Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pariser am 19. September 2015, 08:57:34
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Im Insolvenzverfahren gibt es bei zwei Versteigerungsterminen keinen Käufer.
Die Bank unternimmt keinen weiteren Versuch. Beim Ablauf des Verfahrens
will die Bank das Problem mit dem Schuldner lösen und ist zu Kaufverhandlungen bereit;
Basis ist der Schätzwert. Ein entferntes Familienmitglied würde zu halbem Schätzwert kaufen.
Nun will die Bank vom Schuldner Selbstauskünfte, Vermögenswerte, Steuerbescheide u.s.w. ..........
Wer ein Insolvenzverfahren durchläuft, hat keine Vermögenswerte oder ist kriminell.
Was ist von einem derartigen Verhandlungsverlauf zu halten ?