für nötig erachtet.
Sollte er es tun würde es zu einer Insolvenzforderung werden?
3. Wenn sich das Finanzamt nicht darauf einlässt kann ich die Forderung des Finanzamts der Liste während
des AEV bzw. vor/bei Antragstellung zufügen, ohne etwas befürchten zu müssen?
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1. Also kann ich versuchen mit dem Finanzamt die Raten zu vereinbaren. Solange ich keine entscheidung
habe kann ich der Schuldnerberatung die Forderung nennen aber ohne das Sie es zunächst berücksichtigen
müsste?
Ist Möglich, liegt im Ermessen der Beratung wie sie damit umgeht.
2. Wenn Sie sich drauf einlassen kann der TH die Zahlungen zurückverlangen, wenn er es für nötig erachtet.
Sollte er es tun würde es zu einer Insolvenzforderung werden?
Ja
3. Wenn sich das Finanzamt nicht darauf einlässt kann ich die Forderung des Finanzamts der Liste während
des AEV bzw. vor/bei Antragstellung zufügen, ohne etwas befürchten zu müssen?
Ja
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1. Also kann ich versuchen mit dem Finanzamt die Raten zu vereinbaren. Solange ich keine entscheidung
habe kann ich der Schuldnerberatung die Forderung nennen aber ohne das Sie es zunächst berücksichtigen
müsste?
Ist Möglich, liegt im Ermessen der Beratung wie sie damit umgeht.
Sollte ich zuerst meiner Beraterin den Sachverhalt schildern damit Sie schonmal bescheid weis und erst dann, wenn Sie ihr OK gibt den Brief zusenden?
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Hallo,
warum wollen Sie etwas bezahlen, wenn Sie eh ins Insolvenzverfahren gehen?
Warum Umsatzsteuer? Waren Sie selbständig?
MfG
ThoFa
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warum wollen Sie etwas bezahlen, wenn Sie eh ins Insolvenzverfahren gehen?
Finde es einfach beschämend, für mich, wenn selbst son 250€ futz Betrag mit in die Inso geht. Weis klingt blöde :mad2: Mein Lebensgefährte meinte eben auch schon das es eigentlich blödsinn ist, und ich es mit in die Inso nehmen soll.
Warum Umsatzsteuer? Waren Sie selbständig?
Ja, aber alle vorraussetzungen für die Privatinsolvenz sind erfüllt:
- Selbständigkeit eingestellt
- keine Schulden aus Arbeitsverträgen / hatte keine Mitarbeiter
- nur 4 Gläubiger(bei einem zwei Verträge, bei einem anderen drei Vertrage) plus dann das Finanzamt
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Entschuldigung der beitrag war zuviel.
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Hallo,
insolvent ist insolvent, ganz gleich wie hoch die Summe ist. Zahlungen wären vollkommen blödsinnig.
Laden Sie Ihren LG für das Geld lieber zum Essen ein.
MfG
ThoFa
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Das stimmt wohl. Werd es lassen, und meiner Beraterin einfach die Schuld mitteilen.
Danke für den Tipp, da wird sich jemand wohl freuen :juchu: