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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Molly am 03. November 2009, 19:41:19

Titel: Inso eröffnet !!! RSB schon gefährdet ????
Beitrag von: Molly am 03. November 2009, 19:41:19
Hallo, da ich seit 1992 in der selben Firma teilzeitbeschäftigt bin und seit Sebtember im eröffneten Verfahren, schreib man mir in einem anderen Forum, das es zum Versagen der  RSB kommen kann wenn ich nicht Vollzeitbeschäftigt bin. Dies könne auf Antrag eines Gläubigers durchgesetzt werden. Stimmt das so?  Gruß Molly 
Titel: Re: Inso eröffnet !!! RSB schon gefährdet ????
Beitrag von: paps am 03. November 2009, 20:30:44
So pauschal kann man das nie sagen.
Es spielen viele faktoren eine Rolle.

Ihre Aussichten im erlernten oder ausgeübten Beruf auf einen Vollzeitjob.
Würden im Vollzeitjob pfändbare Beträge entstehen.
Ist ein Vollzeitjob aus gesundheitlichen oder persönlichen anderen Gründen (KInder) überhaupt ausführbar.
Und vieles andere mehr.

Auf jeden Fall sollten Sie sich um eine Nebentätigkeit oder um eine Vollzeitstelle bemühen und dies nachweisen können.
Titel: Re: Inso eröffnet !!! RSB schon gefährdet ????
Beitrag von: nsolventer am 03. November 2009, 21:48:48
Hallo, da ich seit 1992 in der selben Firma teilzeitbeschäftigt bin und seit Sebtember im eröffneten Verfahren, schreib man mir in einem anderen Forum, das es zum Versagen der  RSB kommen kann wenn ich nicht Vollzeitbeschäftigt bin. Dies könne auf Antrag eines Gläubigers durchgesetzt werden. Stimmt das so?  Gruß Molly 

In §295 Abs.1 S.1 heißt es zum Thema Erwerbstätigkeit konkret:

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1.eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

Jetzt kommt es darauf an, warum man nur halbtags arbeitet. Wenn ein Wechsel in eine Vollzeitstelle möglich wäre, wäre das natürlich besser für die Gläubiger weil dadurch mehr verdient würde. Kommt aber auf den Job und die persönlichen Verhältnisse an (Pfändungsfreibetrag). Sofern man offensichtlich mit einer Teilzeitstelle jahrelang überleben kann, dürften eventuell noch andere Einnahmequellen vorhanden sein, da die Pfändungsfreigrenzen nicht üppig sind. Sofern man ergänzend ALG II Leistungen bezieht, werden die von selbst auf die Ausübung einer Vollzeitstelle drängen. Was aber wohl offenbar nicht der Fall ist oder aufgrund persönlicher Verhältnisse (Gesundheitszustand, Kinder o.ä.) vermutlich nicht machbar ist. Vollzeitstellen gibt es ja je nach Qualifikation auch nicht wie Sand am Meer.

Laut Gesetz reicht es aus, wenn man sich "redlich" bemüht. Hängt halt immer von den Möglichkeiten ab. Theoretisch kann man auch als Hartz IV Empfänger ohne Beschäftigung Restschuldbefreiung erhalten.

Auf der anderen Seite kann einem durch Verletzung anderer Obliegenheiten trotz Vollzeitstelle die Restschuldbefreiung auch versagt werden.

Aber sicher wird es nicht schaden, wenn man sich um eine Vollzeitstelle bemüht.  :wink:
Titel: Re: Inso eröffnet !!! RSB schon gefährdet ????
Beitrag von: Molly am 04. November 2009, 14:43:39
Hallo,

so ist es halt, habe ja "nur" einen Job, der eigentlich gut bezahlt wird ( Brutto. 1457,-- Netto 1.156,- Euro, Teilzeit 26 Std. Woche). Und Spaß macht er auch noch !!  Aber so etwas steht einem als Insolvenzler wohl nicht zu.  Traurig macht mich nur, daß die Gläubiger heute meinen ich verdiene nicht genug. Hätten sie das damals, vor 21 Jahren  bedacht, als sie mich eine Bürgschaft unterschreiben ließen, mit 700 DM,- monatlich , wäre mein Leben sicherlich anders verlaufen.  Ich fing damals in unsere Praxis an, als meine Tochter in den Kindergarten kam arbeite seither im Labor und das geht halt nur morgends.  Konnte in den letzten Jahren meine Stundenzahl erhöhen aber im Moment gibt es eben keine Vollzeitstellte bei uns. Das würde meine Chefin mir auch bescheinigen. 

Und noch etwas, man kann sehr wohl mit einer Teilzeitstelle überleben man darf nur nicht so anspruchsvoll sein :wink:. Habe seither immer gearbeitet und mußte Gott sei Dank noch nie irdendwelche Hilfen beantragen. Dazu kommt ja noch die BU Rente meines Mannes. Habe es trotz Konto,- u. Gehaltpfändung die ganzen Jahre geschafft meine Miete, Strom Wasser und andere Ausgaben zu zahlen ohne weitere Schulden zu machen.  Dazu kommt noch das ich eigentlich dachte ich kann bis zur Rente in unserer  Praxis bleiben, was ja heute in diesem Beruf nicht mehr üblich ist. Die "Alten" sind oft zu teuer und werden durch 400,-Euro Jobs oder durch jüngere ersetzt. So das mußte jetzt mal raus.  :wallbash:       Gruß Molly
Titel: Re: Inso eröffnet !!! RSB schon gefährdet ????
Beitrag von: rookie am 04. November 2009, 17:59:54
Hallo Molly,

dich kann keiner zwingen Vollzeit zu arbeiten wenn Du schulpflichtige Kinder hast oder wegen Krankheit nicht kannst.

Es heisst ja das Du jede zumutbare Arbeit annnehmen musst. Ob es zumutbar ist Kinder alleine Zuhause zu lassen wage ich zu bezweifeln....meine Meinung

Alles Auslegungssache.
Titel: Re: Inso eröffnet !!! RSB schon gefährdet ????
Beitrag von: Molly am 04. November 2009, 19:32:58
Hallo, nein ich habe keine schulpflichtigen Kinder mehr. Bin 48 Jahre und meine Tochter mittlerweile 20 Jahre. Aber irgendwie versteht hier keiner was ich meine. Wenn mann durch Krankheit (Ehemann) mit knapp 30 Jahren in solch eine Situation gerät ist das Leben praktisch schon vorbei.

Zu der Angst um die Gesundheit, kommen noch finanzielle Sorgen und das nicht zu wenig. Als mein Mann das erste Mal im Krankenhaus lag, mußte ich das meiste ja alleine Schultern, Kind(damals 2 Jahre), Arbeit, Haus usw. Das ganze zog sich über 2 Jahre, Verdienstausfall, Krankengeld. Bis gar nichts mehr ging. Das Geld das auf Konto ging wurde einbehalten. Mahnungen häuften sich und der Gerichtsvollzieher wurde fast zum Duzfreund. Da mein Mann in dieser Zeit sehr krank war (Schlaganfall mit Verlust der Sprache) mußte ich die Verhandlungen mit den Gläubigern alleine führen. Aber es kam wie es kommen mußte. Zwangsversteigerung unseres Hauses (1999) und die Scham! Da wir zuerst keine Wohnung fanden, mußten wir in eine kleine Wohnung ziehen 40 Quadratmeter) 2 winzige Zimmer. Dort wohnten wir fast 9 Monate. Das Bett unsere Tochter mußten wir abends im Wohnzimmer aufstellen. Durch die bitteren Erfahrungen die wir machen mußten, leben wir bis heute sehr zurückgezogen und haben auch nicht viele Freunde.
 
Der einzige Lichtblick damals und heute ist meine Arbeit. Dort kann ich eine zeitlang meine Sorgen vergessen und werde respektiert. Meine Kolleginnen  und meine Chefin kennen meine Situation und es ist auch nicht so schlimm wenn ich mal nicht so gut drauf bin. Jetzt sitze ich schon tagelang weinend hier und frage mich warum mir das auch noch genommen werden soll.

Es ist schon erschreckend wie 2 Unterschriften ( Bürge als Ehefrau) ein ganzes Leben verändern können.

Gruß Molly
Titel: Re: Inso eröffnet !!! RSB schon gefährdet ????
Beitrag von: nsolventer am 04. November 2009, 19:47:36
Jetzt sitze ich schon tagelang weinend hier und frage mich warum mir das auch noch genommen werden soll.

Wer will denn konkret was nehmen ? Es war doch erstmal nur eine Befürchtung aufgrund eines Kommentars in einem anderen Forum. Also bei 2 Personen werden vom Einkommen ab 1.360,00 EUR netto Pfändungsbeträge abgeführt. Wenn die BU Rente > 200 EUR ist (vermutlich ist sie das) werden ja Pfändungsbeträge abgeführt. Und wenn man begründen kann, dass man eventuell den Mann zu Hause pflegen oder unterstützen muss (keine Ahnung wie weit die Berufsunfähigkeit einschränkt) sehe ich hier keinen Grund sich Sorgen zu machen. Und mit 48 dürfte ein Jobwechsel alles andere als einfach sein. Kann man froh sein, wenn man überhaupt Beschäftigung hat.

Kopf hoch.  :cheesy:
Titel: Re: Inso eröffnet !!! RSB schon gefährdet ????
Beitrag von: Molly am 04. November 2009, 20:14:52
Hallo nsolventer,

danke für die aufmunternden Worte, weiß auch nicht aber zur Zeit spielen die Nerven einfach nicht mehr mit. Ja, ich zahle im Moment von meinem Einkommen 115,- Euro an  die TH. Und die IV meines Mannes hat vor 3 Tagen geschrieben er soll von seiner BU Rente( 1.196,- Euro) ab November 140,- zahlen. Davon geht aber noch eine Zusatzversicherung ab, tatsächlicher Auszahlungsbetrag 1114,-. Dabei wurde aber die Unterhaltspflicht unserer Tochter noch nicht berücksichtigt, die sich noch bis Aug. 2010 in der Ausbildung befindet. Die IV hat wohl schon einen Antrag beim Amtsgericht gestellt zur Prüfung der Unterhaltspflicht. Ist aber noch nichts entschieden. Meinen Betrag will ich gerne zahlen, damit wenigsten die Verfahrenskosten gedeckt sind. 

Danke nochmal, das man seine Sorgen hier mal loswerden kann. :thumbup:

Gruß Molly