Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jauso am 23. März 2010, 12:46:58

Titel: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: jauso am 23. März 2010, 12:46:58
Hallo bin neu hier und hab mal eine Frage.

Mein Inso läuft seit Mai 2009, kurz danach ist meine Frau ausgezogen und wollte eine Auszeit ( von endgültiger trennung war nie die rede ). Haben auch nur unregelmäßig Kontakt gehabt, halt nur wenn etwas wichtiges anstand, Sie wollte Ihre Ruhe.
Sie hat ca. 400 € verdient. Nun war Sie gestern da und eröffnet mir das Sie die Scheidung will und auch seit einiger Zeit einen Job hat in dem Sie sehr gut verdient.

Diese Veränderung muß ich meinem Treuhänder ja wohl mitteilen.

Meinem Treuhänder habe ich bisher noch nicht mitgeteilt das wir getrennt leben, hätte ich das müssen!? Dachte ja das es wieder etwas wird mit uns.
Hoffe das sich das jetzt nicht nachteilig für mich auswirkt.




Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: rookie am 23. März 2010, 12:49:14
Hi,

die Weiber kommen immer mit der beknackten Ausrede "Auszeit"............. :mad2:

Das Ding ist so alt wie der Bart vom Weihnachtsmann lang........

So viel erstmal dazu

+++++++++++++++++++++++


Ich würde es dem Treuhänder mitteilen, da es wichtig ist, ob unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen sind oder nich. Das ist der einzige Punkt.

Ob man nun zusammen ist oder nicht, ist nicht von Bedeutung.

Ihre Frau wird wohl dann Ihre Lohnabrechnung vorlegen und mitteilen müssen, seit wann Sie den neuen Job hat.....

Hoffe das wird nicht zum Bummerang für sie, falls zuwenig an den Th abgeführt worden ist seit der Trennung wenn Ihre Frau jetzt mehr verdient jetzt, wie Sie schreiben.

Könnte Stress mit dem Th und ne deftige Nachzahlung geben
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: malud am 23. März 2010, 13:19:04
Nach § 97 InsO ist der Schuldner verpflichtet, u.a. dem dem Insolvenzverwalter über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. § 97 InsO gilt auch im vereinfachten Verfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren/Privatinsolvenzverfahren) gegenüber dem Treuhänder. Zwar bezieht sich die Auskunftspflicht nicht auf persönliche Tatsachen, die keinen Zusammenhang zum Insolvenzverfahren und zum Vermögen des Schuldners haben. Ein Ehescheidungsverfahren kann wegen der Unterhaltsverpflichtungen aber durchaus einen Bezug zum Schuldnervermögen haben und sollte deswegen auch dem Treuhänder mitgeteilt werden. Im Einkommensteuerrecht gilt zudem, dass eine Zusammenveranlagung von Ehegatten nur möglich ist, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben (§§ 26, 26 b EStG). Auch daraus können sich vermögensrechtliche Bezüge ergeben.
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: jauso am 23. März 2010, 13:29:55
Danke für die Antworten, werde dem TH erst mal mitteilen wie die lage ist und sehen was er dann sagt.
Sie will keine Auskunft geben über Ihr einkommen. Sie sagt da soll der TH Sie mal anschreiben, so ohne weiteres würde Sie keine Auskunft geben.
Hoffe das es für mich keine negativen Folgen hat und ich alles nachzahlen muß.
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: rookie am 23. März 2010, 13:42:50
Ihre Frau wird schon preisgeben müssen was sie verdient...da können sie ganz sicher sein.

Einfach dem Th sagen wie es ist..........

@malud

es müsste erstmal klar definiert sein, wann man dauernt getrennt lebt....wenn die Alte nur zur " Selbstfindung " mal paar Wochen auszieht ganz sicher nicht.

Hierzu müsste m.E. auch eine Wohnsitzummeldung vorliegen.

Scheidungsverfahren ist erst ab dem 1. Jahr des Getrennlebens ( sog. Trennungsjahr ) möglich.....
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: Hoffnung am 23. März 2010, 14:31:39
Hallo,

lassen Sie sich wegen etwaiger Nachzahlungen erst mal nicht verrückt machen. Das Einkommen Ihrer Frau hat bei den abzuführenden Pfändungsbeträgen im Insolvenzverfahren grundsätzlich nur dann Bedeutung, wenn sie bei Ihnen als unterhaltsberechtigte Person geführt wird/wurde und sie deshalb einen höheren Freibetrag hatten/haben.

Und für eine Änderung der Zahl der Unterhaltsberechtigten bedarf es meines Wissens eines Antrages eines Gäubigers oder des Insolvenzverwalters/Treuhänders bei Gericht.

Informieren sollten Sie den TH / IV über Ihre neue Situation aber trotzdem.

MfG

Hoffnung



Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: jauso am 23. März 2010, 14:47:01
Meine Frau ist als unterhaltsberechtigte Person geführt und ich habe deshalb einen höheren Freibetrag.
Wird der mir jetzt gekürzt!?
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: rookie am 23. März 2010, 14:51:27
Wenn Ihre Frau wieder mehr verdient dann ja....

Deswegen muss sie ja Ihren Gehaltsnachweis erbringen.

Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: jauso am 23. März 2010, 14:52:19
UNd wie sieht das dann mit nachzahlung aus, was kommt da auf mich zu !?
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: rookie am 23. März 2010, 14:54:55
Im ungünstigsten Fall nachzahlen......

Wieviel kommt auf den Zeitraum an, an dem Ihre Frau wieder genügend selbst verdient.

Wen dem so ist wird der Th bei Gericht mit 100%iger Wahrscheinlichkeit einen Antrag stellen, ihre Frau nicht mehr als unterhaltsberechtigt zu stellen
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: jauso am 23. März 2010, 14:56:26
Was heißt ungünstigsten Fall, und muß ich das auf einmal bezahlen!?
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: rookie am 23. März 2010, 14:58:36
Wenn der Th nett ist, geht das auch ratierlich.....aber so weit ist es ja noch nicht
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: jauso am 24. März 2010, 10:24:18
So mal ein kleines Update.
Habe mit der vertretung meines TH gesprochen (ist in Urlaub) und die sagte mir das meine Frau dann als unterhaltsberechtigte Person wegfällt. Habe vergessen zu sagen das ich zwischenzeitlich meine Kündigung zum 15.04.2010 erhalten habe und somit eh unter den pfändungsfreien Betrag falle. Sobald ich wieder Arbeit habe soll ich mich wieder melden, so würde erst mal alles beim alten bleiben. Soll nur meine Kündigung einreichen und Ihn auf dem laufenden halten wie es mit der Kündigungsschutzklage läuft. Wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist wird er sich dann noch mal bei mir melden. Da fällt mir echt ein Stein vom Herzen.
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: rookie am 24. März 2010, 11:54:22
Hoffe nur, er fragt nicht wie lange Ihre Frau schon einen Mehrverdienst hat....bis dahin ist die Kuh noch nicht vom Eis.... :wink:

Aber erstmal abwarten.... :coffee:
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: jauso am 27. März 2010, 07:56:25
Wie sieht das mit dem Resturlaub aus den ich noch habe, wenn der mir ausgezahlt wird fließt der mit in die Insomasse oder darf ich das Geld behalten!?
Titel: Re: Inso läuft, jetzt trennung, was tun!?
Beitrag von: rookie am 27. März 2010, 12:47:46
Insomasse......