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Autor Thema: immer noch keine Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2309 mal)

AttaTroll

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immer noch keine Wohlverhaltensphase
« am: 10. Juni 2009, 22:06:40 »

Hallo, zusammen,

meine Regelsolvenz wurde am 1.8. 2007 eröffnet - also vor fast 2 Jahren.  Bis jetzt ist noch keine Wohlverhaltensphase abzusehen. Als ich meinen Insolvenzverwalter darauf ansprach meinte dieser, es sei "völlig normal", dass ein Eröffnungsverfahren 2-3 Jahre dauert.
Er begründet dies auch mit dem Verhalten der Bank, meines Hauptgläubigers, die hinterlegte Sicherheiten verkauft und Bürgschaften von Dritten einkassiert hatte, diese Gelder  aber nicht abrechnet, also nicht von der Forderungssumme abzieht. Mein Insoverwalter sieht aber keinen Grund, bei der Bank nachzuhaken, die würde das schon "noch irgendwann erledigen".

Ein Blick auf die Webseite des Insoverwalters ergab, dass bei ihm tatsächlich die Verfahren größtenteils 2 Jahre und länger dauern; ist wohl Methode bei dem. Ich finde das nicht normal, höre immer von 1 Jahr "eigentlichem Insolvenzverfahren". - Kann ich da irgend etwas unternehmen, oder muß ich mir das gefallen lassen?

Natürlich weiß ich, dass die Geschichte nach 6 Jahren so oder so vorbei ist, aber man hat in der Wohlverhaltensphase ja einige Erleichterungen (Stromrückzahlung/Steuerrückzahlung verbleiben etc. etc.)
Nachdem ich mich korrekt verhalte, möchte ich natürlich auch endlich in den Genuß dieser Erleichterungen kommen.
Wie war das bei Euch? Würde mich mal sehr interessieren.
Gruß Cornelia
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Ein Banker ist ein Kerl, der mir bei Sonnenschein einen Regenschirm aufdrängt und ihn mir wieder wegnimmt, wenn die ersten Tropfen fallen (Mark Twain)
 

juergengrisu

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Re: immer noch keine Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 11. Juni 2009, 17:21:53 »

Hi Cornelia

bei mir waren es auch fast 2 Jahre bis zur WVP 2004 Eröffnet ...dann nach 2 Jahren WVP ... nun im Febr 2010 Fertig ... Freu ich auch schon auf den Tag X.
Bei mmir ist es durch Gutmütigkeit so weit gekommen dann durch Schwere Krankheit Rentner auf Dauer.....

es dauert bestimmt nicht mehr lange bis zur WVP ,,,

liebe Grüße

Juergengrisu
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paps

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Re: immer noch keine Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 11. Juni 2009, 18:57:14 »

Wenn die Bank nicht will?
M.E. hat der Gläubiger seine Forderungen und die Berichtigungen in festgesetzten Fristen abzugeben.
Vielleicht bitten Sie das Inso-Gericht um Hilfe.
Sie könnten Sich ja auf die Aussage des IV stützen und das Gericht befragen, ob nicht auch der Gläubiger eine Obliegenheit hat, seine erzielten Einkünfte aus der Verwertung anzumelden (Forderungsberichtigung).
Siehe auch §173(2) Inso Terminsetzung durch das Gericht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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