"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Inso-Anfänger - ein paar Fragen  (Gelesen 1967 mal)

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
Inso-Anfänger - ein paar Fragen
« am: 03. August 2010, 09:57:44 »

Hallo!
Habe am 21.06.2010 meinen Regelinsolvenzantrag gestellt und am 20.07.2010 den Beschluss erhalten,
dass mir die Verfahrenskosten für Eröffnungs- u. Hauptverfahren gestundet werden.
Bis heute habe ich keinen Eröffnungsbeschluss erhalten-beim AG ist tel.niemand zu erreichen!
Kann mir jemand sagen, wie lange es noch dauern könnte bis der Eröffnungsbeschluss kommt?
Und was mache ich mit den Gläubigerbriefen, die tägl. eintrudeln???
Bisher habe ich mich immer brav gemeldet und mitgeteilt, dass ich zahlungsunfähig bin, habe aber jetzt Schiss, wenn ich
denen die Insolvenz mitteile, dass noch Kontopfändungen folgen???
Je länger das dauert, desto mehr Bauchschmerzen bekomme ich!
Danke für Rückmeldungen!
Gespeichert
 

Hoffnung

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Inso-Anfänger - ein paar Fragen
« Antwort #1 am: 03. August 2010, 10:01:16 »

Haben Sie schon mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de nachgeschaut? Vielleicht ist Ihr Eröffnungsbeschluss ja da aschon drin.

Gespeichert
 

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
Re: Inso-Anfänger - ein paar Fragen
« Antwort #2 am: 03. August 2010, 10:07:35 »

ja, ich sehe dort 2x am Tag nach-aber nüscht...
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Inso-Anfänger - ein paar Fragen
« Antwort #3 am: 03. August 2010, 11:25:57 »

Ist denn was auf dem Konto drauf?
Gespeichert
 

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
Re: Inso-Anfänger - ein paar Fragen
« Antwort #4 am: 03. August 2010, 13:13:43 »

Nein, natürlich nicht! Seitdem ich die Firma geschlossen habe, habe ich alle Lastschriften auf Überweisung umgestellt
und wenn wir Rechnungen, Miete etc. bezahlen müssen, geht einer einzahlen und der andere macht sofort
per Online-Banking die Überweisung... Höllenstress...
Kindergeld, Wohngeld und Unterhalt kann ja eh nicht gepfändet werden. Gehalt bekommen wir bar!
Trotzdem versetzt es mir immer einen Donnerschlag, wenn die "gelbe" Post kommt, obwohl ich mittlerweile
Frieden mit meiner Situation geschlossen habe.
Ich weiß jetzt nur nicht, ob ich die Gläubiger schon informieren soll/darf oder ob das der Insolvenzverwalter
übernimmt und ich mich überhaupt einmischen soll/darf???
Will ja auch nix falsch machen!
LG
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Inso-Anfänger - ein paar Fragen
« Antwort #5 am: 03. August 2010, 14:30:13 »

Sorry, das ist doch Quatsch was sie machen. Wer ist "einer"? Ihr Lebensgefährte? Hat er kein Konto?

Alternativ können Sie auch Barüberweisungen tätigen. So oft werden sie in den nächsten 2 Wochen nichts überweisen müssen.

Das Konot wird sowieso mit der Insolvenz gesperrt. Nach Insolvenzeröffnung gehen Sie zu eienr anderen Bank und eröffnen ein neues Girokonto auf Guthabenbasis.

Sie müssen Ihre Gläubiger nicht informieren. Falls jetzt noch ein Volstreckungsbescheid einflattert, können Sie dem jeweiligen Gläubiger über die anstehende Inso-Eröffnung informieren. Evtl. schicken Sie ihm Ihr Aktenzeichen. Dann haben Sie Ruhe.
Gespeichert
 

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
Re: Inso-Anfänger - ein paar Fragen
« Antwort #6 am: 03. August 2010, 14:58:33 »

Natürlich ist das Quatsch, aber ich habe seit Firmenschließung ständig Panik, dass wir nicht ans Geld
kommen... Nach einiger Zeit wird man wirklich plemplem... Aus diesem Grund habe ich ja jetzt auch Insolvenz beantragt,
damit diese Panik aufhört am Freitag-Mittag eine Kontopfändung zu bekommen...
Danke für die Antwort, ich werd mal versuchen mich locker zurück zulehnen und alles abzuwarten
und lerne bis dahin weiter alle Beiträge auswendig!
LG
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Inso-Anfänger - ein paar Fragen
« Antwort #7 am: 03. August 2010, 18:59:29 »

.. und beantworten nebenher meine Frage ...

Sonst kann ich ihnen auch nichts sinnvolles schreiben.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz