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Autor Thema: Inso beantragt - Gläubiger "drängeln"  (Gelesen 2088 mal)

MollRops

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Inso beantragt - Gläubiger "drängeln"
« am: 22. Juli 2008, 14:31:06 »

Hallo,

ich bin neu und habe gleich mal eine Frage:

Vor 2 Wochen hat mein Schuldenberater mit mir gemeinsam den Antrag für die private Inso fertig gemacht und ans Gericht gesandt.

Die außergerichtliche Einigung ist fehlgeschlagen, logisch.

Nun bekomme ich aber von mehreren Gläubigern wieder sehr deutliche Aufforderungen zugesandt, endlich zu bezahlen und es werden mir wieder Fristen genannt, nach deren Verstreichen wieder gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden. Es handelt sich ausschliesslich um Forderungen, die im Rahmen der Inso erfasst sind und alle schon länger als 6 Jahre bestehen.

Dazu muss man sagen, dass ich meine Gläubiger 5 Jahre lang bedient habe, in Raten. Nun bin ich aber Mutter geworden und da keiner der Gläubiger auf meine Vorschläge mit den niedrigeren Raten einging, muss ich nun in Inso gehen, da ich außer dem Elterngeld ja keinen Verdienst mehr habe. Ärgert mich wahnsinnig, aber bevor hier der Gerichtsvollzieher die Tür einrennt, gehts ja nicht anders. Mich ärgert es zudem, weil ich ohne die Inso in 2,5 Jahren schuldenfrei gewesen wäre. *heul*

Nun aber zur eigentlichen Frage:
Was mache ich denn nun mit den Gläubigern?

Mein Schuldenberater ist im Urlaub und kommt erst wieder, wenn eine der Fristen zur Zahlung schon verstrichen ist.

Vom Gericht habe ich noch nichts gehört, habe also diese Inso-Nummer noch nicht, mit der ich beweisen könnte, dass die Inso beantragt ist.

Danke!
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smallville

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Re: Inso beantragt - Gläubiger "drängeln"
« Antwort #1 am: 22. Juli 2008, 18:47:21 »

Hallo MollRops,

Du zahlst selbstverständlich NICHTS an die "drängelnden" Gläubiger.

Die Inso ist beantragt und es ist nur noch eine Frage der Zeit bist Du den schriftlichen Bescheid erhältst, in welchem
dann auch das Aktenzeichen steht.

Wenn Du unbedingt möchtest, schreibe (per email - ist günstiger :-) den/dem Gläubiger/n, dass die Inso beantragt ist und Du sofern verfügbar das Aktenzeichen gerne an sie/ihn weiterleiten wirst.

Auf gar keinen Fall bezahlen, denn das wäre jetzt schon Gläubiger Bevorzugung und könnte Dich die Erlangung der Restschuldbefreiung kosten.

Lieben Gruß
small
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ThoFa

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Re: Inso beantragt - Gläubiger "drängeln"
« Antwort #2 am: 22. Juli 2008, 23:36:28 »

Hallo,

Auf gar keinen Fall bezahlen, denn das wäre jetzt schon Gläubiger Bevorzugung und könnte Dich die Erlangung der Restschuldbefreiung kosten.

es ist zwar nicht ganz so schlimm, aber sonst natürlich richtig. Altgläubiger werden nicht mehr bezahlt.

MfG

ThoFa
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