Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Binpleite am 30. Juli 2010, 22:31:41

Titel: Inso, Steuererklärungen und KFZ Steuer
Beitrag von: Binpleite am 30. Juli 2010, 22:31:41
Hallo
befinde mich seit Anfang Juni2010in der Inso.
Nun hatten wir (mein Gatte und ich) den ersten Termin bei dem TH.

Dieser sagte das wir die Steuererklärung von 2008 sowie von 2009 machen sollen.
Nun gut, wovon sollen wir das bezahlen?
Bis 2008 war mein Mann noch selbsständig, er hat keine Einkommensteuererklärung und auch keine Umsatzsteuererklärung gemacht.Wir konnten es finanziell nicht mehr.
Ich arbeite im Eu Ausland und habe ebenfalls keine Erklärung gemacht weder in Deutschland noch im Ausland(sehr dumm von mir gewesen-da ich bestimmt etwas zurück bekommen hätte).
Nun wurden wir in Deutschland für 2008 geschätzt, jedoch muß ja die Erklärung abgegeben werden.
Der TH sagt wir wären dafür zuständig! Stimmt das?


Ebenfalls bekam ich vom TH eine Kopie des Finanzamt wegen der KFZ Steuer. Dieses Schreiben ist an den TH gerichtet.
Die Steuer ist taggenau abgerechnet bis zur Inso.
Laut TH soll ich jetzt ab der Eröffnung die Steuern(nochmals) zahlen.
Ist das so richtig?
und wenn das so ist, bedeutet das,das der PKW nicht zur Masse gehört bzw. der TH diesen dann auch nicht verwerten wird? Weil wenn ich die Steuern jetzt zahle und der TH anschließend auf die Idee kommt den PKW zu verwerten bzw zur Masse zu ziehen, dann kann ich mir die Steuer auch sparen. Ich würde dann auf den PKW verzichten bzw. in nicht aus der Masse kaufen.(Lohnt sich nicht)

Bedanke mich schonmal im vorraus

LG

Ach ja befinden uns im IK Verfahren
Titel: Re: Inso, Steuererklärungen und KFZ Steuer
Beitrag von: deagle am 31. Juli 2010, 08:18:54
Grundsätzlich ist im eröffneten Verfahren der IV für die Steuererklärung zuständig, der IV/TH sollte schon mal was vom §§ 34 AO gehört haben  :thumbup:

Die Taggenaue Neuansetzung der KFZ Steuer ist korrekt, das Finanzamt kehrt das Guthaben an den TH aus, ihr müsst ab eröffnung dioe KFZ Steuer nochmals bezahlen, natürlich könnt ihr das ganze davon abhängig machen ob der TH das Fahrzeug freigibt oder nicht.