Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Loenchen1972 am 04. Juni 2008, 10:21:33

Titel: Inso bald eröffnet
Beitrag von: Loenchen1972 am 04. Juni 2008, 10:21:33

Hallo!!
Habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Er sagte mir das er den Inso Antrag beim Gericht einreicht. Da bei mir keine Masse vorhanden ist gehe ich gleich in die Restschuldbefreiung.Was meint er damit????


LG Ilona
Titel: Re: Inso bald eröffnet
Beitrag von: ThoFa am 04. Juni 2008, 11:59:01
Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie eine Verbraucherin sind, also nicht selbständig. Ihr Anwalt wird einen so genannten Nullplan vorgelegt haben, womit eine gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nahezu unmöglich ist. Somit gehen Sie nahtlos in das Insolvenzverfahren über.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Inso bald eröffnet
Beitrag von: Loenchen1972 am 04. Juni 2008, 15:23:46
Danke für die rasche Antwort. Ich war bis Ende Mai´07 selbstständig.

Jetzt eine neue Frage.

Ich habe eine Teilzeitstelle und verdiene 525 € netto. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder im Alter von 12 und 16 Jahren. Die Deutsche Bank hat mir nur 490 € freigegeben. Aber ich liege doch weit unter der Pfändungsgrenze. Dürfen die das?

LG Ilona
Titel: Re: Inso bald eröffnet
Beitrag von: Feuerwald am 04. Juni 2008, 15:43:06
.... liegt denn eine Pfändung auf dem Konto? Oder bestehen bei der Bank Verbindlichkeiten (Konto im SOLL, gekündigter Kredit )?
 

Titel: Re: Inso bald eröffnet
Beitrag von: Loenchen1972 am 04. Juni 2008, 20:55:09

Ja es sind insgesamt 3 Pfändungen auf dem Konto.Aber keine Verbindlichkeit gegenüber dieser Bank.

LG ILona
Titel: Re: Inso bald eröffnet
Beitrag von: paps am 04. Juni 2008, 21:03:36
Sie sollten den Rest, auf Antrag  beim Amtsgericht, auch freibekommen.

Das kann ihnen Ihr Anwalt sicherlich auch erklären.