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Autor Thema: Inso und Teilzeit  (Gelesen 2498 mal)

PleiteCGN

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Inso und Teilzeit
« am: 01. Mai 2012, 12:37:05 »

Hallo zusammen,

Grundlage: Verbraucherinsolvenzverfahren seit 02/2010, Schlussverteilung 09/2012, Ende Verfahren 02/2016

Kann ein Insolvenzverwalter vom Insolventen verlangen, dass er sich einen anderen Job sucht bzw. darf ein Insolventer in Teilzeit wechseln?

Beispiel A: Herr X war seit Antragsstellung arbeitslos. Nun hat er einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen, bei dem er eine 75 % Stelle innehätte (öffentl. Dienst TV-L 10).
Kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass der Insolvente nur eine Vollzeitstelle annimmt?

Beispiel B: Herr X ist mit einer Vollzeitstelle im öffentl. Dienst beschäftigt. Nun reduziert er Arbeitsstunden. Seine Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz ändert sich aber nicht (Schule), nur das Gehalt wird reduziert.
Ist das möglich?

Danke für eure Antworten.

Grüße

PleiteCGN
 
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Feuerwald

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Re: Inso und Teilzeit
« Antwort #1 am: 01. Mai 2012, 14:48:29 »

Beispiel A: Herr X war seit Antragsstellung arbeitslos. Nun hat er einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen, bei dem er eine 75 % Stelle innehätte (öffentl. Dienst TV-L 10).Kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass der Insolvente nur eine Vollzeitstelle annimmt?

-> Der Schuldner ist verpflichtet, jede zumutbare Stelle anzunehmen. Auch eine 75 % Stelle. Weiter obliegt es dem Schuldner, sich um eine 100% zu bemühen, sofern zumutbar. 


Beispiel B: Herr X ist mit einer Vollzeitstelle im öffentl. Dienst beschäftigt. Nun reduziert er Arbeitsstunden. Seine Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz ändert sich aber nicht (Schule), nur das Gehalt wird reduziert. Ist das möglich?

-> Wenn er dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt, kann hier eine Versagungsgrund bestehen (§ 295. Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 296 Abs. 1 InsO).
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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PleiteCGN

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owT: Danke für die Antwort!
« Antwort #2 am: 04. Mai 2012, 10:37:08 »

Danke für die Antwort!
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