Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sanny am 13. Februar 2010, 11:46:13

Titel: im Ungewissen
Beitrag von: sanny am 13. Februar 2010, 11:46:13
Hallo, bekam heut ein Brief und weiß nichts damit anzufangen mit diesen Satz:

Das Insolvenzverfahren wird gemäß §200  insO nach schlussverteilung ohne Quotenzahlung aufgehoben.

Wer kann mir helfen???

Lg
Titel: Re: im Ungewissen
Beitrag von: ThoFa am 13. Februar 2010, 13:33:49
Hallo,

das Insolvenzverfahren ist aufgehoben und Sie befinden sich "nur" noch in der so genannten Wohlverhatensphase.

MfG

ThoFa
Titel: Re: im Ungewissen
Beitrag von: sanny am 14. Februar 2010, 12:10:22
Hallo, oh vielen Dank. Kannst ich mal nochwas fragen, wovon hängt das ab ob ein die restschuldbefreiung erlassen wird? Und mein Mann ist ja auch in insolvenz,und er hatte es eher (November 06 und ich bin seit Januar 07) mit insolvenz gemacht und bei ihm kam noch kein bescheid,lief alles über den gleichen schuldenberater. Liegt das daran das ich sowieso nicht mehr arbeiten kann?? (Multiple sklerose)  Was bedeutet genau wohlverhaltensphase?????

Ich bedanke mich im vorraus schonmal

Lg sandra
Titel: Re: im Ungewissen
Beitrag von: Feuerwald am 14. Februar 2010, 14:38:52
"lief alles über den gleichen schuldenberater"

Und der gute hat Ihnen nichts weiter auf den Weg gegeben? Sie kennen die Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase nicht?

Mit Ankündigung der Restschuldbefreiung und Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens werden Sie in die sog. Wohlverhaltensphase übergeleitet, es endet zudem der Insolvenzbeschlag und Sie erhalten das Verfügungs-/Verwaltungsrecht über Ihr (Neu)Vermögen zurück.

Die Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren finden Sie im § 295 InsO. Diese § sollte man kennen und bitte auch beherzigen.

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Titel: Re: im Ungewissen
Beitrag von: sanny am 14. Februar 2010, 17:39:22
Hallo,vielen Dank. Ja lief alles über den selben schuldenberater bloß seberat und auch nicht zum gleichen zeitpunkt. Habe es mir durchgelesen. Bin ja schon seit 1 Jahr Krankgeschrieben,durch Krankheit Multiple sklerose.

Naja ich hatte ja den brief erhalten bloß mein mann noch nicht, bin ja auch ehrlich habe so von solchen sachen wenig ahnung,hatten bis jetzt mit meiner krankheit zu kämpfen. Mich interessiert es woran es liegt wenn man die restschuldbefreiung nicht bekommt? Ich denke mal die bekommt bestimmt nicht jeder.

Sorry für die Fragerei.

Lg
Titel: Re: im Ungewissen
Beitrag von: sanny am 14. Februar 2010, 17:41:44
Ich nochmal nein so ne richtige aufklärung gab es leider nicht,