Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Insolaner2010 am 07. Juni 2010, 20:39:39

Titel: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Insolaner2010 am 07. Juni 2010, 20:39:39
Seit April ist meine Inso eröffnet.
Ich habe alles wahrheitsgemäss im Antrag angegeben...
Jetzt musste ich feststellen, daß mir meine Eltern vor Jahren mal ein Sparbuch angelegt haben, wovon ich nix wusste.
Wieviel da drauf ist, weiss ich nicht genau. Ich vermute aber ein paar Hundert Euro.
Mist! Das kriegt der TH doch bestimmt raus, oder?
Was mache ich denn jetzt? Auflösen? Oder wäre es sinnvoll, das Sparbuch jetzt noch auf meinen Vater umzuschreiben?
Ich krieg die Krise, echt...

 :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: paps am 07. Juni 2010, 23:26:26
Wenn Sie es jetzt tatsächlich erst mitbekommen haben und das Sparbuch auch auf Ihren Namen läuft, sollten Sie das nach melden (ans Gericht und den TH) und Gut ist es.

Schließlich können Sie kein Vermögen angeben, von dem Sie keine Kenntnis hatten.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Insolaner2010 am 08. Juni 2010, 06:28:07
Wenn Sie es jetzt tatsächlich erst mitbekommen haben und das Sparbuch auch auf Ihren Namen läuft, sollten Sie das nach melden (ans Gericht und den TH) und Gut ist es.

1. Ja, ich habe bis letzte Woche tatsächlich nichts davon gewusst.

2. Und was passiert, wenn ich das nachmelde? Der TH wird das "ersparte" dann in die Insolvenzmasse einbeziehen?
    Oder sind Sparbücher in der Insolvenz davon nicht betroffen?

 :gruebel:
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Fallera am 08. Juni 2010, 07:19:41
Guten Morgen,

Doch, Sparbücher welche auf Ihren Namen laufen, gehören zur Insolvenzmasse.

"Im Insolvenzverfahren wird das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst; sowohl das, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bestand, als auch alle Vermögenspositionen, die er während des Verfahrens hinzu erwirbt (§ 35 InsO)."

Trotzdem sollten sie es dem TH und dem Gericht nachmelden wie von Paps beschrieben.

Gruß
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Tom2010 am 09. Juni 2010, 10:57:32

Okay... Danke für die Antworten.  :thumbup:

ABER:  :whistle:

Nun noch eine Frage bzgl. Steuererklärung.
Mein Finanzamt hat mich vor einigen Jahren von der Steuererklärung befreit. (Lohnte sich nicht, für beide Seiten.)
Mein IV hat mich auch im persönlichen Gespräch gefragt, ob ich eine Steuererklärung machen würde und ich habe
ihm die Lage erklärt und verneint.
Jetzt meine Fragen zu dem Thema:

1. Wird bzw. muss mein IV in diesem Falle überhaupt eine Steuererklärung für mich machen?
2. Und muss ich dann wieder jedes Jahr (auch in der WVP?) eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

 :gruebel:

Gruß
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: paps am 09. Juni 2010, 16:35:49
Es käme ev. getrennte Veranlagung in Betracht, sofern Sie verheiratet sind.
Ansonsten wird der Th sich nicht die Mühe machen, wenn kein Massezuwachs zu erwarten ist.

Macht der TH eine Erklärung, müssen Sie für künftige eigene Erklärungen einen neuen Antrag auf Befreiung stellen.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 12. Juni 2010, 12:34:06
Eigentlich ist das ein Unding
Insolvenz läuft.
Nach Einkommenshöhe wird gepfändet.
Dann sollte das doch nicht dazu führen, dass man weil man mal in einem Monat ein Sparbuch geschenkt bekommen hat wo vieleicht 500 € drauf sind.
Es heißt doch immer, mit Geldbeträgen von regelmäßigen Einkommen kann man jenseits von Gepfändeten Geldbetrag machen was man will.
Einleuchtend kann ich noch verstehen wenn man es seinen TH mitteilen muss.
Es währe ein Unding wenn ich trotz Inso in der Lage wäre mir jeden Monat etwas auf ein Sparbuch zu legen weil ich mich noch mehr einschränke und mein TH würde davon Kenntnis nehmen und mir das Geld wegnehmen.
Genauso ein Schwachsinn währe es ich würde z:B in der Rentenlotterie eine Monatliche Geldrente von 7500 gewinnen und mir würden dann statt sagen wir mal über 1500 € gepfändet.
Man wäre dann doch in der Lage unter Umständen seine Schulden in wenigen Monaten zu tilgen.
Noch gravierender wäre es bei einer oder mehr Millionen eines Lottogewinns.

Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 12. Juni 2010, 12:42:05
So mir tut sich noch so ein Gedanke auf.
Ich beziehe Rente.
Ich stehe am Anfang einer Insolvenz
Ich habe z.B 30000 € Schulden.
Meine Rente oder Einkommen liegt bei 2000 €
Die sechs Jahre liegen noch vor mir.
Mir wird anhand der Rente oder Einkommen ein bestimmter Monatlicher Geldbetrag gepfändet.
Nun nehme ich zusätzlich einen 400 € job an zB. ich Kellnere oder ich Arbeite Abends als Security
Dadurch erhöht sich der Pfändungsbetrag.
Gesehen auf die sechs Jahre müsste ich noch mehr über den Betrag zahlen als im ersten Beispiel von mir angeführt.
Würde ich im Fall eins 17000 € über den Schulden liegen könnten es im Falle meiner Nebentätigkeit schon 25.000 € sein.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 12. Juni 2010, 13:08:32
Leben deine Eltern noch?
Dann bitte Sie doch, dir das Sparbuch vorerst nicht zu geben.
Geld was du nicht hast kann dir Niemand wegnehmen.
Was spricht im übrigen dagegen wenn jemand Insolvent ist und er bekommt mal von seinen Eltern Geld für Cigaretten oder mal hier  oder da ein kleiner Geldbetrag.
Was sich innerhalb der eigenen vier Wände diesbezüglich abspielt finde ich geht niemanden etwas an.
Genauso könnte es ja sein das mein Kind 18 der noch bei mir lebt einen Geldbetrag meinetwegen zum Geburtstag oder zur Kirmes
100 €von Omi erhält und dies zum Einkommen des Haushalt zugezählt wird und der Pfändung unterworfen wäre.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: paps am 12. Juni 2010, 17:22:50

Dann sollte das doch nicht dazu führen, dass man weil man mal in einem Monat ein Sparbuch geschenkt bekommen hat wo vieleicht 500 € drauf sind.

Das Sparbuch war vor Inso da.
Und wird es im laufenden Verfahren geschenkt, ist es Vermögen, das pfändbar ist.
§ 35
Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).



Erst in der WVP  ändert sich das.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: paps am 12. Juni 2010, 17:29:41
Gesehen auf die sechs Jahre müsste ich noch mehr über den Betrag zahlen als im ersten Beispiel von mir angeführt.
Würde ich im Fall eins 17000 € über den Schulden liegen könnten es im Falle meiner Nebentätigkeit schon 25.000 € sein.

Hier hilft ein Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der RSB.


Sind im Schlußtermin bereits alle angemeldeten Forderungen und die Kosten beglichen, geht der Überschuß an den Schuldner und die RSB ist zu erteilen.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: paps am 12. Juni 2010, 17:31:11
Leben deine Eltern noch?
Dann bitte Sie doch, dir das Sparbuch vorerst nicht zu geben.
Geld was du nicht hast kann dir Niemand wegnehmen.
Doch, wenn das Sparbuch auf seinen Namen läuft.
Schlimmer noch, das Verheimlichen kann zur Versagung der RSB führen.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 13. Juni 2010, 13:52:54
Also habe ich doch recht, ein Insolvenzverfahren ist doch keine Erleichterung des Schuldners.
Man wollte mir in einer andern fragestellung weißmachen das viele die in Insolvenz leben keine Angst mehr gegenüber Gläubigern zu haben brauchen ja, mansche sogar Regelrecht mit Lachendem Herzen die sechs Jahre überstehen.
Das wurde einem sogar in einem Bericht des NDR vergangende Woche so übermittelt.
Einige sagen sogar,man solle froh sein in einem Inso zu sein.
Nun stelle ich aber fest das dies nicht so ist.

Dazu die Frage, Hhaben deine Eltern Tatsächlich nicht gewusst dass du insolvenz bist.
Hast du es ihnen auch aus Scham verschwiegen?
Oder stecken andere Gründe dahinter es den eigenen Eltern nicht zu sagen.
Es könnte auch der Grund sein, das ma es mit den Eltern nicht so gut kann?
Aber das geht mich ja nichts an.
Ich möchte es auch nicht wirklich wissen.
Dennoch ich frage mich, ob es Tatsächlich keine andere Möglichkeit gegeben hätte das Sparbuch dahingehend zu ändern das es dir solange du nicht aus der Inso bist zu übergeben.
Die hätten dann zum Beispiel weiter für dich sparen können.

Ich verstehe nicht ganz.
Sparbuch von Eltern angelegt auf deinen Namen im Besitz der Eltern.
Du in Insolvenz.
Du weißt nichts davon.
Das hieße ja das Gericht würde auch bei deinen Eltern nachforschen ob Sie für dich eventuell von Kindheit gespart haben.
Es könnte aber auch so sein, deine Eltern sind Uralt.
Sie haben etwas Wohlstand.
Vermögen lauft aber nicht auf deinem Namen.
Das würde ja bedeuten, dass man sich auch da vergewissert was ist an Vermögen bei Eltern vorhanden.
Machen die ein Testament während deiner Inso so fällt ja dieses von deinen Eltern erarbeitete und ersparte Vermögen in die Insolvenmasse.
Nun frage ich mich ob man es deinen Eltern wegnehmen könnte.
Was währe es dann für eine Gesetzgebung.
Es käme einer Enteignung gleich.
Da stelle ich doch unsere sogenannte Demokratie in Frage.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Tom2010 am 14. Juni 2010, 00:01:29
... muss ich paps rechtgeben...
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Insolaner2010 am 14. Juni 2010, 06:05:32
Na da habe ich hier ja ein Diskussionsthema losgelassen....   :cheesy:

Also, nur mal so zur Information in dieser Runde:

@ Morrowind 13:
1. Meine Eltern spielen bei meiner Insolvenz absolut gar keine Rolle. Es ist meine Insolvenz und ich lebe nicht bei meinen Eltern.
2. Meine Eltern haben mir in den 70er Jahren mal ein Sparbuch (z.Zeit mit 3.500 € Guthaben) auf MEINEN Namen angelegt.
   Davon wusste ich bis vor kurzem aber überhaupt nichts.
3. Meine Eltern sind über 80 Jahre alt und nicht gerade Gesund. Die möchte ich deshalb weder mit meiner Arbeitslosigkeit, noch
   mit meiner Inolvenz zusätzlich belasten. Ich habe die Schulden gemacht und muss dafür geradestehen. Durch meine Arbeitslosigkeit
   konnte ich die Kreditrate meiner Bank nicht mehr bedienen. Vorher hatte ich noch NIE eine EV oder Mahnbescheid.
   Immer schön alles gezahlt. Peng!
   Ausserdem: 32.000 Euro Schulden - Das ist ein Peanutsbetrag!  (Das waren auch die Worte meines Treuhänders, mir gegenüber...)
4. Du solltest Dich vielleicht mal besser Informieren - worum es bei der Insolvenz überhaupt geht. (sorry!) :uneinsichtig:


@ paps:
Nein. Ich bin Ledig, ohne Kids und lebe allein.

paps hat mich in der Thematik "Sparbuch" schon richtig verstanden und ich gebe ihm Recht.


Soweit so gut...
Ich habe mich nun dazu entschieden das Sparbuch aufzulösen und das Geld auf ein "fremdes" Konto überwiesen.
Ich weiss, dass ich meine RSB damit gefährde! Aber was soll mir noch passieren???
Die RSB wird verweigert, ich muss dann die EV abgeben und die Gläubiger haben 30 Jahre einen Titel gegen mich.
Innerhalb meiner 4 Wände gibt es sowieso nix zu Pfänden vom GV. Ausserdem bin ich demnächst in Hartz 4.
(Die Wohnung ist der ARGE vsl. auch zu Teuer, bzw. zu gross (57 qm) und ich muss dann auch noch nach einem halben Jahr Umziehen)
Und einen neuen Job zu finden mit 50 und dazu noch chronisch Krank, mit 30% (noch) Schwerbehinderung...
Welcher Arbeitgeber gibt dir da noch einen Job? Hinzu kommt bei einem neuen Job noch die Inso, oder eben evtl. die EV.
Da geht nix, ausser einem 1 Euro Job der ARGE.
Und die Höhe des pfändbaren Betrages bei der Pfändungsfreigrenze gilt bei einer EV genauso, wie in der Insolvenz.
Da ändert sich nichts dran.

Vielleicht habe ich ja sogar Glück - und die Aktion mit dem Sparbuch fällt nicht mal auf.  :whistle:


Das nur mal so - zum allgemeinem Verständnis hier in der Runde.

 :hi:
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: doktor mabuse am 14. Juni 2010, 09:04:23
Hallo,

haben Sie das Sparbuch nach Inso-Eröffnung in ihren Unterlagen entdeckt, oder war es noch bei ihren Eltern, die Ihnen das jetzt übergeben haben?
Im ersten Fall wäre natürlich die RSB in Gefahr, aber wie Sie Ihre Situation schildern, gibt es eh nichts zu pfänden und Sie befürchten, bald mit Hartz 4 auskommen zu müssen...
Wenn Ihre Eltern Ihnen das Sparbuch nach Insoeröffnung übergeben haben, besteht vielleicht die Möglichkeit, es solange bei Ihnen geparkt zu lassen, bis das Verfahren beendet und die WVP erreicht ist. Das verhindert zwar nicht die Gefahr einer RSB-Befreiung, aber die Chancen, daß es keiner mehr merkt steigen...
Ohne Sie hier  zu etwas verleiten zu wollen, bestünde auch noch die Möglichkeit, Ihren Eltern durch ein privates Schreiben mit entsprechendem Datum das Verfügungsrecht über das Guthaben zu erteilen, mit der Begründung, Sie wollen nicht daß Ihnen  Jemand das Geld wegnehmen kann, falls es Ihnen irgendwann mal finanziell schlechter geht...
Wenn Sie ohnehin auf Risiko gehen wollen, erscheint mir die Überschreibung sinnvoller, als einfach das Konto aufzulösen und den Betrag zu behalten...
Wie man es dreht und wendet, ein Restrisiko bleibt.

Wünsche viel Erfolg

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 10:52:15
Gut das du jetzt Aufklärst.
Sei doch froh, dass du Anworten bekommst.
Manche je nach Bericht bekommen keine.
Nun das deine Eltern  bei deiner Inso eine Rolle spielen würden davon bin ich auch nicht ausgeganden.
Es wäre ein Unding und das habe ich ja schon gesagt wenn das Gericht bei denen herumschnüffeln würden und die für deine Inso mit in Regess ziehen könnte nur weil die etwas erspartes heben.
Was ich nicht verstehe, ist der Umstand das du doch bestimmt auf Grund deines Einkommens einen festen Pfändungsbetrag abgezogen bekommst.
Das jemand etwas von seinem Einkommen gepfändet bekommt geht doch erst bei einem Nettoeinkommen von 1.350,00 € los.
Mir wurde gesagt, dass du mit dem Rest dann machen kannst was du  möchtest.
Wenn du doch dann das Sparbuch hast könntest du doch mit besagten 3.500,00 € einen Teil deiner Schulden tilgen um früher aus der Inso zu kommen.
Verstehen könnte ich weil du sagst du bist Arbeitslos wenn du das Geld nun  Heimlich an die Seite legen möchtest um etwas Geld für plötzliche Notwendigkeiten zu haben.
Dies wäre für mich zB. ein Umzug der ja auch Geld kostet.
Wenn du aber wie du sagst Arbeitslos bist und Arbeitslosengeld zwei bekommst kann ich mir nicht vorstellen das du nach Pfändungstabelle etwas Gepfändet bekommst.
Klar ist mir in diesen Fall auch wenn du das Verheimlichst das du dann Probleme bekommst den dann ist mir schon klar warum Sie dir das Pfänden.
Ich denke es ist genauso wie bei deiner Arbeitslosigkeit wenn du durch Schwarzarbeit oder 400 € Job was dazuverdienst dann bekommst du das ja von der ARGE auch auf dein Arbeitslosengeld angerechnet.
Damit wir uns hier nicht missverstehen ich finde das System auch nicht so prikelnd.
Was die Schwarzarbeit betrifft, so weiß ich das dies auch Arbeitsplätze wegnimmt andererseit auch einer der Gründe warum das Deutsche Volk nach denm zweiten Weltkrieg so schnell den Wirtschaftsaufschwung geschafft hat.
Auch heute ist es noch so viele können sich Handwerker mit teuren Rechnungen und Mehrwertsteuer immer oder wieder nicht leisten.
Oder was machen Sie als arbeitsloser wenn Sie was kapput haben was Sie selber nicht Rerparieren können?
Sie Antworteten mir, ein wenig vielleicht innerlich Genervt dass Sie bedingt durch die Arbeitslosigkeit die Kreditraten nicht mehr bezahlen konnten.
Das betrachte ich aber bei ihnen jetzt nicht als jammern.
Auch ich stehe jetzt vor dem Problem.
Auch ich schiebe ja seit 1995 meine Schulden vor mir her habe aber bis dezember auch alles bezahlt und in der Vergangenheit nie Mahnungen oder anderes bekommen zu haben.
Es stand zwar in der Schufa das ich Darlehen und Kredite hatte, aber nichts Negatives.
Was die höhe meiner schulden betrifft so liegen wir beide in etwa gleichauf.
Mit Auto habe ich 37.000,00 € Schulden gepfändet würde ich mit ihnen gleich liegen.
Der Unterschied bei mir.
Ich habe ja die zwei Kinder.
Die sind zwar als bei mir Wohnend eingetragen aber da mein Sohn 24 ist aber Arbeitslosengeld eins Empfänger ist mit einem Arbeitslosengeld in Höhe von ca 430 € weiß ich nicht ob beim Insoverfahren noch als von mir Unterhaltspflichtig einstuft.
Es könnte auch sein das man dessen Arbeitslosengeld zu meinem Einkommen zuzählt?
Ja und meine Tochter ist schon 25 und zählt eigentlich nicht mehr mit hat aber sowenig Einkommen dass Sie ohne mich derzeit nicht klarkommt.
Kindergeld bekomme ich nicht mehr.
Aber auch ich lebe seit Beginn des Jahres in Steuerklasse eins.
Mein Krankenversicherungsbeitrag beträgt 540,09 €
Meine Miete derzeit liegt bei einer Warmmiete von rund 750,00 €
Es ist leich herauszufinde wo mein Nettoeinkommen nach Abzug der KV liegt.(Pfändungstabelle)
Ich hoffe Sie verstehen dann wo bei mir der Schuh drückt.
Sie sind mit meinem Bedauern Arbeislos.
Damit wir uns verstehen ich betrachte dies nicht als Faulheit die einige wenige ausnutzenund wo sich dann Politiker dann Schadlos halten.
Nun bin ich nicht  im eigentlichen Sinne Arbeitslos sondern mir wird soviel abgezogen oder es geht auch soviel an Abbuchungen weg  das ich zum Beginn des Jahres auch nicht mehr zahlen konnte.
Erst Gestern musste ich mit ihr wieder mal zum Notarzt und weil Sie kaum Geld hat die Praxisgebühr und das Medikament aus meiner Tasche zahlen.
Auf Grund meines Einkommens allein könnte man mir mit den Kindern, derzeit 211,00 € Pfänden alleine Lebend aber 753,€ laut Tabelle.
Während ich bis Dezember in der Lage war jeden Monat die Kreditraten in höhe von 528 € zu tilgen.
Bei 758 € kann ich zwar davon ausgehen früher fertig zu sein aber vordergründig bekomme ich mehr gepfändet als die Kredite.
Aber was will ich machen wenn von unten nichts mehr nachkommt kann  oben nichts wachsen.
Ihr letzter Satz da möchte ich drauf eingehen.
Diese Info über den Ablauf einer Inso im Bezug zu meinen Nebenkriegsschauplätzen wie was geschieht mit den Kindern oder der zukünftigen Scheidung von meiner Frau habe ich noch keine Antworten bekommen.
Da konnte mir, obwohl mein Schuldenberater (Rechtsanwalt) auch keine Antworten drauf geben wie das Insogericht bei mir damit umgeht.
Im zweifel bin ich gezwungen mir neben dem Treuhänder meist soll das ja ein Rechsanwalt sein noch einen Rechtsanwalt für Familienrecht und Inso oder Sozialrecht sein.
Das alles kann mir blühen.
Nun was ersparteds betrifft, so fange ich jetzt an mir hier und da ein paar € an die Seite zu legen um eventuell  später mal davon Umziehen zu können.
Es wäre Traurig wenn das Gepfändet werden könnte.
Andereerseit warum gibt es dann Neuerdings die Möglichkeit eines Pfändungsfreien P-Kontos wenn man speziell dann  an ersparten zugreifen könnte?
Mit freundlichen Gruß
Morrowind

Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Fallera am 14. Juni 2010, 10:58:02
Wenn du doch dann das Sparbuch hast könntest du doch mit besagten 3.500,00 € einen Teil deiner Schulden tilgen um früher aus der Inso zu kommen.

Im Verfahren ist das nicht zulässig und könnte zur Versagung der RSB führen! Erst in der WVP ist es wieder gestattet Vermögen zu bilden! Sie sollten sich wirklich besser Informieren bevor sie solche Tips abgeben!
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 11:02:15
Um mal etwas Grundsätzliches zu Sagen.
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn hier Menschen in Inso sind die vorher ihr Leben lang mit den Finanzen als Mündiger Bürger gut zurechtgekommen sind plötzlich durch Geldverluste  bei Finanzprodukten oder andern zBTrennung oder Arbeitslosigkeit in diesen Strudel geraten es leicht nehmen wenn Sie sich durch Treuhänder auch noch Schikanieren lassen müssen.
Denn dann haben die in meinen Augen auch ihren Beruf verfehlt.
Genauso ist es wie es letzt in der Presse stand, dass ein Schuldenberater auch in die Schulden gerät und dann nichts anderes tut als Gelder zu veruntreuen.
Es zeigt mir deutlich niemand ist unfehlbar. :hi:
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 11:14:26
Zitat
Was du da schreibst ist für mich als Normalsterblicher nicht Nachzuvollziehen.
Im Verfahren ist das nicht zulässig und könnte zur Versagung der RSB führen!
Wenn ich einen Kredit habe, unbd eden dann früher durch eine einmalig Jährliche Sondezahlung früher Tilgen möchte ist dies doch auch möglich.
Ausdrücklich hat die EU doch jetzt fesgelegt das man auch wegen niedrigere Zinsen ständig Umschuldungen zu günstigeren Konditionen machen darf und die Banken das nicht mehr ablehnen dürfen.
Was würde das für einen Sinn machen wenn jemand was erbt oder im Lotto gewinnt sich von seinen Schulden zu befreien.
Gewinnt jemand der in Inso ist im Lotto ist man doch sowas von Flüssig das man über vorher bestehende Schulden nur noch müde lächelt.
Das diese zahlung von Freiwilligen aus einem Sparbuch heraus von 3500 € dann zur versagung der RSB beiträgt oder beitragen soll für mich nicht zu verstehen.
Wenn  mann immer Pünbktlich die Pfändungern bedient hat, dann soll es in der der Phase des Wohlverhaltens am Ende eines Jahres unter Umständen doch auch Geld zurück geben?
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Fallera am 14. Juni 2010, 11:23:01
Andereerseit warum gibt es dann Neuerdings die Möglichkeit eines Pfändungsfreien P-Kontos wenn man speziell dann  an ersparten zugreifen könnte?

Ohne sie persönlich angreifen zu wollen, finde ich Ihre Beiträge extrem anstrenend zum lesen.
Das P-Konto hat nichts mit der Insolvenz zu tun. Es ist richtig, dass es sich hierbei um ein Pfändungsgeschütztes Konto. Aber:
-Das Konto tritt erst zum 01.07.10 in Kraft.
-Pfändungsgeschützt ist es nur im Rahmen des Pfändungsfreibetrages.
Es entlässt jedoch den Insolventen nicht aus der Pflicht sich an die Obligenheiten zu halten! Vermögen kann im Rahmen einer Insolvenz weiterhin durch den TH der Masse zugeführt werden!
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Fallera am 14. Juni 2010, 11:30:04
Zitat
Was du da schreibst ist für mich als Normalsterblicher nicht Nachzuvollziehen.
Im Verfahren ist das nicht zulässig und könnte zur Versagung der RSB führen!
Wenn ich einen Kredit habe, unbd eden dann früher durch eine einmalig Jährliche Sondezahlung früher Tilgen möchte ist dies doch auch möglich.
Ausdrücklich hat die EU doch jetzt fesgelegt das man auch wegen niedrigere Zinsen ständig Umschuldungen zu günstigeren Konditionen machen darf und die Banken das nicht mehr ablehnen dürfen.
Was würde das für einen Sinn machen wenn jemand was erbt oder im Lotto gewinnt sich von seinen Schulden zu befreien.
Gewinnt jemand der in Inso ist im Lotto ist man doch sowas von Flüssig das man über vorher bestehende Schulden nur noch müde lächelt.
Das diese zahlung von Freiwilligen aus einem Sparbuch heraus von 3500 € dann zur versagung der RSB beiträgt oder beitragen soll für mich nicht zu verstehen.
Wenn  mann immer Pünbktlich die Pfändungern bedient hat, dann soll es in der der Phase des Wohlverhaltens am Ende eines Jahres unter Umständen doch auch Geld zurück geben?

Eine Insolvenz ist auch kein Kredit!! Es gibt ganz klare Vorgaben was man darf und was eben nicht! Und Sondertilgungen an einezelne Gläubiger sind streng verboten!
Das Geld zurückbekommen tritt erst am Ende des 4 bzw. 5 Jahres des Verfahrens ein. Sogenannter Motivationsbonus.

Ich wünsche Ihnen wirklich viel Glück bei Ihrer Insolvenz! Sie brauchen dringend professionelle Hilfe um nicht die RSB zu gefärden!
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 11:34:59
Was ist daran Anstrengend? das ich nicht perfekt in der Gramatik bin oder die Länge der Artikel?
Klar es hat etwas auch mit meiner Offenheit zu tun.
Ich versuche meine Dinge komplett darzustellen.
Andererseits bin ich Ehrlich.
Ansonsten wenn die 3500 € der Masse zugeführt sind tragen die doch dazu bei, das man früher fertig ist.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Fallera am 14. Juni 2010, 11:37:34
Ansonsten wenn die 3500 € der Masse zugeführt sind tragen die doch dazu bei, das man früher fertig ist.

Stimmt, aber das ist sache des TH und nicht IHre! Wenn die Forderungen der Gläubiger und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind, ist eine vorzeitige Erteilung der RSB möglich.

Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 11:55:11
Habe es immer noch nicht verstanden.
Sonderzahlungen sind an die Gläubiger während einer Inso nicht zulässig.
Nun ist es in der Regel doch so, dass nicht von mir an die Gläubiger direkt gezahlt wird ähnlich wie in einem Kredit sondern, die Pfändung über den TH läuft.
Entdeckt der das Sparbuch oder es wird ihm gemeldest das es in den Unterlagen gefunden wurde dann  gehört dieses doch zur Masse.
Also was den nun, geht das Geld dann an die Gläubiger oder erhält man es am Ende zurück wenn die Pfändungsbeträge genau Monat für Monat bis ans Ende der sechs Jahre nach Einkommen gezahlt wurden.
Ich gebe mal ein Beispiel.
Die Inso ist mit dem heutigen Tag, Rechtskräftig.
Ich habe 35.000 € Schulden
Mir werden Monatlich 753 € gepfändet.
In sechs Jahren wären dies 54.216 €
Ich  habe die absicht zwischendurch 3500 € an den Treuhänder zu übergeben weil es zur Masse gehört.
wären dann 57.716 €
Rechne ich die Schulden von 35.000 €und die Kosten die ich nicht kenne bis zum Ende der sechs Jahre für Gericht und TH hinzu habe ich vielleich dann 40.000  € zu zahlen.
Das wäre ja dann eine Diverenz von über mindestens 14.000 € die ich dann zuviel gezahlt habe.
Aber dann kann ich mir nicht vorstellen das dies nicht einer Bestrafung gleichkommt ähnlich einem der vor Gericht steht und wegen eines anderen Vergehens aber weil er vorher nicht Straffälig geworden ist zu einer hohen Geldstrafe statt Gefängniss verurteilt wird.
Fehlt dann nur noch der Eintrag ins Strafregister.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Fallera am 14. Juni 2010, 12:00:27
Wie schon zick mal geschrieben! Wenn die Verfahrenskosten und die Gläubigerforderungen gedeckt sind, kann das Verfahren vorzeitig beendet werden und vorzeitige RSB beantragt werden!

PS: Dieses forum hat eine hervorragende Suchfunktion! Es sind schon viele ähnliche Beiträge geschrieben worden! Einfach mal suchen und finden! :cheesy:
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 14:00:15
:coffee:
gut
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Insolaner2010 am 14. Juni 2010, 17:40:55
1.
Was ich nicht verstehe, ist der Umstand das du doch bestimmt auf Grund deines Einkommens einen festen Pfändungsbetrag abgezogen bekommst.
Das jemand etwas von seinem Einkommen gepfändet bekommt geht doch erst bei einem Nettoeinkommen von 1.350,00 € los.

2.
Wenn du doch dann das Sparbuch hast könntest du doch mit besagten 3.500,00 € einen Teil deiner Schulden tilgen um früher aus der Inso zu kommen.

3.
... das Geld nun  Heimlich an die Seite legen möchtest um etwas Geld für plötzliche Notwendigkeiten zu haben. Dies wäre für mich zB. ein Umzug der ja auch Geld kostet.

4.
Wenn du aber wie du sagst Arbeitslos bist und Arbeitslosengeld zwei bekommst kann ich mir nicht vorstellen das du nach Pfändungstabelle etwas Gepfändet bekommst.
:gruebel:
Ähem....   
Wie kommen Sie denn bitteschön auf eine Summe von 1.350,00 Euro, als Pfändungsfreier Betrag??   :nono:

1.
Informieren Sie sich doch bitte erstmal mal, unter folgendem Link, dann wird Ihnen vielleicht einiges klarer:
http://www.bmj.bund.de/files/e5e007b01d603ed050c378aacaa57bb7/3786/Pfaendungsfreigrenzen_Juli2009.pdf (http://www.bmj.bund.de/files/e5e007b01d603ed050c378aacaa57bb7/3786/Pfaendungsfreigrenzen_Juli2009.pdf)

2.
Dazu zitiere hier den User fallera gerne noch einmal:
"Im Verfahren ist das nicht zulässig und könnte zur Versagung der RSB führen! Erst in der WVP ist es wieder gestattet Vermögen zu bilden!"

Ausserdem ist das Sparbuch bereits aufgelöst.  :whistle:

3.
Wenn ich, wie ich geschrieben habe, DEMNÄCHST ALG2 beziehen werde, dann wird der anfallende Umzug auch von der ARGE bezahlt
und mit Sicherheit nicht von mir.
Denn:
Die ARGE verlangt das ich umziehen soll, also zahlt auch die ARGE den Umzug.

4.
Siehe Tabelle Pfändungsfreigrenze!
Ab 990,00 Euro kann erst gepfändet werden. Und da liege ich momentan mit ALG1 und mit dem kommenden ALG2 sowieso drunter.

Und nun wirklich eine freundliche Bitte an Sie meinerseits:
Bevor Sie hier unqualifizierte Ratschläge an andere weitergeben, machen Sie sich bitte erstmal ein wenig schlauer,
was diese ganze Materie betrifft.
Denn nicht alle User hier, haben sich in dieses Thema bereits so "reingelesen" wie ich...
Und wie Sie sehen, gibt es bei mir auch immer noch Fragen über Fragen. Dazu ist dieses Thema viel zu Komplex.  :gruebel:

MFG
 :hi:
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: paps am 14. Juni 2010, 18:01:24

Und nun wirklich eine freundliche Bitte an Sie meinerseits:
Bevor Sie hier unqualifizierte Ratschläge an andere weitergeben, machen Sie sich bitte erstmal ein wenig schlauer,
was diese ganze Materie betrifft.
Denn nicht alle User hier, haben sich in dieses Thema bereits so "reingelesen" wie ich...
Und wie Sie sehen, gibt es bei mir auch immer noch Fragen über Fragen. Dazu ist dieses Thema viel zu Komplex.  :gruebel:

MFG
 :hi:
...und mancher Ratschlag gemeingefährlich.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 22:17:36
Ich beziehe mich mal auf die 990 € Pfändungsfreien Betrag.
Laut Pfändungstabelle kann einem Jungesellen mit einem Einkommen von1.360 € eine Summe von 2,05 € gepfändet werden.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 22:24:17
Entschuldigung hatte mich versehen bin in die falsche Zeile gelangt.
Aber bei 990  € ist die Summe der Tilgung dennoch gering.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 22:54:09
Ich verstehe das immer noch nicht mit ersparten.
Bei dem Sparbuch kann ich es ja noch verstehen wenn der das nicht meldet das er das hat und dies dann zur Versagung der WFP führen kann  da er ja Arbeitslos ist und angeblich unter 990€ Pfändungsgrenze liegt.
Anders bei mir,
Derzeit beziehe ich ja ein Einkommen.
Wenn ich dann mit dem Stichtag ein Geldbetrag gepfändet bekomme und ich dann trotzdem jeden Monat einen größeren Betrag zum Leben übrig hätte und davon jeden Monat 100 € oder mehr Sparen würde dann Gefärde ich damit meine Wohlverhaltensphase wenn ich dies dem TVH nicht mitteile?
Verstehe ich nicht?
Also anders, ich mache meine Steuererklärung.
Es wird gepfändet.
Nun erhalte ich Steuerrückerstattung.
Ich kann mir für diesen Fall nur vorstellen wenn ich statt um mal einen Betrag zu nennen um 2000 € Einkommen habe um 710,40 € ständig gepfändet bekomme und in dem einen Monat bedingt durch Steuerrückerstattung einmalig 2600 € dann würde sich dann der  Pfändungsbetrag auch nur einmalig auf 1.130,40 € anheben.
Dann würden tatsächlich von den 600 € Steuerückerstattung einmalig 420,00 € mehr gepfändet.
Der Rest von 220,00 € da könnte man dann sicherlich wieder machen was man möchte.
Das würde in dem Monat auch für mich als Schuldner bedeuten, dass mir statt 1.289,60 € dann einmalig 1.509,60 zur verfügung steht womit ich machen kann was ich will.
Im Umkehrschluss kämme dies aber wieder einer Sondertilgung gleich die eigentlich Verboten ist und nun zum früheren Tilgung meiner Schulden beitragen würde.
Oder ich erhalte eine eimalige Sonderzahlung meines Arbeitgebers wegen Jubiläum.
Dann müsste auch von der erhöhten Summe des eimalig gezahltem Geld der erhöhte Betrag gepfändet werden.
Oder ich gewinne eine Monatliche Geldrente und möchte nun einmalig alles tilgen.
Weil dies aber verboten ist ginge das ja nicht und mir würde die WFP verweigert.
Was für ein schwachsinn nach Menschlichen ermessen.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Fallera am 14. Juni 2010, 22:59:23
Bei dem Sparbuch kann ich es ja noch verstehen wenn der das nicht meldet das er das hat und dies dann zur Versagung der WFP führen kann  da er ja Arbeitslos ist und angeblich unter 990€ Pfändungsgrenze liegt.
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun! Die Sache mit dem sparen gilt für alle!!

Wenn ich dann mit dem Stichtag ein Geldbetrag gepfändet bekomme und ich dann trotzdem jeden Monat einen größeren Betrag zum Leben übrig hätte und davon jeden Monat 100 € oder mehr Sparen würde dann Gefärde ich damit meine Wohlverhaltensphase wenn ich dies dem TVH nicht mitteile?
Im Verfahren ja in der WVP nein! Was ist daran nicht zu verstehen!

Also anders, ich mache meine Steuererklärung.
Es wird gepfändet.
Nun erhalte ich Steuerrückerstattung.

Die macht im Verfahren der TH!! Im Verfahren geht die Erstattung 100% an den TH, danach an Sie wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet ist.!

Ich kann mir für diesen Fall nur vorstellen wenn ich statt um mal einen Betrag zu nennen um 2000 € Einkommen habe um 710,40 € ständig gepfändet bekomme und in dem einen Monat bedingt durch Steuerrückerstattung einmalig 2600 € dann würde sich dann der  Pfändungsbetrag auch nur einmalig auf 1.130,40 € anheben.
Dann würden tatsächlich von den 600 € Steuerückerstattung einmalig 420,00 € mehr gepfändet.
Der Rest von 220,00 € da könnte man dann sicherlich wieder machen was man möchte.
Das würde in dem Monat auch für mich als Schuldner bedeuten, dass mir statt 1.289,60 € dann einmalig 1.509,60 zur verfügung steht womit ich machen kann was ich will.

Die Berechnung ist falsch! die Erstattung geht nicht an Sie und erhöht auch nicht den pfändbaren Betrag! Die Erstattung im laufenden verfahren erhält komplett der TH!!!

Oder ich erhalte eine eimalige Sonderzahlung meines Arbeitgebers wegen Jubiläum.
-Treueprämien sind unpfändbar wenn sie das übliche Maß nicht übersteigen.

Oder ich gewinne eine Monatliche Geldrente und möchte nun einmalig alles tilgen.
Das Vorgehen wurde hier auch schon mehrfach disskutiert!

Es ist wirklich erschreckend wie schlecht sie Informiert sind und ich kann Ihnen nur in ihrem eigenen interesse raten, sich ein wenig schlauer machen was die Insolvenz angeht!

Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Morrowind13 am 14. Juni 2010, 23:26:42
Trotzdem für mich ist es und bleibt es wegen mangelnder Erfahrung derzeit ein Buch mit sieben Sigeln weil man mich darüber nichrt Aufgeklärt hat.
Aber ich möchte ja etwas lernen und trockene Gesetze in ihrem amtsdeutsch ist oft ein Buch mit sieben Siegeln
Und wenn mein Frage und Antwortspiel schomn Mühe macht zu lesen wie schwer ist das ganze Gesetzliche dann zuz lesen.
Würde ja bedeuten das sich Sparen oder Sparsam leben nicht lohnt.
Man würde praktich entmündigt.
Nun komme ich zum derzeitigen Zustand bei mir nochmal zu sprechen.
Ich habe sämtliche Zahlungen eingestellt.
Bedingt durch diese Tatsache bleibt mir nun hier und da etwas im Monat übrig und wenn es nur 20 € sind.
Nun habe ich durch diese Tatsache bis zum Herbst dieses Jahres 500 € oder mehr gespart um  mir damit die Möglichkeit zu eröffnen eine kleinere Wohnung anmieten zu können.
Derzeit sagt man mir von allen Seiten das ich so eine teure Wohnung die ich habe im Rahmen der Inso viel zu Teuer sei.Gebe ich diese ersparten 500 € dann an wird diese Summe nach ihrer Aussage zur Masse vom Treuhänder eingezogen.
Ja dann bin ich ja gezwungen den mir über der Pfändungsfreigrenze übrig bleibende Betrag womit ich laut Schuldenberatung machen kann was ich will jeden Monat sinnlos zu verprassen.
Wenn ich nun lese, das TH sogar sich Genossenschaftsanteile (Kaution) bei meinem Vermieter durch Kündigung als Pfändungsbetrag holen können und der dies bei mir tun würde dann stände man tatsächlich Sprichwörtlich auf der Strasse.
Was leben wir in für einem Land wo so etwas möglich ist.
Ich frage mich ob ein TH soviel Ahnung von Steuerrecht hat wie ein Steuerberater besonders wenn es wie bei mir in Kürze um die Rentenbesteuerung meiner beiden Renten geht.
Das mit der Info betone ich doch immer wieder.
Im Bezug Insio, Kinder, die ja bei mir leben, Rente, noch nicht vollzogene Scheidung, Versorgungsausgleich,uvm musste sogar mein Schuldenberater passen und konnte mir nicht helfen und beterachtet im übrigen der nicht nur allein meine Lage als sehr schwierig.
Die Inso an sich ist Techisch leicht das Menschliche bei mir ist kompliziert.
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Insolaner2010 am 15. Juni 2010, 06:50:26
Wenn ich nun lese, das TH sogar sich Genossenschaftsanteile (Kaution) bei meinem Vermieter durch Kündigung als Pfändungsbetrag holen können und der dies bei mir tun würde dann stände man tatsächlich Sprichwörtlich auf der Strasse.
:nono: NEIN!
Der TH wird ihnen das Angebot machen, dass Sie ihr Geschäftsguthaben (Genossenschaftsanteil) ablösen können!
Das heisst:
Sie zahlen das Geschäftsguthaben an den TH (möglicherweise auch in Raten, falls der TH dem zustimmt) und somit bleiben Sie Genossenschaftsmitglied und alles geht seinen gewohnten Gang.
Vorausgesetzt:
In der Satzung der Genossenschaft ist nicht sowieso schon eine Klausel, die es der Genossenschaft ermöglicht (ab der Eröffnung der Insolvenz) IHRE Mitgliedschaft und somit IHRE Wohnung zu Kündigen! 
:whistle:

So steht es nämlich in der Satzung meiner Genossenschaft.
Dann sollten Sie dringend bei der Genossenschaft vorsprechen und diese Thematik vor Ort mit denen abklären, mit dem Hinweis auf Ablösung des
Geschäftsguthabens beim TH und somit der weiterführung Ihrer Mitgliedschaft. Die Entscheidung der Kündigung/Nichtkündigung, liegt aber beim Vorstand der Genossenschaft.

In diesem Sinne,

 :hi:
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 12:09:58
Ja dann bin ich ja gezwungen den mir über der Pfändungsfreigrenze übrig bleibende Betrag womit ich laut Schuldenberatung machen kann was ich will jeden Monat sinnlos zu verprassen.

Der TH wird sicher nicht unter Ihr Kopfkissen schauen! Einfach Bares ansparen! Kein Sparbuch im Verfahren!

Sie können im Grundsatz schon machen was sie wollen, müssen aber Ihre Obliegenheiten beachten im Insolvenzverfahren!
Titel: Re: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...
Beitrag von: paps am 15. Juni 2010, 19:45:31
Ich denke, dass Thema Sparbuch ist abgearbeitet.
Widmet Euch bitte den aktuellen Themen.