Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Glaeubigerschreck am 22. November 2005, 10:50:00

Titel: Inso laeuft, aber Unsicherheit!
Beitrag von: Glaeubigerschreck am 22. November 2005, 10:50:00
Hallo Schuldner und Freunde!
Das Amtsgericht hat das Inolvenzverfahren ueber mich eroeffnet.
Habe nun ein Schreiben bekommen vom Insolvenzverwalter.Der fordert nun sogar einen Lebenslauf, sowie eine schriftliche Darstellung der Ursachen der Insolvenz und der wirtschaftlichen Entwicklung des Gewerbes.
KfZ Unterlagen, fahre nur ein KFZ, welches auf die Ehefrau angemeldet ist
Was muss ich beim ersten Termin beachten`?
Titel: Inso laeuft, aber Unsicherheit!
Beitrag von: jafern am 30. November 2005, 23:27:00
Hallo Gläubigerschreck,

als Schuldner bist Du verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuss und auf Anordnung des Gerichtes auch der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben (§ 97 InsO).

Ein Lebenslauf könnte in dem Zusammenhang von Interesse sein, da Schuldner im Falle von Arbeitslosigkeit verpflichtet sind, sich um zumutbare Arbeit zu bemühen.

Gruß
Jafern