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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: infos über verbraucherinsolvenz  (Gelesen 2182 mal)

eltern 09

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infos über verbraucherinsolvenz
« am: 02. Juli 2010, 19:51:16 »

Hallo wir (meine Frau und Ich+ Töchterlein) werden in den nächsten 2 monaten eine verbraucherinsolvenz beginnen und würden gerne wissen, wenn ich als alleinverdiener immer zwischen 2000 und 3000 € netto verdiene ob dann das nichtgepfändete Geld direkt am monatsanfang auf unser konto kommt.

Zudem würden wir gerne wissen ob es möglich ist restgeld vom ende des monats anzusparen, oder ob dies der th auch an sich nehmen kann.

meine frau ist arbeitslos und hausfrau da unsere kleine erst fast ein jahr alt ist. muss sie sich dann trotzdem einen job suchen oder erst wenn die kleine ein bestimmtes alter hat?

mir wurde gesagt dass man dann nur pro woche einen bestimmten betrag bekommt. stimmt das? wenn ja wieviel?

ist so ein insolvenzverfahren wirklich so schlimm wie alle sagen oder kommt man gut über die runden?

wir haben nur 1 auto was ich zum arbeiten gehen brauche. (opel astra bj 2004)
kann ich den behalten? werden kilometer gezählt?

das wären so erstmal die dringendsten fragen....
über antworten würden wir 3 uns riesig freuen!

danke
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doktor mabuse

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Re: infos über verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 02. Juli 2010, 20:22:26 »

hallo,

ich gehe mal davon aus, daß Sie allein die Insolvenz anstreben und daß dies ein wohlüberlegter Entschluß ist, weil alle anderen Möglichkeiten wie Umschuldung, Vergleich anbieten, bereits gescheitert sind.
Sind Sie selbstständig oder angestellt?
Wenn Sie der Einzige Verdiener sind,können Sie anhand der Pfändungtabelle sehen, was Ihnen im Monat übrigbleibt, den Rest bekommt der Treuhänder zur Masse.
Ihre Fragen:
Sie sollten während des Insolvenzverfahrens nichts auf einem Konto ansparen, also "Vermögen" bilden. Sie können aber, was nicht für den Lebensunterhalt draufgeht, unters Kopfkissen legen, falls es nächsten Monat mal knapp werden sollte. Dies bekommt Niemand mit.
Nach Aufhebung des Inso-Verfahrens, in der Wohlverhaltensphase, dürfen Sie wieder Vermögen bilden.
Bei Ihrem Verdienst und dem alter ihres Kindes gehe ich nicht davon aus, daß ihre Frau eine Tätigkeit aufnehmen muß. Das Kind bedarf ja der Fürsorge der Mutter.
Was das Auto angeht, gehört es nach Insoeröffnung erstmal zur Masse (wird ja auch im Antrag angegeben),es  kann aber, wenn es unbedingt notwendig ist, auch vom TH freigegeben werden, oder von Ihnen zurückgekauft werden.
Das muß aber individuell geklärt werden.

Ob ein Insolvenzverfahren halb so schlimm ist, liegt an vielen Faktoren wie - eigene Mitarbeit, Kompetenz des TH, Probleme die im laufenden Verfahren auftreten können, wie verhält sich der Arbeitgeber bzw. Vermieter.
Wichtig ist auch die eigene Einstellung und es gilt für sich zu begreifen, daß sich einige Dinge während der Zeit ändern werden, was aber kein Nachteil sein muß.
Positiv kann sein, daß der Druck der letzten Monate erstmal vorbei ist und man wieder zu sich selbst finden kann.
Aber wie gesagt, auch diese Dinge sind individuell.

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Drücke die Daumen,

Gruß,
Doktor Mabuse

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eltern 09

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Re: infos über verbraucherinsolvenz
« Antwort #2 am: 03. Juli 2010, 14:13:36 »

Vielen Dank für die infos. ich bin angestellter in meisterposition wodurch ich ein geregeltes gehalt erhalte.

wir werden heute einen neuen mietvertrag einer größeren wohnung unterschreiben da wir momentan auf 39 m² leben. das ist natürlich zu klein. die vermieter wissen über unser vorhaben bescheid und der arbeitgeber auch.

meine frau und ich melden zusammen ein veraucherinsolvenzverfahre an.

verändert das die situation arg wenn es beide anmelden?
meine frau war vor der schwangerschaft arbeitslos und hat aber durch die höhe meines gehalts kein arbeitslosengeld erhalten.

mfg
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Fallera

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Re: infos über verbraucherinsolvenz
« Antwort #3 am: 03. Juli 2010, 22:43:31 »

meine frau und ich melden zusammen ein veraucherinsolvenzverfahre an.
Sie melden es nicht zusammen an, sondern jeder für sich. Ich denke, dass meinten sie auch.

verändert das die situation arg wenn es beide anmelden?
Welche Situation meinen sie?

meine frau war vor der schwangerschaft arbeitslos und hat aber durch die höhe meines gehalts kein arbeitslosengeld erhalten.
Aufgrund des alters des Kindes kann sie momentan ja keine Erwerbstätigkeit ausüben. Wenn das Kind dann das dritte Lebensjahr beendet hat darf sie Ihre Erwerbsobliegenheit jedoch nicht ganz aus den augen verlieren!
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