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Autor Thema: In der Insolvenz  (Gelesen 1871 mal)

kratzbuerste65

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In der Insolvenz
« am: 28. Juni 2013, 10:28:23 »

Hallo,
bin seit Februar 2012 in der Regelinsolvenz.
Habe ein P-Konto mit einen Freibetrag von 2600,00 €uro. Gestern wollte ich auf die Bank und wollte mir Geld abheben,
ging nicht weil jemand gepfändet hat. Darauf wurde mein Konto dicht gemacht und ich bekam nur noch einen Freibetrag
von 1028,00 zugeteilt. Ich habe die Bank darüber informiert das ich einen Freibetrag von 2600 habe, es wurde mir so erklärt von der Bank
da ich in der Insolvenz bin und ich gegen das Insolvenzrecht verstossen habe. Muss ich jetzt mir eine Bescheinigung von der awo holen
das ich einen höheren freibetrag wieder habe. So leider hatte ich nicht die Zeit dafür weil ich bis 19.00 Uhr arbeiten muss. Und ich habe
es dann bezahlt, war eine hohe Summe.
Heute habe ich bei der Awo angerufen die sagten zu mir, das das nicht rechtens wäre was die Sparkasse mit mir gemacht hat, das P-Konto bleibt so bestehen wie die Bescheinigung von 2012 vor lag.
Mit dem Inso habe ich auch gesprochen der wird sich mit dem Gläubiger inverbindung setzten uns sich das geld wieder holen.
Es war ein Gläubiger der zur Inso gehört.
Meine Frage jeder erzählt mir etwas anders habt ihr damit Erfahrung würde mich auf eine Antwort freuen.

Gruß Kratzbuerste
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waldi

Re: In der Insolvenz
« Antwort #1 am: 28. Juni 2013, 11:22:16 »

Zitat
da ich in der Insolvenz bin und ich gegen das Insolvenzrecht verstossen habe
Wenn die Schuld aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung stammt, hat allenfalls der Gläubiger gegen das Insolvenzrecht verstoßen.

In diesem Falle trifft es zu, dass der Treuhänder sich mit diesem Gläubiger auseinanderzusetzen hat.
Gespeichert
 

kratzbuerste65

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Re: In der Insolvenz
« Antwort #2 am: 28. Juni 2013, 12:17:38 »

Hallo,

das macht er auch.
Aber wie ist das mit der Bank. Können die einfach mein Konto dicht machen und ein neue Freibetrag wünschen?
Das kann ja jetzt jeder Gläubiger machen der mit in die IOnsolvenz geflossen ist.

Gruß Kratzbuerste
Gespeichert
 

waldi

Re: In der Insolvenz
« Antwort #3 am: 28. Juni 2013, 13:50:56 »

Der Treuhänder muss dafür sorgen, dass die bei der Bank liegende Pfändung zurückgenommen wird.
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Insokalle

Re: In der Insolvenz
« Antwort #4 am: 28. Juni 2013, 17:25:50 »

Sowas hab ich noch nicht gesehen. Fragen Sie doch rein interessehalber mal die Bank, wann und inwiefern Sie gegen das Insolvenzrecht verstoßen haben sollen. Ich wette, die gerät in Erklärungsnotstand. Das einzige, was möglich wäre, wäre ja ein Verstoß gegen die Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren. Das ergibt vielleicht die Möglichkeit der Versagung der RSB. Eine Sanktion wie von der Bank beschrieben, ist mir aber nicht bekannt. Ich halte daher die Auskunft der AWO für richtig. Dann wäre die Bank ein Fall für die BaFin. Zudem könnte man sich evtl. über Schadensersatzansprüche gegen die Bank Gedanken machen.

Das Konto ist ein P-Konto. Da stellt sich die Frage, ob nicht auch der Schuldner selbst gegen die Pfändung vorgehen kann.

Gespeichert
 
 

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