"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Inso und Unterhalt  (Gelesen 1756 mal)

Michael78

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Inso und Unterhalt
« am: 24. November 2015, 14:16:45 »

Hallo Gemeinde,

Ich bin neu hier und seit 07/12 in der Inso.

Damals noch verheiratet, seit ein paar Wochen getrennt.

ab 01.01.2016 muss ich nun Unterhalt für ein Kind an meine Frau zahlen.

Wie wird das jetzt zwecks Pfändung geregelt, sollte ich normal gepfändet werden und den Unterhalt zahlen, steht mir wieder ein finanzielles Fiasko bevor....was ist zu beachten? Inso-Verwalter wurde informiert, konnte mir bisher aber auch noch keine richtige Antwort geben.
Gespeichert
 

eidechse

Re: Inso und Unterhalt
« Antwort #1 am: 24. November 2015, 17:37:35 »

Da Unterhaltspflichten nur dann im Rahmen der Pfändungstabelle berücksichtigt werden, wenn der Unterhalt geleistet wird, sollte man darauf achten, dass man auch Zahlungsbelege für den Unterhalt hat. Beachtet man dies, dann wird das Kind auch weiterhin als Unterhaltspflicht berücksichtigt und es dürfte eigentlich keine Probleme geben.
Gespeichert
 

waldi

Re: Inso und Unterhalt
« Antwort #2 am: 25. November 2015, 11:59:29 »

Das finanzielle Fiasko wird dann ein solches, wenn der zu zahlende Unterhalt höher ist als der aufgrund der Unterhaltspflicht ausgezahlte pfändungsfreie Betrag.
Gespeichert
 

Michael78

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Inso und Unterhalt
« Antwort #3 am: 25. November 2015, 16:50:15 »

Es heisst ja, Unterhalt vor Pfändung, aber was wird mir denn gepfändet, ich kann es noch nicht wirklich einschätzen.
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Inso und Unterhalt
« Antwort #4 am: 25. November 2015, 19:37:58 »

Ist ganz einfach, schauen Sie in die Pfändungstabelle.
Beispiel:
Nehmen wir an Sie haben 2.000 € netto, dann wäre ohne Unterhalt der Pfändungsbetrag bei 648,28 €,
dieser Pfändungsbetrag reduziert sich bei Unterhaltsleistungen für ein Kind auf 260,98 €.
 
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz