Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ade am 21. Januar 2009, 11:48:11

Titel: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
Beitrag von: Ade am 21. Januar 2009, 11:48:11
Ich bitte um Hilfe - kann das jemand erklären

Nach Amtgericht  Beschluss Termin: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
Zur Anhörung der Gläubigerversammlung und des Treuhänders zu dem Antrag D.Schuld.auf Erteilung von Restschuldbefreiung.

Erhalt eine Neuer Beschluss

Wird das Verfahren mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben
(§ 200 InsO Analg).



Ich bitte um Hilfe - kann das jemand erklären

Danke Vorraus

Ade
Titel: Re: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
Beitrag von: Feuerwald am 21. Januar 2009, 11:55:31
die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist eine ganz normale Angelegenheit. Man wird dann in die sog. Wohlverhaltensphase übergeleitet.


Titel: Re: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
Beitrag von: Ade am 21. Januar 2009, 12:13:16
Danke.
Verstehe ich da was nicht richtig? Bedeutet dass die verfahrensAufhebung 


Wenn erhalt ich die Erteillung von Restschuldbefreiung
Titel: Re: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
Beitrag von: paps am 21. Januar 2009, 19:05:20
Das eigentliche Verfahren bis zur Restschuldbefreiung gliedert sich wie folgt:

Außergerichtlicher Einigungsversuch
Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung (da sind Sie jetzt)
Wohlverhalten (Erfüllung der Obliegenheiten) bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung (72 Monate nach Eröffnung)
Entgültige Erteilung/Versagung der RSB
Titel: Re: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
Beitrag von: Ade am 21. Januar 2009, 23:13:43
Viel Danke Paps,für die güt erklarung.