Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ade am 21. Januar 2009, 11:48:11
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Ich bitte um Hilfe - kann das jemand erklären
Nach Amtgericht Beschluss Termin: In dem Insolvenverfahren über das Vermögen
Zur Anhörung der Gläubigerversammlung und des Treuhänders zu dem Antrag D.Schuld.auf Erteilung von Restschuldbefreiung.
Erhalt eine Neuer Beschluss
Wird das Verfahren mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben
(§ 200 InsO Analg).
Ich bitte um Hilfe - kann das jemand erklären
Danke Vorraus
Ade
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die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist eine ganz normale Angelegenheit. Man wird dann in die sog. Wohlverhaltensphase übergeleitet.
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Danke.
Verstehe ich da was nicht richtig? Bedeutet dass die verfahrensAufhebung
Wenn erhalt ich die Erteillung von Restschuldbefreiung
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Das eigentliche Verfahren bis zur Restschuldbefreiung gliedert sich wie folgt:
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung (da sind Sie jetzt)
Wohlverhalten (Erfüllung der Obliegenheiten) bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung (72 Monate nach Eröffnung)
Entgültige Erteilung/Versagung der RSB
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Viel Danke Paps,für die güt erklarung.