Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sophie987 am 26. Mai 2009, 17:49:41
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Hallo zusammen,
ich habe am 06.05.09 in miami geheiratet. Nun warten wir noch auf die Apostillen damit wir alles in Deutschland eintragen lassen können. Nun meine Frage: Wann muß ich es dem Gerich und dem TH melden? Sofort oder erst nach Eintragung in Deutschland?
Viele Grüße
Sophie
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Besteht dafür eine Pflicht?
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Nun ja, dann, wenn die Ehe gültig ist.
Allerdings bedarf es nur einer formlosen Mitteilung wenn sich die pfändbaren Beträge nicht ändern.
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Hallo Paps,
vielen Dank für Deine Antwort. An den pfändbaren Beträgen wird sich nicht ändern, sie werden sowieso automatisch von meinem Arbeitgeber an den TH überwiesen.
Viele Grüße
Sophie
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Warum sollte sich nach der Heirat nichts ändern?
Ist die Ehe in D rechtskräftig, sind Sie ihrem Mann zum Unterhalt verpflichtet(BGB).
Mit Beschluß des Insogerichtes könnte die Berücksichtigung aufgehoben werden, wenn sich Ihr Mann selbst versorgen kann. :wink:
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Vielen Dank für den Tip. Aber ich glaube da komm ich nicht mit durch, mein Mann verdint recht gut. :wink:
Viele Grüße
Sophie
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naja, vielleicht seid ihr ja auch bald zu dritt. - Alles Gute zur Hochzeit - und man sieht erneut: Das Leben ist schön trotz Insolvenz.