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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Inso, Trennung, Wiedervereinigung - Pfändung etc. ?  (Gelesen 2694 mal)

peyote

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Inso, Trennung, Wiedervereinigung - Pfändung etc. ?
« am: 18. November 2007, 13:04:55 »

Hallo !
Meine Frau und ich leben seit ein paar Monaten getrennt, die 2 Kinder bei ihr.  In Kürze werden wir aufgrund gemeinsamer Überschuldung getrennte Inso-Anträge stellen.  Es könnte aber sein, dass wir in absehbarer Zeit doch wieder zusammen leben möchten - wir arbeiten daran  :juchu:
Meine Frau ist Arbeitnehmerin, ich bin selbständig.  Die Schulden sind privat entstanden, nicht aus dem Gewerbe.
Welche Folgen hätte es denn eigentlich - auch hinsichtlich der Pfändungsgrenzen -, wenn wir uns wiederfänden ? Wie wird dann berechnet ? Alle Einkommen zusammen und dann Unterhaltspflicht von einem für drei ???
Und hätte das Ganze negative Folgen ?  :gruebel:

Vielleicht hat ja einer (oder haben zwei) schon Erfahrungen damit.

Vielen Dank schon mal für Eure Mühe und dickes Lob für diese Seiten, die bestimmt vielen Leuten helfen !
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Feuerwald

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Re: Inso, Trennung, Wiedervereinigung - Pfändung etc. ?
« Antwort #1 am: 18. November 2007, 13:41:45 »

Alle Einkommen zusammen und dann Unterhaltspflicht von einem für drei ???

- es wird jeder mit seinem Einkommen für sich betrachtet. Eine Zusammenrechnung der Einkommen erfolgt nicht.
- Kindergeld bleibt unberührt.
- die Kinder werden zunächst bei beiden Elternteilen berücksichtigt.
- da beide Ehepartner Einkünfte haben, dürfte 850c Abs. 4 ZPO ins Spiel kommen,
d.h. die Ehepartner werden gegenseitig wohl nicht als unterhaltspflichtige Personen berücksichtigt.

Und hätte das Ganze negative Folgen ?

 - Nein. 

Die Schulden sind privat entstanden, nicht aus dem Gewerbe.

- unerheblich.
Sie als Selbständiger -> Regelinsolvenz (Weiterführung beabsichtigt?)
Ihre Frau - falls nicht Selbständig ist/war -> Verbraucherinsolvenz
 

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

peyote

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Re: Inso, Trennung, Wiedervereinigung - Pfändung etc. ?
« Antwort #2 am: 18. November 2007, 21:09:12 »

Ganz vielen Dank, Feuerwald !

Mein Schu-Ber meinte, dass Selbständigkeit NICHT automatisch Regelinsolvenz zur Folge hätte.  Es ist mit Terminen etwas schwierig - kennt wahrscheinlich jeder hier und deshalb mein Fragen.

Übrigens sollte das Gewerbe (GbR mit einem Partner) unbedingt weitergeführt werden, da es gerade jetzt in Richtung Erfolg geht.

Kann die GbR Schaden erleiden bzw.  mein Geschäftspartner ?

Viele Grüße und tausend Dank !!
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ThoFa

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Re: Inso, Trennung, Wiedervereinigung - Pfändung etc. ?
« Antwort #3 am: 18. November 2007, 21:37:46 »

Hallo,

bei einer GbR sieht die Sache schon ganz anders aus....

Wenn Sie Insolvenz anmelden hat dies zunächst keine Auswirkung auf die GbR, mit Eröffnung Ihrer Insolvenz ist aber die GbR aufzulösen und eine Auseinandersetzung zu führen. Sollten Schulden in der GbR sein, werden diese mit Ihrer Insolvenz auch erledigt.

Ihr Verfahren wäre ein Regelinsolvenzverfahren, offensichtlich scheint Ihr Berater etwas überfordert.  :whistle:

MfG

ThoFa
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peyote

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Re: Inso, Trennung, Wiedervereinigung - Pfändung etc. ?
« Antwort #4 am: 18. November 2007, 21:52:41 »

Hallo, ThoFa,

vielen Dank für die Info !

Aber: Was heißt denn "Auseinandersetzung zu führen" ?
Und kann die Auflösung der GbR verhindert werden ?

Problem ist, dass ich diese GbR führe und deren Aufträge hauptsächlich bearbeite.  Mit anderen Worten: Das ist mein Einkommen.
Die GbR ist übrigens schuldenfrei.

Gruß und Dank !
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ThoFa

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Re: Inso, Trennung, Wiedervereinigung - Pfändung etc. ?
« Antwort #5 am: 18. November 2007, 22:06:17 »

Hallo,

Auseinandersetzung führen bedeutet, dass festgestellt wird, wieviel jeder Gesellschafter von der GbR zu bekommen hat. Ihr Anteil ginge dann zur Insolvenzmasse. Im GbR-Vertrag kann man regeln, dass bei einer Insolvenz einer Gesellschaft der insolvente Gesellschafter ausscheidet und die anderen Gesellschafter die GbR weiterführen, wenn Sie nur noch einen weiteren Partner haben, ist dies natürlich nicht möglich. Auch in diesem Fall ist eine Auseinandersetzung zu führen.

MfG

ThoFa   
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peyote

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Re: Inso, Trennung, Wiedervereinigung - Pfändung etc. ?
« Antwort #6 am: 18. November 2007, 22:23:21 »

Hallo, ThoFa,

im GbR-Vertrag haben wir 50/50-Regelung.
Hinsichtlich einer Insolvenz haben wir vertraglich festgelegt, dass der insolvente Gesellschafter NICHT automatisch ausscheidet.

Dies müsste doch eigentlich bedeuten, dass meine "Privatentnahmen" - also meine Anteile - zur Insolvenzmasse gehen.  Aber keine Auflösung der GbR.
Könnte das stimmen ?

Danke und viele Grüße !
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ThoFa

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Re: Inso, Trennung, Wiedervereinigung - Pfändung etc. ?
« Antwort #7 am: 18. November 2007, 22:28:06 »

Hallo,  nein das geht nicht.

§ 728 BGB
Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters


(1) Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst. Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen.

(2) Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst. Die Vorschrift des § 727 Abs. 2 Satz 2, 3 findet Anwendung.


MfG

ThoFa
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