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Autor Thema: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen  (Gelesen 2088 mal)

Ade

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In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
« am: 21. Januar 2009, 11:48:11 »

Ich bitte um Hilfe - kann das jemand erklären

Nach Amtgericht  Beschluss Termin: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
Zur Anhörung der Gläubigerversammlung und des Treuhänders zu dem Antrag D.Schuld.auf Erteilung von Restschuldbefreiung.

Erhalt eine Neuer Beschluss

Wird das Verfahren mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben
(§ 200 InsO Analg).



Ich bitte um Hilfe - kann das jemand erklären

Danke Vorraus

Ade
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Feuerwald

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Re: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
« Antwort #1 am: 21. Januar 2009, 11:55:31 »

die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist eine ganz normale Angelegenheit. Man wird dann in die sog. Wohlverhaltensphase übergeleitet.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Ade

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Re: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
« Antwort #2 am: 21. Januar 2009, 12:13:16 »

Danke.
Verstehe ich da was nicht richtig? Bedeutet dass die verfahrensAufhebung 


Wenn erhalt ich die Erteillung von Restschuldbefreiung
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paps

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Re: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
« Antwort #3 am: 21. Januar 2009, 19:05:20 »

Das eigentliche Verfahren bis zur Restschuldbefreiung gliedert sich wie folgt:

Außergerichtlicher Einigungsversuch
Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung (da sind Sie jetzt)
Wohlverhalten (Erfüllung der Obliegenheiten) bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung (72 Monate nach Eröffnung)
Entgültige Erteilung/Versagung der RSB
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Ade

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Re: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
« Antwort #4 am: 21. Januar 2009, 23:13:43 »

Viel Danke Paps,für die güt erklarung.



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