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Autor Thema: Immobilie - Eigentumsaufgabe im eröffneten Verfahren möglich???  (Gelesen 1941 mal)

ickebins

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Hallo und einen schönen ersten Advent!

Ich habe mal wieder eine Frage:....

Seit Juli bin ich im eröffneten Verfahren (IK), meine Immobilie soll Anfang 2010 zwangsversteigert werden.
Die monatlichen Kosten hierfür, die bis dato anfallen, trage ich bisher.
Heute erreichte mich nun ein Schreiben meines TH, dass ich unverzüglich nachzuweisen habe, dass ich einen Winterräumdienst beauftragt habe, der die Schneebeseitigung übernimmt. Anderenfalls habe ich zu erklären, dass ich mich darum kümmern werde.

(Zur Erläuterung: Ich wohne 300 km entfernt mit drei Kindern, muss noch "nebenbei" arbeiten und das KfZ hat der TH zur Masse gezogen...)

Ein Winteräumdienst würde mich wegen der seeehr ländlichen Lage ein Vermögen kosten und außerdem würden die mich wahrscheinlich für blöd erklären, weil das Grundstück am Ende einer Stichstraße liegt und außer von meiner Wenigkeit (wenn ich vor Ort wäre) von niemandem befahren wird. Mit Ausnahme der Räumdienstes vielleicht noch...... :mad2:
Eine Räumung ist also absolut nicht notwendig, keiner muss da lang...

Besteht im eröffneten Verfahren die Möglichkeit der Eigentumsaufgabe? Muss der TH hier zustimmen oder die Immo freigeben?? Wenn ja und ich daher keine Eigentumsaufgabe erwirken kann, stellt sich mir nämlich die Frage, ob ich überhaupt verpflichtet bin, die laufenden Lasten zu begleichen, das kann ich nämlich nicht. Der nächste Hammer kommt ja mit der Abwassererschließung....... Ich bin hier absolut ahnungslos....

Ich seh mich schon mit meinen drei Kindern und einer Schneeschaufel in den Zug steigen..... :lollol:

Ich wäre froh, wenn mir jemand einen Rat geben könnte...
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honda100

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Re: Immobilie - Eigentumsaufgabe im eröffneten Verfahren möglich???
« Antwort #1 am: 28. November 2009, 22:08:02 »

Hallo ickebins

Ist die Immobilie schon aus der Masse ( vom Th ) freigegeben worden?

Wenn nicht dann muß der th die laufenden kosten tragen und ist für das schneeräumen verantwortlich und nicht sie.

Sie müssen die laufenden kosten nur erst dann wieder tragen wenn es aus der masse freigegeben wurde.

die moteratoren werden ihnen sich auch noch etwas dazu schreiben.

lg honda100

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