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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Immobilie freigegeben  (Gelesen 4002 mal)

Honigzitrone

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Immobilie freigegeben
« am: 17. Oktober 2009, 21:06:40 »

Hallo, ich bin sehr verzweifelt!
Habe ebend einen Brief vom Treuhänder bekommen, das die Immobilie wegen der ich in der Insolvenz bin freigegeben wurde vom Treuhänder.
Was bedeutet das für mich?
1. Muß ich die Grundstücksteuer weiter zahlen?
2. Was ist mit z.B. Reperaturen und Wohngeld?
Ich habe nun auch seit ein paar Monaten kein Wohngeld mehr gezahlt und die Eigentümergemeinschaft als Gläubiger angegeben, werden diese Schulden nicht von der Restschuldbefreiuung erfasst?
Muss ich in Zukunft für die Grundstückssteuer und alles was mit der Wohnung zu tun hat aus meinen pfänbaren Einkommen zahlen?
Was kann ich tun und was passiert nun in Zukunft. Werd ich die Wohnung nicht los und muß immer für sie aufkommen? Habe keine Ahunung!
Hilfe!!!
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paps

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2009, 22:15:13 »

Ab sofort sind Sie wieder vollumfänglich für die im Zusammenhang mit der ETW entstehenden Kosten verantwortlich.
Forderungen vor Eröffnung sind insolvenzforderungen.
Forderungen ab Eröffnung bis zur Freigabe, sind Forderungen an die Masse (IV).

Wie steht der Grundschuldgläubiger zur Zwangsversteigerung?
Diese wäre ja nun einzuleiten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Honigzitrone

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2009, 16:53:06 »

Ich weiß nicht so ganau, sie hatten zwar immer gedroht, aber was sie jetzt tun? Darum werde ich mich morgen kümmern, wie der Stand der Dinge aussieht.
Kann man einen Einspruch gegen die Freigabe machen?
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Honigzitrone

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2009, 17:28:34 »

Ich habe auch keine Ahnung wie hoch die Kosten sein können, wenn ich den Forderungen nicht  mehr nachgehen kann, ist meine Inso geplatzt?
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paps

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2009, 17:35:50 »

Gegen die Freigabe an sich kann nicht widersprochen werden.

Die Verbindlichkeiten aus der ETW  sind nun Neuverbindlichkeiten und gefährden die Inso / RSB nicht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Honigzitrone

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2009, 19:43:29 »

Also kurz zur Vorgeschichte: Ich habe mit meinem Ex Partner zusammen diese Immobilie gekauft, dann ist mit der Immo alles schief gelaufen was geht. Mein Ex war selbständig, das lief aber nicht mehr gut und dann kam noch die hohe Belastung der Immo, er ist seit ca. 2 Monaten in der Regelinsolvenz.
-So ich habe heute mit seinem IV telefoniert und er will verwerten und die Wohnung frei verkaufen, er konnte nicht verstehen warum bei mir freigegeben wurde und wollte sich mit meinem Treuhänder in Verbindung setzten.
-Bei meinem Treuhänder ist vor Mitwoch keiner zu sprechen.
- Mein Anwalt kümmert sich darum hatte sowas aber nocht nicht.
- Beim Gericht hatten sie sowas auch noch nicht, die können aber noch nichts machen, weil bei denen noch nichts über die Freigabe eingegangen ist.
Beim Treuhändergespräch letzte Woche hieß es noch, ich müsste mich nun nicht mehr um die Wohnung kümmern.
Na mal sehen was jetzt raus kommt.
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dobberstein

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #6 am: 20. Oktober 2009, 11:48:49 »

Ich gehe davon aus, dass Ihr TH und der IV des Ex eine Lösung finden werden. Ruhig bleiben - Tee trinken. Alles wird gut.
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pd
 

Honigzitrone

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2009, 19:43:34 »

Hallo hat jemand bitte Tips für mich?
Mein Treuhänder reagiert auf meine Fragen nicht .
Mein Anwalt sagte mir die Bank ist nun Zwangsverwalter der Wohung und sagte, das nun die Bank für Wohngeld ect aufkommt. Ich habe aber ja nun gelesen das ich für die Kosten aufkommen muß. Stimmt das?
Die Wohnung ist ja nun wieder in mein Zuständigkeitsbereich gegangen und ich solle mich um den Verkauf kümmern. Aber wie? Wenn der IV meines Ex verwerten will und die Bank zwangs verwaltet.
Kann ich meinen Teil irgendwie Abtreten?
Das ist alles so verwirrend1 :heulen:
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paps

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #8 am: 21. Oktober 2009, 20:04:44 »

Die Bank kann nicht zwangsverwalten. Das muß gerichtlich eingeleitet werden.
Die Bank wird die Zwangsversteigerung vorantreiben.
Am besten setzen Sie sich mit dem IV ihres Mannes in Verbindung, das beide IV/TH das nochmals abklären.

Es gibt für bestimmte Sachen (wie Grundsteuer) die Möglichkeit, diese im ZV Verfahren mit einzubringen.
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Honigzitrone

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #9 am: 21. Oktober 2009, 20:59:37 »

Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten die ich hier bekomme!
Die Bank hatte das gerichtlich eingefordert nach meinem Anwalt gestern. Ich hatte auch einen Gerichtsbrief dazu erhalten vor ca. 3 Monaten, wo der alte Kaufvertrag der Wohnung drinne war mit einem kleinen Zettel" ist eingegangen am .. .. ..", ich denke jetzt einfach ma das war die gerichtliche Einforderung der Bank. Zu dem Zeitpunkt wusste ich aber nichts mit dem Brief anzufangen und mein Anwalt konnte mir auch keine konkrete Antwort geben was der Brief mir sagen soll.
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paps

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #10 am: 21. Oktober 2009, 23:35:29 »

Nun der Kaufvertrag nutzt nichts.
Die Zwangsversteigerung ist mit Vorlage der beglaubigten Grundschuldurkunde einzuleiten.
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Honigzitrone

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #11 am: 22. Oktober 2009, 20:25:04 »

Also die Bank sagte mir heut, das die Zwangsversteigerung am 01.10 beim Gericht eingefordert wurde, aber noch kein Beschluss da sei. Und sie haben jetzt definitiv die Zwangsverwaltung.
Wie lange dauert es ca. bis es dann zur Zwangsversteigerung kommt?
Was kommen dadurch für "neu Schulden" auf mich zu?
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paps

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Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #12 am: 22. Oktober 2009, 20:51:39 »

Ohne Gerichtsbeschluß hat die Bank keine Zwangsverwaltung.
Wie auch.
Der Kredit ist in der Inso, aus diesem darf nicht vollstreckt werden.

Die Grundschulden können aber nur über einen gerichtlichen Beschluß eingebracht werden.

Lassen Sie sich von der Bank nicht solche Ammenmärchen erzählen.
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Insokalle

Re: Immobilie freigegeben
« Antwort #13 am: 23. Oktober 2009, 11:28:00 »

Bei der Zwangsverwaltung erhält der Zwangsverwalter die Mieten, muss aber andererseits die lfd. Kosten der betroffenen Immobilie tragen. Insofern haben Sie zwar keine Einnahmen aber für die Dauer der Verwaltung auch keine lfd. Kosten.
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