Guten Abend,
bin neu hier und ein \"Frischling\" (2006) in Sachen InsO, finde dieses Forum echt klasse und nicht nur das, ich fand Es beim googlen ;-) .
Spass beiseite.... :redface: .
Mich interessiert im Moment weniger, ab wann ich bezahlen muss, sondern vielmehr:
1. Wann gilt das Verfahren als eröffnet?
2. Was hat diese Aussage zu bedeuten?
3. Kann sich ein Gläubiger, den ich nicht benannt habe, bzw. nicht
wissend, dass es ihn gibt (ex-ehe-bedingte InsO) anmelden?
4. Was passiert, Wenn?
5. Was kann denn nun gepfändet werden (Betrag)?
Da ich mittlerweile mit 3 verschiedenen Anwälten, bzw.TH´s in meiner Sache zu tun hatte und Jeder andere Beträge nennt, die in keinsterweise mit der Pfändungstabelle oder Prognose-Berechnung übereinstimmen.
Auch möchte ich gerne wissen, wie die Aussage der TH:
\" Also Frau D. am --.--2012 sind sie alles los\", zu bewerten ist. Hatte am 23.11.06 Termin bei ihr. Und lt. Beschluss des AG, Forderungen bis 22.12.06 einzureichen, jedoch bis 17.11.06 anzumelden :denken: .
Muss ich das verstehen?Wer soll denn da verunsichert werden...die Gläubiger oder der Schuldner ?
Wie ich im vorherigen Thread gelesen habe, ist Weihnachtsgeld erst ab 500 ,- pfändbar, ich bekomme 100,-...also müsste es meinem Verständnis nach ungekürzt ausgezahlt werden, oder?
Meine Steuererstattung für 2006 kommt schon mal in den großen Topf, aber stimmt es auch, dass eine Umlagenrückzahlung ebenfalls dort landet? Wenn ja, wie lange und in welchem Umfang ist das der Fall?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und es werde sich bestimmt im Laufe der Zeit noch mehr ergeben.
Ich wünsche Allen ein schönes WE
:-)
mit freundlichem Gruß
Roja
P.S.: Das wird die Mod´s freuen...Ihr könnt euch Zeit lassen mit der Antwort, da ich beruflich bis Dienstag kommender Woche außer Haus bin und dort kein Inet habe. ;-) [addsig]