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Autor Thema: Inso eröffnet, Schlußtermin 15.11.07  (Gelesen 2624 mal)

MissTraut

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Inso eröffnet, Schlußtermin 15.11.07
« am: 06. Januar 2008, 22:10:33 »

Hallo zusammen, nun habe ich mich hier durch verschiedene Themen durchgelesen und bin um ehrlich zu sein, etwas arg verunsichert.

Nun zu den Daten: Ich habe Verbraucherinsolvenz angemeldet, diese wurde eröffnet nachdem der Schuldenbereinigungsplan abgelehnt wurde. Schlußtermin war für den 15.11.07 angesetzt, bislang habe ich jedoch keine Info erhalten, wie es nun weitergeht. Macht aber denke ich mal nichts, da offenbar die Gerichte eh arg überfordert sind mit der Bearbeitung bzw. dies halt einfach lange dauert. Von meinem Gehalt werden monatlich ca. EUR 200,00 direkt an den TH überwiesen.

Nun zu den Fragen, die sich hier nach Durchsicht für mich aufgeworfen haben:

1. Wie sieht es mit einer möglichen Lohnsteuerrückerstattung nun wirklich aus. Mein TH hat mir erklärt, daß ihm generell diese Zahlungen         zustehen, also auch für den Zeitraum nach Abschluß des Verfahrens wenn ich mich in der WVP befinde. Ich bin nach seiner Aussage auch verpflichtet, meine Lohnsteuer-/Einkommensteuererklärung bis zum 30.03. eines jedes Jahres beim Finanzamt einzureichen und ihm eine Kopie dieser Erklärung zu überlassen.

2. Wie genau verhält es sich mit dem 5. und 6. Jahr in der WVP. Habe hier gelesen, daß ich dann weniger zahlen muß bzw. mir jeweils zum Ende des Jahres etwas vom TH zurückerstattet wird ?

3. Was ist nun, wenn ich möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeitszeit reduziere ? Kann mir das negativ angelastet werden ?

Ich muß hier noch sagen, daß ich mit meinem TH überaus zufrieden bin, fühlte mich nach meinem Gespräch gut behandelt und auch beraten. So wurde mir z.B. mein Sohn (21 Jahre)  anerkannt, obwohl man dies nicht hätte zwingend machen müssen (ist nicht ganz einfach mit ihm und ich muß ihn unterstützen). Es gibt da noch so viele andere Dinge, wo er mir letztlich durch seine "Macht" geholfen hat. So hat er mich durch sein Kündigungsrecht aus einem Telefon-Vertrag herausgeholt. Okay, dafür hat er dann leider auch die Unfallversicherung für meinen Sohn gekündigt und die Beitragsrückerstattung kassiert.

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten   :cheesy:
MissTraut
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Feuerwald

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Re: Inso eröffnet, Schlußtermin 15.11.07
« Antwort #1 am: 06. Januar 2008, 23:09:44 »

"Mein TH hat mir erklärt, daß ihm generell diese Zahlungen         zustehen, also auch für den Zeitraum nach Abschluß des Verfahrens wenn ich mich in der WVP befinde."

-> das ist nach höchster Rechtssprechung nicht zutreffend.


"Ich bin nach seiner Aussage auch verpflichtet, meine Lohnsteuer-/Einkommensteuererklärung bis zum 30.03. eines jedes Jahres beim Finanzamt einzureichen und ihm eine Kopie dieser Erklärung zu überlassen."

-> Soweit es die Zeit des Insolvenzverfahrens betrifft, ja. Für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird die dann fällig Steuererstattung nicht mehr von der Abtretung des Treuhänders erfasst, da diese nicht Teil der laufenden pfändbaren Bezüge ist.


"2. Wie genau verhält es sich mit dem 5. und 6. Jahr in der WVP. Habe hier gelesen, daß ich dann weniger zahlen muß bzw. mir jeweils zum Ende des Jahres etwas vom TH zurückerstattet wird ?"

-> das ist – wenn man den § 292 Inso genau liest – sicherlich strittig, denn dort heißt es 5 + 6 Jahr nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Da die Laufzeit der Abtretung jedoch bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu laufen beginnt und nicht wie vor 12/2001 erst mit Aufhebung, dürfte die Regelung meist zu vernahlässigen sein.


"3. Was ist nun, wenn ich möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeitszeit reduziere ? Kann mir das negativ angelastet werden ?"

-> nicht ganz ohne die Frage, denn die Aufgabe / Reduzierung der Arbeitszeit müsste schon nachweisbar aus gesundheitlichen Gründen erfolgen und festgestellt werden.

***

BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04

InsO §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 287 Abs. 2 Satz 1, § 292 Abs. 1 Satz 3

a) Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst (Fortführung von BGH, ZVI 2005, 437).
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DennisK

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Re: Inso eröffnet, Schlußtermin 15.11.07
« Antwort #2 am: 07. Januar 2008, 10:50:29 »

hallo,

sorry das ich mich da so mal einklinke, aber ich bräuchte die sache mit den steuern etwas genauer.

meine schlußverteilung ist am 22.1.08, bis das verfahren aufgehoben wird, dauert es auch noch mal ein paar tage/wochen.
das verfahren an sich dauerte ab dez.06 bis dato. meine lohnsteuern (alter begriff) für 2007,
1.) was passiert damit, noch innerhalb meines verfahrens?
2.) was passiert, wenn ich den ausgleich erst nach bekanntgabe meiner verfahrensaufhebung, bzw. in meiner dann begonnenen WVP beim FA einreiche?
3.) was ist mit meinen monaten (schätzungsweise jan. - märz) im jahr 2008, bis zum abschluß des insolvenzverfahrens?

hoffe ich stresse nicht allzu sehr?!?

gruß dennis
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Feuerwald

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Re: Inso eröffnet, Schlußtermin 15.11.07
« Antwort #3 am: 07. Januar 2008, 11:33:00 »

1.) was passiert damit, noch innerhalb meines verfahrens?

-> massezugehörig

2.) was passiert, wenn ich den ausgleich erst nach bekanntgabe meiner verfahrensaufhebung, bzw. in meiner dann begonnenen WVP beim FA einreiche?

-> "Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sacherhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist". Es kommt m.E. also nicht darauf an, wann man seine Steuererklärung einreicht. Es kann eine Nachtragsverteilugn angeordnet werden.

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MissTraut

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Re: Inso eröffnet, Schlußtermin 15.11.07
« Antwort #4 am: 07. Januar 2008, 18:17:33 »

Hallo und vielen vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon weitergeholfen.
LG
MissTraut
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