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Autor Thema: Inso laeuft, aber Unsicherheit!  (Gelesen 2579 mal)

Glaeubigerschreck

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Inso laeuft, aber Unsicherheit!
« am: 22. November 2005, 10:50:00 »

Hallo Schuldner und Freunde!
Das Amtsgericht hat das Inolvenzverfahren ueber mich eroeffnet.
Habe nun ein Schreiben bekommen vom Insolvenzverwalter.Der fordert nun sogar einen Lebenslauf, sowie eine schriftliche Darstellung der Ursachen der Insolvenz und der wirtschaftlichen Entwicklung des Gewerbes.
KfZ Unterlagen, fahre nur ein KFZ, welches auf die Ehefrau angemeldet ist
Was muss ich beim ersten Termin beachten`?
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jafern

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Inso laeuft, aber Unsicherheit!
« Antwort #1 am: 30. November 2005, 23:27:00 »

Hallo Gläubigerschreck,

als Schuldner bist Du verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuss und auf Anordnung des Gerichtes auch der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben (§ 97 InsO).

Ein Lebenslauf könnte in dem Zusammenhang von Interesse sein, da Schuldner im Falle von Arbeitslosigkeit verpflichtet sind, sich um zumutbare Arbeit zu bemühen.

Gruß
Jafern
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 
 

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