"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Inso Rückzahlung Arbeitsamt  (Gelesen 2765 mal)

teute

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 165
Inso Rückzahlung Arbeitsamt
« am: 31. August 2010, 08:11:54 »

Hallo,
bin seit 14 Monaten in der Privaten inso.
alle Gläubiger aufgelistet.
auch das arbeitsamt.
musste da vor 10 jahren arbeitslosengeld zurückzahlen für in jahr.
wurde da auch vom gericht verurteilt. mit geldstrafe.
sind aber nur noch zinsen zurückzuzahlen.
dieser betrag wurde auch in der liste aufgeführt.
kann das arbeitsamt dise fordrung noch einklagen und wie sieht es dann mit der RSB
aus.
bis jetzt habe ich noch nichts gehört.
und wie lange könnte mir das AA ärger machen.
Bezahlen darf ich denen ja nichts,wegen Gl bevorzugung.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Inso Rückzahlung Arbeitsamt
« Antwort #1 am: 31. August 2010, 22:16:46 »

Das AA könnte die Fordrung aus unerlaubter Handlung anmelden.
Wenn nicht schon geschehen.

Dann wird diese Forderung nicht von der RSB erfasst.
Nach dem Schlußtermin kann dann die Forderung in Absprache mit dem TH bereits getilgt werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

teute

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 165
Re: Inso Rückzahlung Arbeitsamt
« Antwort #2 am: 01. September 2010, 07:08:13 »

bis jetzt ist ist das noch nicht geschehen.
müsste ja dann ein schreiben bekommen haben oder ?

Kann das AA auch nach dem Schlusstermin noch die Forderung als unerlaubte
Handlung anmelden ?

teute
Gespeichert
 

teute

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 165
Re: Inso Rückzahlung Arbeitsamt
« Antwort #3 am: 01. September 2010, 11:34:38 »

habe heute beim Th angerufen.

mal so nachgefragt ob jemand versagungsgründe geltend gemacht hat.
hat keiner.

es haben sich nur gläubiger nicht zur tabelle gemeldet.
unter anderem teambank,obwohl die 2 Jahre das gesamte Pfändbare
behalten könnten.
Seltsam oder

teute
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Inso Rückzahlung Arbeitsamt
« Antwort #4 am: 02. September 2010, 19:13:16 »

Wenn die Gehaltsabtretung bereits läuft, müßte der Gläubiger nicht zwingend zur Tabelle melden, wenn seine Forderung dadurch in den nächsten Monaten befriedigt wird und zum Prüftermin keine offenen Forderung mehr besteht.
Allerdings muß er die Rechtmäßigkeit der Abtretung nachweisen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

teute

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 165
Re: Inso Rückzahlung Arbeitsamt
« Antwort #5 am: 03. September 2010, 06:56:55 »

nein,
bis zum schlusstermin würde das nicht getilgt sein, sind ja ca 8000 €.
Prüftermin war ja schon.
teute
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz