Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Barbara am 16. Februar 2010, 14:10:00
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Hallo
Die Frage stelle ich jetzt nicht für mich, sondern für Bekannte die sich ebenfalls in der Geschäfts-und Privatinsolvenz befinden.
Jetzt haben sich bei denen auch noch zusätzlich nach Eröffnung der Insolvenz Mietschulden angehäuft.
Wie viel kann ich nicht sagen, aber es scheinen sich um ein paar Monate schon zu handeln.
Was kann den beiden passieren, wenn sie die Mietschulden nicht begleichen können?
Kann ihnen der Mieter die Fristlose Kündigung aussprechen oder gar gleich eine Räumungsklage bei Gericht einreichen?
Und wie sieht es mit der Restschuldbefreiung aus?
Gruß Barbara
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:hi:
Die Schulden sind dann Neuschulden und können vollstreckt werden neu Schulden haben nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun...
gruß juergengris
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Hallo juergengrisu
Das weiß ich, das es sich dabei um Neuschulden handeln.
Darum ging es mir gar nicht, sondern darum was der Vermieter mit ihnen machen kann.
Und ich vermute auch sehr stark, das sich meine Bekannten damit auf sehr sehr dünnem Eis befinden, hinsichtlich ihrer Restschuldbefreiung, sollte der Vermieter die Miete einklagen oder gar eine Räumungsklage anstreben.
Gruß Barbara
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Hi Barbara
Neu-schulden haben mit dem Verfahren nichts zu tun... auch nichts mit der RSB.. (es sei sie hat bei dem Vermieter vor der Inso schon schulden gehabt)
grüße von juergengris
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Hallo,
und ansonsten passiert das übliche, nämlich Kündigung der Wohnung und Räumung.
MfG
ThoFa
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""""Hi Barbara
Neu-schulden haben mit dem Verfahren nichts zu tun... auch nichts mit der RSB.. (es sei sie hat bei dem Vermieter vor der Inso schon schulden gehabt)
grüße von juergengris"""
Das ist so nicht ganz richtig.Wenn das Gericht bei anstehung der Restschuldbdfreiung feststellt das sich neue Schulden aufgebaut haben die """NICHT" bezahlt werden,so wird die Restschuldbefreiung dann auch nicht erteilt,das sollte aber jedem klar sein denke ich.
Gruß rasanti
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Das ist so nicht ganz richtig.Wenn das Gericht bei anstehung der Restschuldbdfreiung feststellt das sich neue Schulden aufgebaut haben die """NICHT" bezahlt werden,so wird die Restschuldbefreiung dann auch nicht erteilt,das sollte aber jedem klar sein denke ich.
Gruß rasanti
Gibt es dafür einen rechtssicheren Ansatz?