Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Loenchen1972 am 04. Juni 2008, 10:21:33
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Hallo!!
Habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Er sagte mir das er den Inso Antrag beim Gericht einreicht. Da bei mir keine Masse vorhanden ist gehe ich gleich in die Restschuldbefreiung.Was meint er damit????
LG Ilona
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Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie eine Verbraucherin sind, also nicht selbständig. Ihr Anwalt wird einen so genannten Nullplan vorgelegt haben, womit eine gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nahezu unmöglich ist. Somit gehen Sie nahtlos in das Insolvenzverfahren über.
MfG
ThoFa
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Danke für die rasche Antwort. Ich war bis Ende Mai´07 selbstständig.
Jetzt eine neue Frage.
Ich habe eine Teilzeitstelle und verdiene 525 € netto. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder im Alter von 12 und 16 Jahren. Die Deutsche Bank hat mir nur 490 € freigegeben. Aber ich liege doch weit unter der Pfändungsgrenze. Dürfen die das?
LG Ilona
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.... liegt denn eine Pfändung auf dem Konto? Oder bestehen bei der Bank Verbindlichkeiten (Konto im SOLL, gekündigter Kredit )?
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Ja es sind insgesamt 3 Pfändungen auf dem Konto.Aber keine Verbindlichkeit gegenüber dieser Bank.
LG ILona
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Sie sollten den Rest, auf Antrag beim Amtsgericht, auch freibekommen.
Das kann ihnen Ihr Anwalt sicherlich auch erklären.